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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen, Finanzsanktionen

Russland erlaubt gebietsansässigen Firmen Devisentransaktionen

In Russland ansässige Unternehmen dürfen seit 16. Dezember 2022 bestimmte Transaktionen in Devisen abwickeln. Diese Regelung gilt auch für Tochterunternehmen deutscher Firmen.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Mit dem föderalen Gesetz Nr. 511-FZ vom 5. Dezember 2022 „Über Änderungen der Artikel 9 und 23 des föderalen Gesetzes "Über die Währungsregulierung und Währungskontrolle“" erlaubt die Staatsduma, dass Forderungen, die Gebietsfremde an Gebietsansässige im Rahmen von Außenhandelsgeschäften abtreten, in Fremdwährung beglichen werden. Das Gesetz ist am 16. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Die Neuregelung ermöglicht Devisenzahlungen für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Übermittlung von Informationen und Ergebnissen geistiger Tätigkeit (einschließlich ausschließlicher Rechte an ihnen) von Gebietsfremden für Gebietsansässige. Möglich wird auch die Abwicklung von Forderungen, die von gebietsfremden Rechteinhabern an Gebietsansässige abgetreten werden.

Grundsätzlich sind Transaktionen in Fremdwährung zwischen Gebietsansässigen in der Russischen Föderation nicht erlaubt, außer die geltende Gesetzgebung sieht – wie in diesem Fall - ausdrücklich Ausnahmen vor.

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