Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Übermittlung von Informationen an die russischen Steuerbehörden trotz Störungen im Postverkehr

Im Postverkehr mit Russland gibt es Störungen, weil sich DHL, FedEX und UPS vom Markt zurückgezogen haben. Der Föderale Steuerdienst erlaubt nun ausländischen Unternehmen eine gebietsansässige Person für die Übermittlung von Informationen zu bevollmächtigen.

Von Edda Wolf | Bonn

Der Föderale Steuerdienst hat im Zusammenhang mit eingehenden Anfragen das Verfahren zur Übermittlung von Informationen gemäß Absatz 3.2 Artikel 23 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation klargestellt. Hierzu ist das Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Nr. ШУ-4-13/3449@ks vom 22. März 2022 "Über das Verfahren zur Übermittlung von Informationen gemäß Ziffer 3.2 Artikel 23 des Steuergesetzbuchs durch ausländische Organisationen ohne Präsenz in der Russischen Föderation" veröffentlicht worden.

Gegenwärtig können ausländische Unternehmen ohne Präsenz (juristische Person) in Russland Schwierigkeiten haben, die geforderten Informationen bereitzustellen, denn es kommt zu Störungen der Postdienste und zu Schwierigkeiten bei der notariellen Beglaubigung und der Erlangung einer Apostille im Ausland für Dokumente, die in der Russischen Föderation eingereicht werden.

Die bei der Steuerbehörde einzureichenden Informationen müssen in der Form (mit dem Formular) offengelegt werden, die durch den Erlass des Föderalen Steuerdienstes Nr. ED-7-13/1046@ vom 01.12.2021 "Über die Genehmigung der Form und des Formats für die Einreichung in elektronischer Form der Mitteilung über die Teilnehmer einer ausländischen Organisation (für eine ausländische Struktur ohne juristische Person - über ihre Gründer, Begünstigten und Manager) sowie das Verfahren zum Ausfüllen des Formulars" (im Folgenden - die Mitteilung) genehmigt wurde.

In diesem Zusammenhang können ausländische Unternehmen (Organisationen), die keine Niederlassung in der Russischen Föderation haben, die Befugnis zum Ausfüllen der Mitteilung an in Russland ansässige Personen delegieren. Zu diesem Zweck stellt ein bevollmächtigter Vertreter eines ausländischen Unternehmens eine Vollmacht in einfacher schriftlicher Form (in einer beliebigen Sprache) aus, unterzeichnet sie und übermittelt sie dem Vertreter in der Russischen Föderation auf elektronischem Wege in Form eines eingescannten Dokuments.

Eine solche Vollmacht ist ins Russische zu übersetzen, notariell zu beglaubigen und vom Vertreter des ausländischen Unternehmens der Mitteilung beizufügen, wenn diese an die Steuerbehörden der Russischen Föderation geschickt wird.

In der Folge muss ein ausländisches Unternehmen der zuständigen Steuerbehörde bis zum 31.12.2022 eine ordnungsgemäß beglaubigte Vollmacht gemäß dem vorherigen Absatz dieses Schreibens vorlegen. In diesem Fall gilt die Mitteilung als eingegangen, ohne dass die Frist verletzt wurde, und das ausländische Unternehmen kann nicht gemäß Abschnitt 2.1 Artikel 129.1 des Steuerkodex für das verspätete Einreichen der Mitteilung haftbar gemacht werden.


Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.