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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russlands Vergeltungssanktionen treffen 31 Gasunternehmen

Die russische Regierung hat 31 ehemalige Tochterfirmen von Gazprom, Gashändler und Gasspeicherbetreiber auf eine Sanktionsliste gesetzt. Alle Geschäfte zu ihren Gunsten sind verboten.

Von Edda Wolf | Bonn

Am 11. Mai 2022 hat die russische Regierung Sanktionen gegen 31 in Europa, den USA und Singapur ansässige Unternehmen verhängt. Mit ihnen dürfen von russischer Seite keine Geschäfte mehr gemacht werden. Damit sind die ehemaligen ausländischen Tochterfirmen des russischen staatlichen Energiekonzerns Gazprom - Gashändler, Betreiber von Gasspeichern und -pipelines - vom Gashandel mit Russland ausgeschlossen.

Die entsprechende Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 851 vom 11. Mai 2022 beinhaltet Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 252 vom 3. Mai 2022.

Alle Geschäfte mit sanktionierten Unternehmen sind verboten

Wie aus der Verordnung hervorgeht, sind alle Geschäfte mit den Unternehmen auf der Sanktionsliste untersagt. Insbesondere dürfen russische Behörden, russische juristische Personen und russische Bürger:

  • keine Transaktionen mit den sanktionierten Unternehmen und von diesen kontrollierten Organisationen abschließen;
  • keine Verpflichtungen aus abgeschlossenen Geschäften (einschließlich abgeschlossener Außenhandelsverträge) ihnen gegenüber erfüllen, wenn diese Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt wurden;
  • keine Finanztransaktionen durchführen, für die die Begünstigten sanktionierte Personen sind;
  • Verbot der Ausfuhr aus Russland von Erzeugnissen und (oder) Rohstoffen, deren Herstellung und (oder) Gewinnung auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation erfolgt, sofern diese Erzeugnisse und (oder) Rohstoffe zugunsten von sanktionierten Personen und (oder) sanktionierten Personen zugunsten anderer Personen geliefert werden.

Diese Verbote wurden durch den Erlass Nr. 252 vom 3. Mai 2022 des russischen Präsidenten Wladimir Putin eingeführt. Sie müssen sowohl von staatlichen und lokalen Behörden als auch von Unternehmen und Einzelpersonen, die der russischen Rechtsprechung unterliegen, beachtet werden.

Das Ministerkabinett hat in seiner Verordnung zusätzliche Geschäfte festgelegt, die mit sanktionierten Unternehmen von der Liste verboten sind:

  • Geschäfte, die zugunsten dieser Personen abgeschlossen wurden oder Zahlungen vorsahen,
  • Geschäfte mit Wertpapieren unter Beteiligung oder zugunsten gelisteter Unternehmen,
  • Einfahrt in die Häfen der Russischen Föderation von Schiffen, die den gelisteten Personen gehören oder von in deren Interesse oder in deren Auftrag gechartert wurden.

Wie in der Verordnung angegeben, greifen "die in dieser Verordnung vorgesehenen Verbote, wenn die Personen, die besondere wirtschaftliche Maßnahmen durchführen, Informationen darüber haben, dass die Aktion zugunsten der sanktionierten juristischen Personen durchgeführt wird."

Darüber hinaus wurde das russische Finanzministerium damit beauftragt, dem Ministerkabinett Vorschläge zur Änderung der Liste sowie zur Erteilung vorübergehender Genehmigungen für bestimmte Transaktionen mit sanktionierten Personen zu übermitteln.

Liste der sanktionierten Unternehmen

Die russische Sanktionsliste umfasst aktuell 31 Unternehmen, vor allem ehemalige Tochtergesellschaften der Gazprom Gruppe:

Liste der Unternehmen, die von der russischen Regierung sanktioniert sind

Nr.

Unternehmen (juristische Person)

1

Gazprom Germania GmbH (Deutschland)

2

Gazprom NGV Europe GmbH (Deutschland)

3

Astora GmbH (Deutschland)

4

ZGG - Zarubezhgazneftehim Trading GmbH (Österreich)

5

Gazprom Schweiz AG (Schweiz)

6

WIEE Hungary Kft. (Ungarn)

7

WIEE Bulgaria EOOD (Bulgarien)

8

IMUK AG (Schweiz)

9

WIBG GmbH (Deutschland)

10

WIEH GmbH (Deutschland)

11

WINGAS GmbH (Deutschland)

12

WINGAS UK Ltd. (Großbritannien)

13

WINGAS Sales GmbH (Deutschland)

14

WINGAS Holding GmbH (Deutschland)

15

Industriekraftwerk Greifswald GmbH (BR Deutschland)

16

VEMEX ENERGO s.r.o. (Slowakei)

17

WINGAS Benelux s.r.l. (Belgien)

18

Gazprom Marketing & Trading Ltd.

19

Gazprom Global LNG Ltd. (Großbritannien)

20

Gazprom Marketing & Trading France SAS (Frankreich)

21

Gazprom Marketing & Trading USA Inc. (USA)

22

Gazprom Marketing & Trading Switzerland AG (Schweiz)

23

Gazprom Marketing & Trading Singapore PTE Ltd. (Singapur)

24

Gazprom Marketing & Trading Retail Ltd. (Großbritannien)

25

Gazprom Mex (UK) 1 Ltd. (Großbritannien)

26

Gazprom Mex (UK) 2 Ltd. (Großbritannien)

27

PremiumGas S.p.A. (Italien)

28

VEMEX s.r.o. (Tschechien)

29

VEMEX ENERGIE a.s. (Tschechien)

30

WIEE ROMANIA SRL (Rumänien)

31

EUROPOL GAZ S.A. (Polen)

Quelle: Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 851 vom 11. Mai 2022

Warum wurden diese Unternehmen sanktioniert?

Ende März trennte sich der Staatskonzern Gazprom von seinen Tochtergesellschaften in der Europäischen Union. Am 31. März 2022 beendete die Gazprom Gruppe ihre Beteiligung an der Gazprom Germania Gmbh und allen ihren Vermögenswerten, einschließlich Gazprom Marketing & Trading Ltd. Die Führungsriege der Gazprom Germania und von ihr kontrollierter Unternehmen und Beteiligungen wurde zurückbeordert.

Die Holding besitzt nicht mehr die in Sankt Petersburg ansässige Tochtergesellschaft Gazprom Export Business Services, die wiederum alleinige Gründerin der Gazprom Germania GmbH ist. Die russische Holding erklärte, dass die Tochterfirmen aufhören sollten, die Marken von Gazprom zu verwenden.

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gelangte der mittelbare Erwerb der Gazprom Germania GmbH durch JSC Palmary (Russland) und Gazprom export business services LLC (GPEBS, Russland) zur Kenntnis. Am 4. April stellte das BMWK deshalb die Gazprom Germania Gruppe bis zum 30. September 2022 unter Treuhandverwaltung der staatlichen Bundesnetzagentur

Gazprom Germania ist eine internationale Unternehmensgruppe, die über ihre Tochtergesellschaft Gazprom Marketing & Trading im Erdgashandel auf den britischen Spotmärkten sowie über ihre Tochtergesellschaft Gazprom Schweiz AG im Verkauf von verflüssigtem Erdgas in Südostasien tätig ist. Sie handelt mit Erdgas in den Ländern Zentralasiens und der ehemaligen Sowjetunion sowie in Österreich, Italien und Serbien. Erdgas wird in Deutschland hauptsächlich über WINGAS sowie in Tschechien und der Slowakei über VEMEX gehandelt und vermarktet.

Darüber hinaus ist Gazprom Germania Betreiber mehrerer großer Gasspeicher in Deutschland, insbesondere in Kooperation mit WINGAS in den Siedlungen Jemgum und Rheden. Auch in Serbien, Österreich und Tschechien wurden mehrere Projekte entwickelt.

EuRoPol GAZ ist ein Joint Venture zwischen Gazprom und der polnischen PGNiG und betreibt den polnischen Abschnitt der Jamal-Europa-Gaspipeline. Da auch diese ehemalige Gazprom-Tochterfirma auf der russischen Sanktionsliste steht, darf kein Gas mehr über den polnischen Abschnitt der Pipeline Jamal-Europa gen West gepumpt werden.

Gazprom-Töchter nach Ende der Gaslieferungen aus Russland von Insolvenz bedroht

Nachdem die Gaslieferungen aus Russland unterbrochen wurden, sind die Handelsgesellschaften von Gazprom Germania von Insolvenz bedroht. Robert Habek, Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, hat Unterstützung für Gazprom Germania signalisiert und finanzielle Garantien zugesagt.

Die kürzlich beschlossene Änderung des Energiesicherheitsgesetzes räumt den deutschen Behörden das Recht ein, Energieunternehmen im Falle einer akuten Krise vorübergehend zu verwalten und als letztes Mittel sogar zu verstaatlichen. Das Wirtschaftsministerium kann die Leitung eines Unternehmens, das kritische Energieinfrastrukturen betreibt, einem externen Management übertragen (Fremd-/Zwangsverwaltung), wenn ein konkretes Risiko besteht, dass das Unternehmen ansonsten nicht in der Lage sein wird, seine Aufgaben zur Sicherstellung der Energieversorgung zu erfüllen. Eine Verstaatlichung ist möglich, wenn auch ein externes Management nicht ausreicht, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Aber eine solche Option wäre ein "letztes Mittel".


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