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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russen dürfen Aktien von Firmen aus "freundlichen Ländern" kaufen

Die Zentralbank erlaubt russischen Bürgern den Kauf der Aktien von Unternehmen aus "freundlichen" Ländern. Vorausgesetzt, die Transaktionen finden in Rubel oder Landeswährung statt.

Von Edda Wolf | Bonn

Die Zentralbank von Russland hat am 27. Mai 2022 bestimmte Beschränkungen für Auslandsinvestitionen aufgehoben. Sie gestattet russischen Bürgern den Kauf der Aktien und Anteilen von Unternehmen aus Ländern, die von der russischen Regierung als "freundlich" eingestuft werden. Dabei handelt es sich um Länder, die keine Sanktionen gegen Russland wegen des Kriegs in der Ukraine verhängt haben.

In Russland ansässige Personen können demnach Aktien, Einlagen und Anteile am Eigentum von Unternehmen aus "freundlichen Ländern" erwerben. Sie können im Rahmen einer einfachen Gesellschaftsvereinbarung auch einen Beitrag zugunsten von ausländischen Unternehmen leisten, ohne zuvor eine individuelle Genehmigung der Zentralbank einzuholen.

Dafür müssen eine Reihe von Bedingungen eingehalten werden:

  • das Unternehmen, zu dessen Gunsten die Zahlung erfolgt, muss aus einem „befreundeten Staat“ stammen;
  • die Zahlung muss in Rubel oder in der Währung eines „befreundeten Staates“ erfolgen;
  • die Höhe des Anteils, Beitrags, Anteils am Vermögen eines Nichtansässigen oder Beitrags im Rahmen eines einfachen Gesellschaftsvertrags, für den die Transaktion durchgeführt wird, darf 10 Millionen Rubel oder den gleichen Betrag in Fremdwährung zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank am Tag der Zahlung nicht überschreiten.

Wenn die oben genannten Bedingungen nicht zutreffen, muss weiterhin eine individuelle Sondergenehmigung der Zentralbank von Russland eingeholt werden, um die Transaktion durchzuführen.

Deutschland gehört zu den Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Deshalb sind Transaktionen mit deutschen Unternehmen weiterhin genehmigungspflichtig.

Zuvor hatte Präsident Wladimir Putin vor dem Hintergrund der vom Westen verhängten Sanktionen eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die finanzielle Stabilität der Russischen Föderation zu gewährleisten. Am 18. März 2022 unterzeichnete er einen Erlass „Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Finanzstabilität der Russischen Föderation im Bereich der Währungsregulierung“. Dem Dokument zufolge erhielt der Verwaltungsrat der Zentralbank die Befugnis, die Höhe der Transaktionen zugunsten von Gebietsfremden festzulegen, die Höhe der Devisenkäufe durch Gebietsfremde auf dem russischen Inlandsmarkt zu begrenzen und auch die Genehmigung zu erteilen an Exporteure, Deviseneinnahmen nicht zu verkaufen.


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