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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen, Devisenkontrollen

Russland zahlt Zinsen auf Eurobonds in Rubel

Der Präsidialerlass Nr. 529 vom 8. August 2022 erlaubt dem russischen Staat und Kommunen im Falle von Sanktionen, ihre Zahlungsverpflichtungen aus Eurobonds in Rubel zu bedienen.

Von Edda Wolf | Bonn

Der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 529 vom 8. August 2022 "Über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung von ... Verpflichtungen aus von ausländischen Organisationen ausgegebenen Anleihen" sieht vor, dass der russische Staat und Kommunen (Moskau, Sankt Petersburg) im Falle von Sanktionen ihre Zahlungsverpflichtungen aus Eurobonds in Rubel bedienen können.

Rubelzahlungen werden auf Kontotyp D überwiesen

Demnach sind russische Schuldner berechtigt, auf der Grundlage einer entsprechenden Genehmigung ein Rubel-Konto vom Typ D bei einer russischen Bank auf den Namen eines gebietsfremden oder gebietsansässigen Eurobond-Inhabers, dessen Rechte von einer ausländischen Verwahrstelle verbucht werden, zu eröffnen, um ihre Verpflichtungen aus Eurobonds zu bedienen. Zahlungen in Rubel werden mit Zustimmung des Eurobond-Inhabers dann auf dieses Konto überwiesen.

Zahlungen auf Eurobonds an gebietsansässige Inhaber und an gebietsfremde Personen aus befreundeten Ländern, deren Rechte von einer ausländischen Verwahrstelle verbucht werden, können in Rubel auf deren Konten bei russischen Banken gutgeschrieben werden.

Ein gebietsansässiger Anleihegläubiger, der aufgrund von Sanktionen keine Zahlungen von einer ausländischen Verwahrstelle erhalten kann, ist berechtigt, seinen Anspruch auf die Schuld an seine ausländischen Gläubiger abzutreten.

Ausländische Eurobond-Inhaber dürfen Rubel in Devisen umtauschen

Am 11. August 2022 fasste der Verwaltungsrat der russischen Zentralbank den Beschluss "Zur Einrichtung eines Kontoregimes vom Typ D in Rubel". Darin sind Details für die Rubel-Konten vom Typ D geregelt.

1. In Übereinstimmung mit Absatz 5 des Präsidialerlasses Nr. 529 vom 8. August 2022 wird die folgende Regelung für ein Rubelkonto des Typs D festgelegt, das bei einem russischen Kreditinstitut auf Antrag eines russischen Schuldners im Namen eines oder mehrerer gebietsfremder (ausländischer) Eurobond-Inhaber oder eines oder mehrerer gebietsansässiger Eurobond-Inhaber eröffnet wird, dessen/deren Rechte an Eurobonds bei einer ausländischen Verwahrstelle verbucht werden.

1.1 Auf einem Rubelkonto vom Typ D können Gelder gutgeschrieben werden, die:

  • von einem russischen Schuldner in den im Erlass Nr. 529 vorgesehenen Fällen erhalten wurden;
  • versehentlich auf ein Rubelkonto des Typs D überwiesen wurden.

1.2 Von einem Rubelkonto vom Typ D können Gelder abgebucht werden:

  • zur Gutschrift auf ein Bankkonto eines Inhabers von Eurobonds;
  • zur Konvertierung in Fremdwährung, um sie anschließend auf ein Bankkonto eines gebietsfremden (ausländischen) Inhabers von Eurobonds zu überweisen;
  • um einem russischen Schuldner die auf einem auf Rubel lautenden Konto gutgeschriebenen Beträge zurückzugeben, wenn die Verpflichtung, für die die Beträge gutgeschrieben wurden, auf eine andere Weise erfüllt wird, die nicht im Widerspruch zu den Gesetzen der Russischen Föderation steht;
  • zur Zahlung von Gebühren und Provisionen an die russische Bank, die das Rubelkonto vom Typ D betreut;
  • die versehentlich auf ein Rubelkonto des Typs D überwiesen wurden.

Internetlinks auf die Rechtsdokumente

Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 529 vom 8. August 2022 "Über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen aus auf Fremdwährung nominierte Bankkonten (Einlagen) und Verpflichtungen aus von ausländischen Organisationen ausgegebenen Anleihen"

Beschluss des Verwaltungsrats der Bank von Russland vom 11. August 2022 "Zur Einrichtung eines Kontoregimes vom Typ D in Rubel"

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