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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russland modifiziert Rückzugsbedingungen für Ausländer

Moskau koppelt die Höhe der Einmalzahlung an den Marktwert des zu verkaufenden Unternehmens. Käufer westlicher Firmen, die Russland verlassen, müssen tiefer in die Tasche greifen.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Die russische Regierung hat ihre Bedingungen für den Rückzug von Unternehmen aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängen, neu festgelegt. Bisher verlangte sie eine „Rückzugssteuer“ von 10 Prozent des Verkaufspreises für die zu veräußernden Unternehmenswerte. Mit der Neuregelung koppelt der Unterausschuss zur Kontrolle ausländischer Investitionen die Höhe dieser Einmalzahlung an den Staatshaushalt ab 27. März 2023 an den Marktwert der Anteile.

Die Höhe der Abgabe, die wiederum Voraussetzung zur Zustimmung des Verkaufs seitens der Regierung ist, beläuft sich ab sofort auf mindestens 5 Prozent des Marktwerts des Unternehmens.

Auf Verkäufe, bei denen der Abschlag zum Marktwert 90 Prozent übertrifft, verlangt die Regierung einmalig 10 Prozent vom Marktwert.

Für ihre Zustimmung zur Veräußerung westlicher Aktiva verlangt die russische Regierung einen Preisnachlass von mindestens 50 Prozent. Aktuell liegen die Verkaufspreise im Schnitt etwa 70 Prozent unter dem Marktwert, analysierte der russische Thinktank CSR.

Die Kopplung an den Marktwert soll zu höheren Einmalzahlungen an den Staat führen. Die Einmalabgabe leistet gewöhnlich der russische Käufer, weil Überweisungen aus westlichen Ländern aufgrund der verhängten Finanzsanktionen nicht mehr möglich sind.

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