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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen, Transport und Logistik

Russland verhängt Einreiseverbot für Lastwagen aus der EU

Die russische Regierung hat ein Einfahrverbot für Lkw aus EU-Ländern, Norwegen, Großbritannien und der Ukraine verhängt.

Von Edda Wolf | Bonn

Verboten sind der bilaterale Gütertransport, der Transit und die Einfahrt aus Drittländern. Dies gilt für Speditionen aus Ländern, die ihrerseits russischen Spediteuren Beschränkungen für den internationalen Straßengüterverkehr auferlegt haben. Dazu gehören alle EU-Mitgliedsländer, Norwegen, Großbritannien und die Ukraine..

Die Beschränkungen treten am 10. Oktober in Kraft und sollen bis 31. Dezember 2022 gelten. Präsident Wladimir Putin erteilte der russischen Regierung mit dem Präsidialerlass Nr. 681 am 29. September 2022 die Befugnis, ein Verbot des internationalen Gütertransports durch das russische Territorium für Fahrzeuge ausländischer Spediteure zu verhängen. Zur Umsetzung erließ die russische Regierung die Verordnung Nr. 1728 vom 30. September 2022.

Russische Genehmigungen, Sondergenehmigungen und multilaterale Genehmigungen, die im Bundesgesetz Nr. 127-FZ vom 24. Juli 1998 „Über die staatliche Kontrolle des internationalen Straßentransports und über die Haftung für die Verletzung des Verfahrens zu ihrer Durchführung“ vorgesehen sind, gelten als ungültig, wenn sie von ausländischen Spediteuren verwendet werden.

Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. So gilt das Verbot nicht für den Transport von Lebensmitteln, pharmazeutischen Erzeugnissen und zahlreichen Non-Food-Artikeln wie Papier, Uhren oder Musikinstrumenten.

Nicht betroffen ist auch der Straßengüterverkehr mit folgenden Grenzregionen:

  • Oblast Kaliningrad,
  • Oblast Leningrad,
  • Oblast Murmansk,
  • Oblast Pskow,
  • Republik Karelien,
  • Stadt Sankt Petersburg.

Alle Ausnahmen sind in der Anlage 1 und der Anlage 2 der Verordnung (in russischer Sprache) aufgelistet.

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