Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russland beschränkt Immobiliengeschäfte mit Ausländern nicht mehr

Die Regierung hat beschlossen, russischen Banken und Nicht-Kreditinstituten, die von ausländischen Personen aus sogenannten „unfreundlichen Staaten“ kontrolliert werden, das Abwickeln von Geschäften mit Wertpapieren und Immobilien mit Gebietsansässigen zu erlauben.

Von Edda Wolf | Bonn

Die russische Regierung hat beschlossen, russischen Banken und Nicht-Kreditinstituten, die von ausländischen Personen aus sogenannten „unfreundlichen Staaten“ kontrolliert werden, die Abwicklung von Rechtsgeschäften, welche im Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang an Wertpapieren und Immobilien stehen, mit Gebietsansässigen zu erlauben. Zuvor war deren Verbot in Ziffer 1 Unterpunkt „a“ des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 81 vom 1. März 2022 festgelegt.

Gebietsansässige dürfen:

  • Immobilien von ausländischen Personen aus „unfreundlichen Staaten“ erwerben, wenn die Rechtsgeschäfte vor dem 2. März 2022 abgeschlossen und die Unterlagen für die staatliche Registrierung vor dem 2. März 2022 eingereicht wurden sowie die Zahlung vor dem 2. März 2022 oder nach der staatlichen Registrierung der Übertragung der Eigentumsrechte mit Hilfe von Kreditmitteln erfolgt ist;

  • Immobilien kaufen und an gebietsansässige russische juristische Personen verkaufen, an denen ausländische Personen aus „unfreundlichen Staaten“ beteiligt sind (bei öffentlichen Aktiengesellschaften nicht mehr als 50 Prozent minus 1 Aktie; bei nicht öffentlichen Aktiengesellschaften nicht mehr als 25 Prozent minus 1 Aktie; bei GmbHs nicht mehr als 25 Prozent minus 1 Stimme).

Diese Genehmigung gilt unbefristet.


Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.