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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russland ändert Regeln für öffentliche Aufträge

Russland legt neue Regeln für öffentliche Ausschreibungen fest. Wer Aufträge nicht erfüllt, weil er westliche Sanktionen befolgt, kann als "unzuverlässiger Lieferant" eingestuft werden.

Von Edda Wolf | Bonn

Die russische Regierung hat mit ihrer Verordnung Nr. 417 vom 21. März 2022 die Regeln für die Aufnahme von Auftragnehmern in das "Register der unzuverlässigen Lieferanten" (RNP) im Rahmen der Sanktionen neu festgelegt. Das russische Finanzministerium präzisierte diese Regeln in einem Informationsschreiben vom 8. April 2022.

Regeln für das "Register der unzuverlässigen Lieferanten" geändert

Das Register unzuverlässiger Lieferanten, Auftragnehmer und Leistungserbringer (RNP) wird vom Föderalen Antimonopoldienst (FAS; Kartellamt) geführt gemäß dem:

  • föderalen Gesetz Nr. 44-FZ vom 4. Mai 2013 „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“ und
  • föderalen Gesetz Nr. 223-FZ vom 18. Juli 2011 „Über die Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen bestimmter Arten von juristischen Personen“.

Wenn ein Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen. In diesem Fall stellt er zwingend einen Antrag an den Föderalen Antimonopoldienst (FAS) auf Aufnahme eines solchen Anbieters in das Register der unzuverlässigen Lieferanten (RNP).

Die Aufnahme des Anbieters ins Register erfolgt nicht automatisch. Nach Eingang des Antrags prüft der Antimonopoldienst, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Anbieter die Vertragsbedingungen nicht erfüllt hat. Gemäß den Vorschriften hat der Lieferant das Recht, dem FAS Unterlagen zu übermitteln, die bestätigen, dass es keine Anzeichen für seine Bösgläubigkeit gibt. Zudem hat er das Recht zu einer mündlichen Aussage.

Wann wird ein vertragsbrüchiger Lieferant nicht ins Register aufgenommen?

Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Vertragserfüllung aufgrund von Umständen, die sich seiner Kontrolle entziehen, unmöglich war, wird der Auftragnehmer nicht in das Register der unzuverlässigen Lieferanten aufgenommen.

In der Verordnung Nr. 417 vom 21. März 2022 werden solche Ausnahmen klargestellt. Ein Auftragnehmer wird nicht in das Register aufgenommen, wenn sich die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt als unmöglich herausstellte, einschließlich im Zusammenhang mit politischen oder wirtschaftlichen Sanktionen. 

Wenn beispielsweise ein Lieferant zur Erfüllung eines Auftrags Ausrüstungsgegenstände aus den von Russland als "unfreundlich" bezeichneten Staaten beschaffen müsste und dies nun nicht mehr möglich ist, wird er nicht in dieses Register aufgenommen, wenn er Informationen vorlegt, die bestätigen, dass die Erfüllung des Auftrags aufgrund von Sanktionen nicht möglich ist.

Außerdem enthält das RNP keine Informationen über die Gegenpartei, wenn die Nichterfüllung des Vertrags auf die Einführung restriktiver Maßnahmen durch ausländische Staaten oder zwischenstaatliche Organisationen zurückzuführen ist.

Befolgung westlicher Sanktionen nicht als Ausnahmegrund anerkannt

Wichtig: Ein Auftragnehmer der sich weigert, einen Vertrag zu erfüllen, weil gegen den russischen Kunden Sanktionen verhängt wurden, ist nicht von der Aufnahme in das Register der unzuverlässigen Lieferanten (RNP) ausgenommen (Erlass der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1397 vom 9. August 2022). Die Befolgung westlicher Sanktionen kann also in Russland mit einem Eintrag ins RNP bestraft werden.

Zur Beachtung: Wurde der Vertrag zwar gerichtlich, aber aufgrund einer einvernehmlichen Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, oder aufgrund von Umständen gekündigt, die nicht auf Vertragsverletzungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind, so wird dies nicht als Grund für die Aufnahme in das Register unzuverlässiger Lieferanten angesehen.

Welche Folgen hat die Aufnahme in das Register?

Ein Eintrag in das Register unzuverlässiger Lieferanten (RNP) bedeutet für das Unternehmen automatisch ein Verbot der Teilnahme an jeglichen Verfahren der Beschaffung russischer staatlicher Stellen und Unternehmen. Derzeit erfolgt die Aufnahme in das RNP für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Website des Registers rnp.fas.gov.ru ist aktuell nicht erreichbar, Besucher gelangen automatisch auf die Internetseite zakupki.gov.ru.

Zunehmend wird in Verträgen zwischen Vertragspartnern - auch wenn beide nichts mit dem Staat zu tun haben - eine gegenseitige Verpflichtung zum zwingenden Fehlen eines Eintrags im Register unzuverlässiger Lieferanten vorgeschrieben. Immer mehr Auftraggeber verlangen von ihren potenziellen Vertragsparteien eine schriftliche Bescheinigung (Erklärung) darüber, dass sie nicht im RNP eingetragen sind. Damit wird das RNP zum zentralisierten System zur Überwachung der geschäftlichen Reputation von Wirtschaftsteilnehmern in Russland.

Das Register unzuverlässiger Lieferanten (RNP) ist eine „schwarze Liste“, die ihre Wirkung nicht nur im Bereich der öffentlichen Beschaffung, sondern auch in der Privatwirtschaft entfaltet. Die RNP-Internetseite ist gemeinfrei und jedes private Unternehmen kann seine potenzielle Vertragspartei im Register der unzuverlässigen Anbieter anhand der Steuerzahler-Identifikationsnummer (INN) überprüfen.

Neues Gesetz ermöglicht Auftragsvergabe in geschlossener Form

Das neue föderale Gesetz Nr. 104-FZ vom 16. April 2022 regelt außerdem den Zugang zu Informationen über die Auftragsvergabe. So können die öffentlichen Auftraggeber, gegen die restriktive Maßnahmen (Sanktionen) verhängt wurden, ihre Aufträge in geschlossener Form vergeben. Kunden nach dem föderalen Gesetz Nr. 223-FZ, die von den Sanktionen betroffen sind, werden ab dem 1. April 2023 Informationen über den Kauf in das staatliche Informationssystem einstellen können, ohne diese auf der offiziellen Internetseite veröffentlichen zu müssen. Dies schrieb das russische Finanzministerium am 6. April 2022. Daraus folgt mehr Intransparenz im Bereich der öffentlichen Aufträge in Russland.

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