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Rechtsbericht | Russland | Gegensanktionen, Gesellschaftsrecht

Transaktionsverbot für Ausländer im Energie- und Finanzsektor

Ein Erlass untersagt Geschäfte mit den Anteilen an strategischen russischen Energie- und Finanzunternehmen, welche Investoren aus Staaten, die Sanktionen verhängt haben, gehören.

Von Edda Wolf | Bonn

Präsident Wladimir Putin hat Investoren aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, bis zum 31. Dezember 2022 verboten, Transaktionen mit Aktien und Anteilen an strategischen russischen Energie- und Finanzunternehmen zu tätigen. Diese Maßnahme betrifft alle Beteiligungen von Ausländern aus Staaten, die Sanktionen gegen die russische Regierung, russische Unternehmen und (oder) russische Bürger verhängt haben (siehe Liste der "Staaten, die unfreundliche Handlungen gegen Russland begehen").

Im Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 520 vom 5. August 2022 heißt es, dass das Verbot für alle strategischen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Energie- und Finanzsektor sowie für die Gas- und Ölprojekte Sachalin-1 und Kharyaga gilt. Die genaue Liste muss noch von der Regierung und der Zentralbank vorgelegt werden.

Geltungsbereich des Verbots

Unter das Verbot fallen alle Transaktionen mit Aktien und Anteilen von ausländischen Investoren aus sanktionierenden Staaten, welche die Eigentümerstruktur russischer strategischer Unternehmen (inklusive Tochtergesellschaften), ihr genehmigtes Kapital (Satzungskapital) und das etablierte Verfahren zur Durchführung von Investitionsprojekten verändern. 

Das Verbot gilt im Detail für Transaktionen (Operationen) mit den Aktien und Anteilen von:

  • Unternehmen, die große Öl-, Gas- und Kohlevorkommen (mit Reserven von mindestens 20 Millionen Tonnen Erdöl, 20 Milliarden Kubikmeter Erdgas oder 35 Millionen Tonnen Kohle) sowie Vorkommen von Uran, Seltenen Erden der Yttriumgruppe und Metallen der Platingruppe nutzen. Erfasst sind auch Vorkommen von Diamanten, Beryllium, Gold, Kobalt, Kupfer, Lithium, Nickel, Niob, Tantal und hochreinen Quarzrohstoffen;
  • Unternehmen, die Offshore-Felder auf offener See und auf dem Festlandssockel (Schelf) entwickeln;
  • Unternehmen, die Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiesektor herstellen, warten oder reparieren. Die Liste wird vom Präsidenten auf Vorschlag der Regierung genehmigt;
  • Banken mit strategischer Bedeutung - die Liste wird vom Ministerkabinett mit der Zentralbank abgestimmt.

Im Brennstoff- und Energiesektor fallen unter das Verbot demnach Transaktionen mit Aktien und Anteilen von:

  • Nutzern von Bodenschätzen, die an großen Öl-, Gas-, Gold- und anderen Lagerstätten arbeiten;
  • Herstellern von Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiekomplex;
  • Unternehmen, die Wartungs- und Reparaturdienstleistungen für solche Ausrüstungen anbieten;
  • Hersteller und Lieferanten von elektrischer und (oder) thermischer Energie;
  • Unternehmen, die sich mit der Verarbeitung von Erdöl, Ölrohstoffen und ihrer Verarbeitung zu Produkten befassen (Raffinerien).

Die Regierung wurde angewiesen, innerhalb von zehn Tagen je eine Liste von Unternehmen im Energie- und Bankensektor vorzulegen, deren Aktien und Anteile dem Verbot unterliegen.

Ferner gilt das Transaktionsverbot speziell für zwei große Projekte in der Gas- und Ölindustrie:

  • die Anteile, Rechte und Pflichten am Öl- und Gasprojekt Sachalin-1. Der Betreiber Exxon Neftegaz, eine Tochtergesellschaft der amerikanischen ExxonMobil, besitzt 30 Prozent daran. Rosneft beteiligt sich an dem Projekt mit 20 Prozent, die japanische Sodeco mit 30 Prozent und die indische ONGC Videsh mit 20 Prozent.
  • die Vertragsparteien des Abkommens über die Erschließung und Förderung von Öl im Feld Kharyaginskoye auf Produktionsteilungsbasis (Production-Sharing-Agreement). Vor den Erklärungen ausländischer Unternehmen über den Austritt aus dem Abkommen hielten die schwedische Statoil Sverige Kharyaga AB 30 Prozent, die russische Zarubezhneft 20 Prozent, Zarubezhneft-dobycha Kharyaga 20 Prozent, die Nenets Oil Company 10 Prozent sowie die russische Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens - Total Intelligence Development Russia - 20 Prozent.

Art der Beschränkungen

Das Verbot gilt für Transaktionen mit Wertpapieren, die das Satzungskapital bilden, mit Rechten und Pflichten sowie mit Anteilen und Verträgen, auf deren Grundlage in Russland Investitionsprojekte umgesetzt werden.

Im Detail umfasst der Erlass Geschäfte (Operationen), die direkt und (oder) indirekt zur Folge haben:

  • die Begründung, Änderung, Beendigung oder Belastung von Eigentumsrechten;
  • die Nutzung und/oder Veräußerung von Wertpapieren und Anteilen an russischen Unternehmen, die das Satzungskapital russischer Unternehmen bilden;
  • die Nutzung und/oder Veräußerung von Beteiligungen, Rechten und Pflichten von Teilnehmern an Produktionsteilungsvereinbarungen, Joint-Venture-Vereinbarungen oder anderen Vereinbarungen zur Durchführung von Investitionsprojekten.

Damit wird das Verbot zu einem Hindernis für den Ausstieg großer ausländischer Investoren aus Bergbau- und Energieprojekten in Russland.

Bedingungen und Ausnahmen

  • Transaktionen, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen des neuen Erlasses abgeschlossen wurden, gelten als null und nichtig.
  • Transaktionen, die nach dem Erlass verboten sind, dürfen nur in Ausnahmefällen und nur mit einer Sondergenehmigung des Präsidenten dennoch durchgeführt werden.
  • Das Verbot gilt nicht für Maßnahmen zur Verstaatlichung ausländischer Unternehmen im Rahmen des Sachalin-2-Projekts sowie für die Zwangsumwandlung von Zweigniederlassungen ausländischer Erschließer von Bodenschätzen und Eigentümern von Gastransportinfrastruktur in russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß Präsidialerlass Nr. 416 vom 30. Juni 2022 (siehe auch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1369 vom 2. August 2022) und dem föderalen Gesetz Nr. 320-FZ vom 14. Juli 2022.
  • Die Bestimmungen des Erlasses sind am 5. August 2022 mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.
  • Die Gültigkeitsdauer des Dokuments kann vom Staatsoberhaupt (Präsident) beliebig oft verlängert werden.

Internetlink zum Erlass

Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 520 vom 5. August 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanz-, Brennstoff- und Energiesektor im Zusammenhang mit den unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen"


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