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Wirtschaftsumfeld | Russland | Rückzug aus Russlandgeschäft

Russische Handelsketten dürfen stillgelegte Ladenflächen ausländischer Einzelhändler kaufen

Ausländische Einzelhandelsunternehmen, die den russischen Markt verlassen, können ihre Filialen seit Mitte Juni leichter an russische Handelsketten verkaufen oder vermieten.

Von Edda Wolf | Bonn

Für ausländische Einzelhändler, die den russischen Markt verlassen, ist es seit Mitte Juni leichter möglich, ihre Filialen an größere russische Handelsketten für Lebensmittel zu verkaufen oder verpachten. Der russische Präsident hat am 11. Juni 2022 das föderale Gesetz Nr. 154-FZ unterzeichnet, das es russischen Einzelhandelsketten für Lebensmittel mit mehr als 25 Prozent Marktanteil ermöglicht, die Filialen ausländischer Unternehmen, die Russland verlassen haben/wollen, zu kaufen oder zu pachten. Das Gesetz gilt für Kauf- und Leasingtransaktionen für Einzelhandelseinrichtungen, die zwischen dem 15. Juni und dem 31. Dezember 2022 abgeschlossen werden.

Der Verkauf oder die Vermietung (Leasing) sind möglich, wenn es sich bei der ausländischen Vertragspartei um eine juristische Person handelt, die gleichzeitig folgende Anforderungen erfüllt:

  1. die juristische Person war im Einzelhandel mit Lebensmitteln über ein Handelsnetz tätig, hat aber ihre Handelstätigkeit in der Russischen Föderation eingestellt oder die Einstellung dieser Tätigkeit erklärt;
  2. die juristische Person wird zum Zeitpunkt der Transaktion von einem ausländischen Unternehmen kontrolliert;
  3. die Gründe für die Anerkennung der juristischen Person als von einer ausländischen Organisation kontrolliert sind vor dem 15. Juni 2022 eingetreten.

Beschränkungen für große Handelsketten beim Zukauf von Ladenflächen aufgehoben

Nach geltendem Recht gibt es in Russland für Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln tätig sind, Beschränkungen für den Erwerb und die Anmietung zusätzlicher Einzelhandelsflächen. Damit will die russische Regierung eine noch stärkere Konzentration von Marktmacht verhindern. Insbesondere ist es russischen Handelsketten, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln tätig sind und einen Anteil von mehr als 25 Prozent am jährlichen Verkaufsvolumen von Lebensmitteln innerhalb der Grenzen einer russischen Region (einschließlich Moskau und Sankt Petersburg), eines Gemeinde- oder Stadtbezirks haben, untersagt, zusätzliche Einzelhandelsflächen in der gleichen Gebietskörperschaft zu erwerben oder zu mieten.

Durch das neue Föderale Gesetz Nr. 154-FZ vom 11. Juni 2022 wird diese Einschränkung für den Fall der Übernahme von Handelsflächen ausländischer Einzelhandelsunternehmen, die den russischen Markt verlassen, vom 15. Juni bis 31. Dezember 2022 ausgesetzt.

Geschäfte, die im genannten Zeitraum getätigt werden, können nicht aus den in Absatz 2 Artikel 14 des Föderalen Gesetzes Nr. 381-FZ vom 28. Dezember 2009 "Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelstätigkeit in der Russischen Föderation" genannten Gründen als ungültig erklärt werden.

Für die Feststellung der Kontrolle einer ausländischen juristischen Person über ein Unternehmen, das den Einzelhandel mit Lebensmitteln über ein Handelsnetz betreibt, gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 Teil 1 Artikel 5 des Föderalen Gesetzes Nr. 57-FZ vom 29. April 2008 "Über Verfahren für ausländische Investitionen in Unternehmen von strategischer Bedeutung für die Landesverteidigung und die Staatssicherheit".
 

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