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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russland legalisiert Parallelimporte

Die russische Regierung hat Grauimporte für bestimmte Waren am 30. März 2022 erlaubt. Diese Warenliste wurde vom Ministerium für Industrie und Handel im August aktualisiert.

Von Edda Wolf | Bonn

Russische Verbraucher sollen trotz westlicher Sanktionen weiterhin wie gewohnt Produkte ausländischer Unternehmen kaufen können. Die russische Regierung ließ deshalb im März die Einfuhr von Originalwaren im Rahmen von Parallelimporten (Grauimporten) zu. Die entsprechende Verordnung Nr. 506 wurde am 29. März 2022 unterzeichnet.

Außerdem trat das föderale Gesetz Nr. 213-FZ vom 28. Juni 2022 in Kraft, das die verwaltungs- und strafrechtliche Verantwortlichkeit für Parallelimporte ausschließt. Es ermöglicht den straffreien Grauimport von Waren westlicher Hersteller.  

Unter Parallelimport wird die Einfuhr von Originalwaren in ein Land ohne die Zustimmung des Herstellers (Rechtsinhabers) für die Einfuhr dieser Waren verstanden. Die Produkte werden auf alternativem Wege und nicht über einen offiziellen Händler bezogen.

Anti-Krisengesetz Nr. 46-FZ schafft Rechtsgrundlage

Gemäß Artikel 18 des föderalen Gesetzes Nr. 46-FZ vom 8. März 2022 ist die russische Regierung berechtigt, Beschlüsse zu fassen, mit denen ein Verzeichnis von Waren (Warenarten) erstellt wird, auf die bestimmte Vorschriften des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation - Artikel 1359 Absatz 6 und Artikel 1487 - über den Schutz der ausschließlichen Rechte am geistigen Eigentum und über die Warenzeichen (Mittel zur Individualisierung) nicht anwendbar sind. Dies gilt, sofern diese Waren (Warengruppen) von den Rechtsinhabern (Patentinhabern) und mit deren Zustimmung in Ländern außerhalb Russlands offiziell in Verkehr gebracht werden.

Die Gesetzgebung der Russischen Föderation enthält seit 2002 den Begriff der Erschöpfung der ausschließlichen Rechte. Das heißt, wenn die Waren direkt vom Rechteinhaber oder mit seiner Zustimmung in den zivilen Verkehr auf dem Gebiet Russlands gebracht wurden, stellt der Weiterverkauf dieser Waren keine Verletzung des ausschließlichen Rechts dar.

Durch einen Regierungsbeschluss für eine bestimmte Liste von Waren gilt dieser Grundsatz nicht nur für Waren, die in Russland in den zivilen Verkehr gebracht werden, sondern auch für solche, die im Ausland in den zivilen Verkehr gebracht wurden. Wenn also im Ausland hergestellte Waren nach Russland eingeführt werden, in denen Bestandteile mit ausschließlichen Rechten (Patentrechte, Individualisierungsmittel), die auf dem Gebiet der Russischen Föderation geschützt sind, verwendet werden, können die Inhaber der ausschließlichen Rechte dies nicht verhindern.

Warenliste für Parallelimporte veröffentlicht

Das russische Industrie- und Handelsministerium hat eine Liste von Waren, die ohne Erlaubnis des Herstellers und Rechtsinhabers nach Russland eingeführt und verkauft werden dürfen, festgelegt. Diese Warenliste ist enthalten in der Anordnung Nr. 1532 vom 19. April 2022 (veröffentlicht am 6. Mai 2022).

Im Parallelimport erlaubt sind Waren, die für den Betrieb von Produktionsanlagen notwendig sind, und eine breite Palette an Konsumwaren. Voraussetzung für die Aufnahme in die Parallelimport-Liste ist, dass das Herstellerunternehmen seine Produktion in Russland eingestellt und den Markt verlassen hat.

Die Anordnung benennt mehr als 50 Warengruppen, die jeweils mit Zolltarifcodes und zahlreichen Markennamen konkretisiert werden, wie:

  • Kraftfahrzeuge und Ersatzteile von BMW, Volkswagen, Škoda, Audi, Porsche, Mercedes-Benz, Daimler und anderen;

  • Motoren und Bauteile von Volkswagen, Volvo, Hyundai, Nissan;

  • Ausrüstungen für Bergbau, Energieversorgung, Industrie, Landwirtschaft;

  • Bauteile und Ausrüstung für Eisenbahnen und Schiffe;

  • Smartphones und Computertechnik von Apple, Asus, HP, Panasonic, Samsung, Nokia, Sony, Intel, Dell, LG, Toshiba;

  • Spielkonsolen wie XBox, PlayStation, Nintendo; 

  • Salz, Schwefel, Erde und Gesteine, Erze, Asche und Schlacke;

  • Kraftstoffe, Mineralölprodukte und Schmiermittel, Isotope, Seltene Erden, chemische Produkte, Farbstoffe;

  • Gummi und Gummiwaren, Seife, Waschmittel, Kerzen, Plastilin, Klebstoffe, Streichhölzer, Sprengstoffe, Kunststoffe;

  • Kleidung, Schuhe, Kosmetika, Parfüms;

  • Drogeriewaren, etwa O.B., Carefree;

  • Bäume, Setzlinge und Blumen.

Liste von Waren, die ohne Erlaubnis des Herstellers und Rechtsinhabers nach Russland eingeführt und verkauft werden dürfen, gemäß Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation Nr. 1532 vom 19. April 2022 (veröffentlicht am 6. Mai 2022), geändert durch die Anordnungen Nr. 2299 vom 3. Juni 2022 und Nr. 3042 vom 21. Juli 2022

-> Arbeitsübersetzung der Warenliste in deutscher Sprache zum Download (Stand: Juli 2022)

Änderungen an der Warenliste ab Juli

Gemäß der Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 2299 vom 3. Juni 2022 (8 Seiten pdf-Datei) traten Änderungen an der Warenliste für Parallelimporte am 5. Juli 2022 in Kraft. Die Produkte von Duracell und Wilo sind von der Liste gestrichen worden. Gleichzeitig wurden Waren von Unternehmen, die ihre Lieferungen nach Russland eingestellt haben, wie Siemens und BMW, in die Liste aufgenommen.

In die Warenliste für Parallelimporte aufgenommen

Von der Warenliste für Parallelimporte gestrichen

Siemens

Duracell

BMW

Wilo

Cummins

Hyperline Cabling Systems

Isuzu

Parlan

Komatsu

Lovular

Yanmar

Merries

LEGO

Synergetic

Skinceuticals, Cerave, Kiehl's, Prada, Atelier Cologne,

Azzaro, Cacharel, Diesel, Maison Margiela, Mugler,

Urban Decay, Viktor&Rolf (waren zuvor ausgenommen

von den HS-Positionen 3303 00, 3304, 3305 und 3307)

Quelle: Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 2299 vom 3. Juni 2022, in Kraft getreten am 5. Juli 2022

Änderungen an der Warenliste ab August

Durch die Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation Nr. 3042 vom 21. Juli 2022, die am 7. August 2022 in Kraft getreten ist, wurde die Liste der Waren, für die Parallelimporte erlaubt sind, erneut erweitert.

Die Liste wurde um folgende Waren und Marken ergänzt:

  • Reagenzien und Verbrauchsmaterialien für Geräte zur Krebsbehandlung (Codegruppen 30, 38-39 der TN VED der EAWU): Miltenyi Biotec;
  • Autoteile, Funkelektronik, Erzeugnisse der chemischen Industrie und andere Waren: Alienware, Castrol, Datsun, Liqui Moly und andere;
  • Fotoausrüstung: Canon, Fujifilm, Kodak, Leica, Olympus;
  • Parfümerie- und Kosmetikwaren: Giorgio Armani, Lancome, Helena Rubinstein, Kerastase, Redken, Valentino, Yves Saint Laurent (Ausnahmen wurden gestrichen).

Die Marke Renault wiederum ist von der Liste der Parallelimporte heruntergenommen worden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass AvtoVAZ Verpflichtungen zur Erbringung von Garantieleistungen für diese Marke übernommen hat, einschließlich des Verkaufs von Ersatzteilen.

Auch Seide, Wolle, Baumwolle, andere pflanzliche Textilfasern, Papiergarn und Gewebe aus Papiergarn, chemische Fäden und Chemiefasern (Abschnitte 50-55 der TN VED der EAWU) fallen nicht unter die Parallelimport-Verordnung.

Künftig wird das Ministerium für Industrie und Handel Russlands zusammen mit anderen Behörden die Situation bei den Importlieferungen weiter überwachen und gegebenenfalls bestimmte Artikel der Warenliste hinzufügen oder von ihr streichen. Industrie- und Handelsminister Denis Manturow zufolge handelt es sich um eine dynamische Liste, die abhängig vom Verbleib der betroffenen Unternehmen in Russland angepasst wird. Der Parallelimport soll nicht verwendet werden, wenn der Rechteinhaber oder andere Personen mit seiner Zustimmung die kontinuierliche Produktion von Waren in Russland lokalisiert und sichergestellt haben. Ein Ausschluss aus der Liste kann beantragt werden, sobald das Unternehmen eine Wiederaufnahme der Produktion in Russland ankündigt.

Russland will Originalware, keine Fälschungen

Die Erlaubnis zum Parallelimport erstreckt sich nicht auf die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Produktfälschungen. Die eingeführten Waren müssen ihrerseits in dem Land, aus dem die Einfuhr erfolgt, legal in Verkehr gebracht worden sein. Die Regierung stellte am 28. März 2022 klar: "Beim Parallelimport geht es nicht um die Legalisierung gefälschter Produkte, sondern um den Import von Originalware über alternative Kanäle."

Bei Waren aus der Liste, die im Rahmen von Parallelimporten nach Russland eingeführt werden, werden alle erforderlichen Zoll- und Kontrollverfahren durchgeführt. Diese Importe werden mit Bestelldatum registriert. Die Zollbehörden überprüfen die Zolltarifcodes der Eurasischen Wirtschaftsunion (TN VED-Codes) und Markennamen in Übereinstimmung mit der ministeriellen Anordnung. Werden die Güter unter Umgehung offizieller Vertriebswege eingeführt, soll die zivilrechtliche Haftung für die Ware ausgeschlossen sein. Die Produkte unterliegen jedoch einem Garantieservice.

Parallelimport von Arzneimitteln

Für Parallelimporte von Arzneimitteln wurden getrennte Regelungen erlassen. Der Vertrieb von Arzneimitteln in Russland in ausländischen Verpackungen wurde erlaubt. Wenn es Probleme mit der Lieferung von Medikamenten gibt, können sie in Packungen mit Beschriftung in einer anderen Sprache gekauft, in russischen Apotheken mit einem Aufkleber in russischer Sprache versehen und dann verkauft werden.


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