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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen | Beteiligungen

Russland beschränkt Stimmrechte ausländischer Anteilseigner

Der Kreml erlaubt russischen Firmen, in bestimmten Fällen die Meinung von Miteigentümern aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland erlassen, zu ignorieren.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Präsident Wladimir Putin erlaubt mit dem Erlass Nr. 16 vom 17. Januar 2023 russischen Firmen bei unternehmerischen Entscheidungen die Stimmrechte ausländischer Anteilseigner aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben (sogenannte „unfreundliche Staaten“), unberücksichtigt zu lassen.

Im Fokus der Regelung stehen vor allem Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) von russischen und westlichen Firmen.

Der Erlass kommt bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen zur Anwendung:

  • das russische Unternehmen ist in den Bereichen Strom- und Energiewirtschaft, Maschinenbau und Handel tätig;
  • „unfreundliche Staaten“ verhängen Sanktionen gegen russische Begünstigte des Unternehmens;
  • Ausländer aus „unfreundlichen Staaten“ halten Anteile von höchstens 50 Prozent am Unternehmen;
  • der Umsatz des Unternehmens übersteigt im Vorjahr 100 Milliarden Rubel;

Liegt eine dieser Bedingungen vor, dürfen Unternehmensentscheidungen allein mit einer Stimmenmehrheit der russischen Anteilseigner gefällt werden. Jedoch bleibt die Entscheidung, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, den Unternehmen selbst überlassen.

Die Regelung gilt vorerst bis 31. Dezember 2023. Die Eigentumsverhältnisse der Joint-Venture-Partner bleiben von dem Erlass jedoch unangetastet.

Rechtsdokument:

Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 16 vom 17. Januar 2023 (in russischer Sprache)

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