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Branchen | Schweiz | Maschinenbau

Rahmenbedingungen

Das Nein zum Rahmenabkommen mit der EU trifft Schweizer Unternehmen empfindlich.

Von Karl-Heinz Dahm | Bonn

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) der Schweiz erfasst und kontrolliert Waren bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr. Sie erhebt Zölle, Straßenverkehrsabgaben und Steuern. Aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist die Einfuhr von Maschinen aus Deutschland und anderen EU-Ländern zollbefreit. Für Normen ist die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) zuständig. Entsprechend der EU-Richtlinie 2006/42/EG wurde auch in der Schweiz das Recht über die Maschinensicherheit überarbeitet und an die EU-Bestimmungen angepasst.

Gescheitertes Rahmenabkommen mit EU trifft auch Maschinenbauer

Der Abbruch der Verhandlungen des Schweizer Bundesrates über ein Rahmenabkommen mit der EU trifft vor allem Medizintechnikfirmen, aber auch die Maschinenbaubranche. Letztere rechnet in den nächsten zwei Jahren mit technischen Handelshemmnissen.

Das Ende der Verhandlungen bedeutet für die Branchenunternehmen, dass die gegenseitige Anerkennung von Produktstandards und Konformitätsbewertungen nicht länger gültig ist. Diese hatten bislang einen ungehinderten Zugang Schweizer Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt garantiert. Die eidgenössischen Unternehmen müssen sich künftig in der EU Zertifizierungsstellen für ihre Produkte suchen oder gleich Niederlassungen in der EU gründen, was mit hohen Kosten verbunden ist. 

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.



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