Der russische Präsident und die Zentralbank ergreifen Gegenmaßnahmen, um den Kapitalabfluss aus Russland zu unterbinden und die Finanzstabilität zu wahren.
In Reaktion auf die massiven Sanktionen von EU und USA gegen Russland kam es zu erheblichen Turbulenzen an den Finanz- und Devisenmärkten. Der russische Rubel wertete um rund 30 Prozent ab. Für 1 Euro mussten am 28. Februar 2022 nachmittags mehr als 122 Rubel bezahlt werden. Russlands Zentralbank reagierte auf den Abwertungsdruck mit einer Verdopplung des Leitzinses von 9,5 Prozent auf 20 Prozent, am 8. April auf 17 Prozent gesenkt.
Durch die Finanzsanktionen von EU, USA und Japan - die Finanzzentren UK, Schweiz und Singapur haben sich angeschlossen - ist der russische Staat von der Hälfte seiner für den Ernstfall aufgehäuften Devisenreserven in Höhe von 604,4 Milliarden US-Dollar abgeschnitten. Die Zentralbank kann den Rubelkurs an der Devisenbörse nicht stützen. Der Präsident und die Zentralbank der Russischen Föderation haben deshalb Gegenmaßnahmen ergriffen, um den Abfluss von Devisen zu unterbinden und die Finanzstabilität des Landes zu wahren.
Neue Regeln für Auslandsüberweisungen von Privatpersonen und Unternehmen seit 1. April
Die Zentralbank von Russland hat am 1. April 2022 für die nächsten sechs Monate neue Regeln für Auslandsüberweisungen von Privatpersonen und Unternehmen festgelegt. Diese gelten bis zum 30. September 2022.
Die wichtigste Neuregelung: Auslandsüberweisungen von Bankkonten gebietsfremder natürlicher und juristischer Personen aus "unfreundlichen Staaten" werden für sechs Monate ausgesetzt. Das heißt, Privatpersonen (natürliche Personen), die nicht in Russland arbeiten (ohne Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung), und ausländische Unternehmen (juristische Personen) aus "unfreundlichen Staaten" können bis zum 30. September 2022 kein Geld ins Ausland überweisen.
Auslandsüberweisungen von Geldern gebietsfremder natürlicher und juristischer Personen aus "unfreundlichen Staaten", die die Sanktionen unterstützen, von den Konten russischer Makler sind für den gleichen Zeitraum ausgesetzt.
Gebietsfremde sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in fremden Wirtschaftsgebieten sowie juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung in fremden Wirtschaftsgebieten. Sie sind im devisenrechtlichen Sinne Devisenausländer.
Gebietsfremde im Sinne des Außenwirtschaftsrechts
- natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt (Faustregel: mindestens sechs Monate) in fremden Wirtschaftsgebieten
- juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung in fremden Wirtschaftsgebieten
- Zweigniederlassungen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten, die dort ihre Leitung haben und eine besondere Buchführung unterhalten
- Betriebsstätten Gebietsansässiger, wenn sie im fremden Wirtschaftsgebiet ihre Verwaltung haben
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Gleichzeitig hat die Zentralbank von Russland für die nächsten sechs Monate neue Schwellenwerte für Auslandsüberweisungen von Privatpersonen festgelegt. Dazu mehr weiter unten auf dieser Seite.
Zum Informationsschreiben der Zentralbank von Russland über die neuen Regeln für Auslandsüberweisungen vom 1. April 2022 geht es hier entlang.
Teilweise Lockerungen bei Devisentransfers mit Russland seit 14. März
Am 14. März 2022 hat die russische Regierung sowohl juristischen Personen als auch Bürgern gestattet, Devisen von ihren Konten bei ausländischen Banken zu überweisen.
Russische Deviseninländer (Residenten) dürfen Devisen ins Ausland überweisen, um ihre Filialen und Repräsentanzen zu finanzieren. Das teilte das Finanzministerium in Moskau mit. Die Summe der Überweisungen darf jedoch die Finanzierung im Jahr 2021 nicht übersteigen.
Das russische Finanzministerium hat Devisenausländern (Nicht-Residenten) erlaubt, auf Konten russischer Inhaber bei ausländischen Banken Löhne, Mieten, Kupons, Dividenden und andere Zinszahlungen in Fremdwährungen zu überweisen.
Russische Bürger dürfen Devisen von ausländischen Bankkonten, die vor dem 1. März 2022 eröffnet wurden, auf andere ausländische Konten überweisen, sofern die russische Steuerbehörde von diesen Konten Kenntnis hat.
Russische Zentralbank ändert Verfahren zur Berechnung offizieller Wechselkurse
Die Zentralbank von Russland hat am 25. April 2022 bekannt gegeben, dass sie das Verfahren zur Berechnung und Veröffentlichung offizieller Wechselkurse erneut ändert: - der Zeitrahmen für die Berechnung des offiziellen Dollar-Wechselkurses gegenüber dem Rubel wird um eine Stunde verkürzt und
- das Verfahren zur Festsetzung des offiziellen Wechselkurses von Euro und Yuan gegenüber dem Rubel wird an die Berechnung des offiziellen US-Dollar-Kurses angeglichen.
Der Wechselkurs gegenüber dem Rubel wird auf der Grundlage der Daten der Moskauer Börse über den gewichteten durchschnittlichen US-Dollar/Rubel-Wechselkurs für die zwischen 10:00 und 15:30 Uhr Moskauer Zeit abgeschlossenen Geschäfte berechnet. Zuvor war der Berechnungszeitraum 10:00 - 16:30 Uhr Moskauer Zeitzone. Um die Repräsentativität der offiziellen Kurse des Euro und des Yuan gegenüber dem Rubel zu verbessern, wendet die Bank von Russland außerdem eine Methode an, die der Berechnung des offiziellen US-Dollarkurses ähnelt und auf den gewichteten Durchschnittskursen des Euro und des Yuan gegenüber dem Rubel basiert, die auf der Grundlage von Transaktionen berechnet werden, die auf dem organisierten Handelsparkett der Moskauer Börse zwischen 10:00 und 15:30 Uhr Moskauer Zeit abgeschlossen werden. |
Zwangsumtausch von Devisen für Exporteure
Seit 28. Februar 2022 müssen russische Unternehmen 80 Prozent ihrer Deviseneinnahmen in Rubel konvertieren. Weiterhin gilt ein Zwangsumtausch für 80 Prozent der kumulierten Deviseneinnahmen, die russische Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 bis zum 28. Februar erzielt haben.
Betroffen sind Exporteure von Waren, Dienstleistungen und Ergebnissen geistiger Tätigkeit, einschließlich der Exklusivrechte an ihnen.
Die Devisen mussten anfangs binnen drei Geschäftstagen in Rubel umgetauscht werden, gerechnet ab dem Tag, an dem diese Erlöse ihren Konten gutgeschrieben wurden. Seit 21. April 2022 haben alle Exporteure das Recht, den obligatorischen Verkauf von Fremdwährungen, die ab dem 19. April 2022 auf ihren Konten bei zugelassenen Banken gutgeschrieben werden, innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Gutschrift auf den Transitwährungskonten bei zugelassenen Banken durchzuführen. Zuvor war bereits die Frist für Devisenverkäufe bei Ausfuhren von Nicht-Rohstoffen (ohne Energie) von drei auf 60 Arbeitstage erhöht worden. Die Genehmigung der russischen Zentralbank (erteilt am 21. April 2022) ist bis zum 1. September 2022 gültig, kann aber angepasst werden, wenn sich die Lage auf den Finanzmärkten ändert.
Die obige Anforderung gilt für alle externen Verträge zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, unabhängig davon, ob diese Verträge bei russischen Banken registriert wurden oder nicht.
Der obligatorische Verkauf von Fremdwährungen wird gemäß dem von der Zentralbank festgelegten Verfahren durchgeführt.
Während der Handel an der Moskauer Börse ausgesetzt ist, brauchen Unternehmen der Verpflichtung zum Zwangsumtausch nicht nachzukommen. Sobald die Devisenbörse wieder öffnet, ist dies in vollem Umfang - 80 Prozent der aufgelaufenen Beträge - nachzuholen. Zuletzt gab es in Russland vor etwa 15 Jahren die Verpflichtung, einen Teil der Deviseneinnahmen in Rubel zu tauschen.
Ab dem 11. April 2022 hat die russische Zentralbank die Provision für den Kauf von Fremdwährungen über Makler abgeschafft, die bisher auf 12 Prozent festgesetzt war. Dies geht aus einem Schreiben der Zentralbank vom 8. April 2022 hervor.
Devisendarlehen an ausländische Unternehmen sind verboten
Weiterhin ist es in Russland ansässigen natürlichen und juristischen Personen seit 1. März 2022 gemäß Präsidialerlass Nr. 79 vom 28. Februar 2022 verboten:
- Darlehen in Fremdwährung an Devisenausländer zu gewähren,
- Devisen im Ausland eröffneten Konten und Depots gutzuschreiben,
- Geld ohne Eröffnung eines Bankkontos mit ausländischen elektronischen Zahlungsmitteln zu überweisen.
Damit sind seit 1. März 2022 Devisengeschäfte zur Bereitstellung von Fremdwährungen im Rahmen von Darlehensverträgen durch "in Russland ansässige Personen" an "Gebietsfremde" verboten. Gemäß Präsidialerlass Nr. 81 vom 1. März 2022 können solche Transaktionen jedoch auf der Grundlage von Genehmigungen der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen durchgeführt werden.
Laut den in der Presse zitierten Kommentaren der Zentralbank gilt „das Verbot der Gewährung von Fremdwährungsdarlehen an Gebietsfremde nur für neue Darlehen und nicht für die Bedienung der laufenden Schulden“. Es ist daher davon auszugehen, dass die Beschränkung nur für die Gewährung neuer Kredite durch in Russland ansässige Kreditgeber an Kreditnehmer – Gebietsfremde – gilt. Aufgrund einiger Unsicherheiten im Wortlaut des Erlasses kann diese Beschränkung jedoch von russischen Banken weit ausgelegt werden.
Gemäß Präsidialerlass Nr. 81 sind seit 2. März 2022 Genehmigungen der Regierungskommission für Transaktionen zur Bereitstellung von Rubeldarlehen an Personen, die mit "unfreundlichen Staaten" verbunden sind, erforderlich, wenn eine solche Bereitstellung nicht durch andere Vorschriften verboten ist.
Ausfuhrverbot für Devisenbeträge in bar über 10.000 US-Dollar
Seit 2. März 2022 ist die Ausfuhr von Devisen in bar im Wert von mehr als 10.000 US-Dollar aus Russland verboten. Konkret ist untersagt, Bargeld und Finanzinstrumente in Fremdwährung in einem Betrag, der den Gegenwert von 10.000 US-Dollar übersteigt (berechnet zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank am Tag des Exports), außer Landes zu bringen. Rechtsgrundlage ist der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 81 vom 1. März 2022.
Devisenauszahlung für Auslandsgeschäftsreisen bis zu 5.000 US-Dollar
Die Zentralbank von Russland hat vom 10. März bis 10. September 2022 ein vorübergehendes Verfahren für Bargeldtransaktionen für juristische Personen und Einzelunternehmer eingeführt. Gebietsansässige juristische Personen und Einzelunternehmer können Bargeld in US-Dollar, japanischen Yen, Pfund Sterling und Euro bis zu 5.000 US-Dollar nur zur Zahlung von Ausgaben für Auslandsgeschäftsreisen erhalten. In besonderen Fällen kann dieser Betrag auf Antrag der Bank bei der Aufsichtsbehörde erhöht werden.
Gilt die Bargeldgrenze von 5.000 US-Dollar für juristische Personen für Reisekosten für einen Monat oder für die gesamte Dauer des vorübergehenden Verfahrens für Bargeldtransaktionen? Die Bargeldgrenze von 5.000 US-Dollar gilt für die gesamte Gültigkeitsdauer des vorübergehenden Verfahrens für Bargeldtransaktionen (bis zum 9. September 2022). Wenn ein ansässiges Unternehmen oder ein Einzelunternehmer Fremdwährungskonten bei verschiedenen Banken eröffnet hat, kann es/er bei jeder Bank einen Betrag im Gegenwert von 5.000 US-Dollar erhalten. Dies erklärte die Zentralbank in einem Informationsschreiben mit Fragen und Antworten vom 15. März 2022.
Die Beschränkung gilt nur für vier Währungen: Euro, US-Dollar, Pfund Sterling, japanischer Yen. Darüber hinaus gehende Konditionen für Fremdwährungseinlagen und -konten in diesen Währungen bleiben unverändert bestehen. Es gibt keine Beschränkungen für den Empfang von Bargeld in anderen Währungen.
Solange das vorübergehende Verfahren für Bargeldtransaktionen gilt (bis 9. September 2022), können gebietsfremde Unternehmen und Einzelunternehmer kein Bargeld in US-Dollar, Euro, japanischen Yen und Pfund Sterling erhalten. Die Bargeldabhebung in anderen Währungen ist unbegrenzt.
Über die Bargeldgrenze hinausgehende Kosten können mit einer russischen Mir-Karte bezahlt werden, mit der im Ausland auch Bargeld abgehoben werden kann - in der Türkei, Vietnam, Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan, Südossetien, Abchasien.
Zentralbank schränkt Zugang zu Fremdwährungen für Bürger ein
Die Zentralbank der Russischen Föderation hat ab 9. März 2022 ein Verbot der Verwendung von Fremdwährungen für die Bürger der Russischen Föderation verhängt. Dieses vorübergehende Verfahren für Bargeldtransaktionen in Devisen gilt vom 9. März bis zum 9. September 2022.
Banken werden während der Laufzeit der vorübergehenden Anordnung kein Devisenbargeld an Bürger verkaufen. Kunden dürfen lediglich einen Betrag in Höhe von 10.000 US-Dollar in bar abheben und das auch nur von „alten“ Bankeinlagen.
Vorübergehendes Verfahren für Bargeldtransaktionen für Bürger ab 11. April gelockert
Mit einem Schreiben vom 8. April 2022 hat die russische Zentralbank die Bestimmungen des vorübergehenden Verfahrens für Bargeldtransaktionen für Bürger etwas gelockert. Bürger, die vor dem 9. März 2022 Fremdwährungskonten oder -depots eröffnet hatten und noch nicht das festgelegte Limit für Barabhebungen von ihren Konten ausgeschöpft haben, können ab dem 11. April nicht nur US-Dollar, sondern auch Euro in bar erhalten. Das Gesamtabhebungslimit bleibt bei 10.000 US-Dollar oder dem Gegenwert in Euro und ist bis zum 9. September 2022 gültig.
Während der Übergangszeit können Privatpersonen weiterhin Geld von ihren Fremdwährungskonten in Rubel abheben. Falls erforderlich, erfolgt die Umrechnung zum Kurs der Bank, wobei der ausgezahlte Betrag nicht unter dem Betrag liegen darf, der nach dem offiziellen Kurs der Zentralbank von Russland am Tag der Auszahlung berechnet wurde (Banken dürfen keine Kommission abziehen).
Darüber hinaus bietet die Zentralbank den Banken ab dem 18. April 2022 wieder die Möglichkeit, Bargeld an die Bürger zu verkaufen, allerdings nur das Bargeld, das ab dem 9. April 2022 in den Kassen der Banken eingeht.
Einschränkungen für Bargeldabhebungen im Überblick
Die verfügten Verbote hinsichtlich des Bargeldumlaufes im Überblick:
- Ausgabeverbot (Ankaufsverbot) für Bargeld in Devisen in Banken und Wechselstuben, auch nicht für Auslandsreisen (Ausnahme siehe nachfolgender Textabschnitt);
- Kunden können von Fremdwährungskonten und -einlagen, die bis einschließlich zum 8. März 2022 eröffnet wurden, lediglich bis zu 10.000 US-Dollar (oder Euro) in bar abheben.
- Der Rest des Geldes wird nur in Rubel zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank am Tag der Ausgabe ausgezahlt.
- Das Abheben von Fremdwährungskonten und -einlagen, die nach dem 8. März 2022 eröffnet wurden, ist nicht möglich.
- Wenn eine Person zwei Fremdwährungskonten oder -einlagen bei derselben Bank hat, kann der Kunde insgesamt nur 10.000 US-Dollar in bar davon abheben.
- Bestehen Konten oder Depots bei verschiedenen Banken, können 10.000 US-Dollar von jedem der Konten in bar abgehoben werden.
- Während der Gültigkeitsdauer der befristeten Verfügung werden Auszahlbeträge unabhängig von der Währung des Kontos in US-Dollar ausgegeben. Die Umrechnung anderer Währungen in US-Dollar erfolgt zum Marktkurs am Ausgabetag. „Es kann mehrere Tage dauern, bis die Banken den erforderlichen Betrag in bar in einer bestimmte Filiale bereitstellen“, betont die Zentralbank.
- Gleichzeitig können Bürger weiterhin Gelder in Fremdwährungseinlagen oder -konten halten. „Alle Gelder werden in der Währung gehalten und verbucht, in der das Konto oder die Einlage eröffnet wurde. Die Bedingungen für die Einlage oder das Konto ändern sich nicht. Zinsen auf Einlagen werden wie gewohnt in der Währung berechnet, in der die Einlage eröffnet wurde."
- Der bargeldlose Umtausch in Fremdwährungen ist möglich, aber Summen, die seit dem 9. März 2022 auf Fremdwährungskonten oder -einzahlungen gutgeschrieben wurden, sind nicht in Fremdwährungen verfügbar, solange die Beschränkungen bestehen.
- Der Umrechnungskurs wird für jeden Tag entsprechend dem Devisenhandel an der Börse vom Vortag ermittelt.
- Die Zentralbank hat den Banken bis zum 9. September 2022 verboten, eine Provision für die Ausgabe von Bargeld an Einzelpersonen zu erheben.
Für Überweisungen ins Ausland von Privatpersonen gelten ab 1. April bis 30.September 2022 folgende Regeln der Zentralbank:
- Privatpersonen haben das Recht, innerhalb eines Kalendermonats höchstens 10.000 US-Dollar oder den Gegenwert in einer anderen Fremdwährung von ihrem Konto bei einer russischen Bank auf ihr eigenes Konto oder auf das einer anderen Person im Ausland zu überweisen.
- Pro Monat können nicht mehr als 5.000 US-Dollar oder der Gegenwert in einer anderen Fremdwährung über Geldtransferdienstleister (Contact / QIWI, Zolotaya Korona, Unistream) transferiert werden, ohne ein Konto zu eröffnen.
- Die Regeln gelten für Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige aus nicht von Russland sanktionierten Ländern. Diese Möglichkeit wird auch Gebietsfremden aus allen anderen Ländern eingeräumt, die in Russland im Rahmen von arbeits- oder zivilrechtlichen Verträgen tätig sind.
- Die Überweisungsbeträge werden zu dem von der Bank von Russland am Tag des Überweisungsauftrags festgelegten offiziellen Wechselkurs von Fremdwährungen zum Rubel berechnet.
- Zum Informationsschreiben der Bank von Russland über die neuen Regeln für Auslandsüberweisungen vom 1. April 2022 geht es hier entlang.
Das vorübergehende Verfahren wurde ab 12. März 2022 um Regeln für die Überweisung von Geldern ohne Eröffnung eines Bankkontos (money transfer) und Gelder ergänzt, die von Banken als Guthaben in elektronischen Geldbörsen (eCash) verbucht werden. Gelder, die als Überweisung von einer Bank außerhalb der Russischen Föderation erhalten wurden, sowie aus elektronischen Geldbörsen werden ausschließlich in Rubel ausgegeben“, betonte die Zentralbank. Die Umrechnung erfolgt zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank.
Was bedeuten die Kapitalverkehrskontrollen für meine russische Tochtergesellschaft?
Es wird schwierig, möglicherweise in Russland vorhandene Cash-Bestände ins Ausland zu verlagern.
Für gelieferte Waren oder bezogene Dienstleistungen kann weiterhin bezahlt werden, allerdings ist insbesondere bei Dienstleistungen zu beachten, dass die Leistungen tatsächlich erbracht wurden und dieses auch nachgewiesen werden kann.
Wenn die russische Tochtergesellschaft dringend Liquidität benötigt, sind Zahlungen weiterhin möglich, bedürfen allerdings eines Grundes (beispielsweise Darlehensgewährung, Einlage ins Vermögen, Dienstleistungserbringung etc.).
Aus banktechnischer Sicht ist ferner zu berücksichtigen, dass sieben russische Banken aus dem SWIFT-System ausgeschlossen und davon vier Banken zusätzlich gelistet wurden (ihre Vermögenswerte in der EU wurden eingefroren und es gilt ein Bereitstellungsverbot). Russische Tochterbanken westeuropäischer Kreditinstitute sind bislang von diesen Restriktionen nicht betroffen. Sollte die eigene russische Hausbank betroffen sein, ist kurzfristig ein Konto bei einer nicht sanktionierten Bank zu eröffnen.
Von Edda Wolf,
Hans Peter Pöhlmann
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Bonn