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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russland erweitert Warenliste für Grauimporte

Russland erlaubt die Einfuhr sanktionierter westlicher Waren ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Anfang März 2023 ergänzte die Regierung die Liste um weitere Produkte und Marken.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Russland erweiterte am 2. März 2023 das Verzeichnis der Waren, die als Grauimporte ins Land kommen dürfen, um weitere Positionen. Erstmals hatte die russische Regierung Grauimporte für bestimmte Waren am 30. März 2022 erlaubt. Seither legalisierte der Kreml die Paralleleinfuhr von mehr als 50 Warengruppen, darunter Autos und Ersatzteile, Haushaltsgeräte, Smartphones, Klebstoffe oder Produkte zum Betrieb von Anlagen oder Zügen.

Unter Grauimport (Parallelimport) ist die Einfuhr von Originalwaren in ein Land zu verstehen, ohne dass die Hersteller, Rechte- oder Patentinhaber ihre Zustimmung für die Einfuhr dieser Waren gegeben haben. Die Produkte werden auf alternativen Wegen - meist über Drittländer, die keine Sanktionen gegen Russland verhängt haben - und nicht über einen offiziellen Händler bezogen.

Für die gelisteten Waren, die außerhalb Russlands in Verkehr gebracht wurden, ist der Schutz der geistigen Eigentums der Rechteinhaber (Patentinhaber) außer Kraft gesetzt – erstmals per Anordnung Nr. 1532 des russischen Industrieministeriums vom 19. April 2022 – und später mehrfach überarbeitet worden.

Westliche Produkte kommen weiter ins Land

Obwohl sich zahlreiche westliche Firmen aus Russland zurückgezogen haben oder ihre Produktion still steht, gelangen westliche Produkte weiterhin nach Russland. Dem Grauimport unterliegen vor allem Waren, die für den Betrieb von Produktionsanlagen notwendig sind, und eine breite Palette an Konsumgütern. Im Visier sind Waren und Produkte ausländischer Hersteller, die ihre Produktion in Russland eingestellt und dem russischen Markt den Rücken gekehrt haben. Betroffen sind zudem Branchen, in denen lokale Hersteller noch Zeit benötigen, um den Bedarf von Industriebetrieben und Verbrauchern in ausreichender Qualität und Menge zu decken.

Ergänzungen an der Warenliste ab März 2023

Das Industrieministerium hat eine Liste von Waren erstellt, die als Grauimporte nach Russland eingeführt und verkauft werden dürfen. Die Anordnung benennt mehr als 50 Warengruppen, die jeweils mit Zolltarifcodes und zahlreichen Markennamen bezeichnet werden. Diese Liste wird vom Industrieministerium regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Mit der Anordnung Nr. 684 vom 2. März 2023 erweitert das Industrieministerium die Warennomenklatur um folgende Produkte und Marken:

  • Motoröle von Shell, Helix und Rimula;
  • Haushaltsgeräte von Zanussi und Wahl;
  • Kosmetika und Parfüme von Kerastase, Yves Saint Laurent;
  • Ersatzteile für Landmaschinen und Schiffstechnik von Caterpillar und Bauer Kompressoren;
  • Spiel-und Kinderwaren von Hasbro, Logitech, Nintendo und Harry Potter;
  • Büromaterialien – Bleistifte und Kugelschreiber von Parker, Stabilo und Waterman`s;
  • Monitore und Projektoren von Apple;
  • weitere Produkte von IKEA.

Zu den bereits gelisteten Produkten der Kfz-Hersteller wie Mercedes oder Volkswagen gesellen sich nun auch die Automarken Renault, Ford, Kia, Mazda, Hyundai, Genesis, Dacia, Citroen, Opel, Peugeot, Isuzu und Hino.

Zudem plant das federführende Industrieministerium, das Verfahren zu vereinfachen. Statt wie bisher einzelne Marken freizugeben, soll eine generelle Auflistung ihrer Rechteinhaber erfolgen.

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