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Branchen | Serbien | Landwirtschaft

Rahmenbedingungen

Serbien verfügt über Handelsabkommen mit der Europäischen Union, den Nachbarstaaten und der Eurasischen Wirtschaftsunion. Zudem erleichtern Handelspräferenzen den Warenaustausch.

Von Martin Gaber | Belgrad

Im Zuge der Annäherung an die Europäische Union (EU) gibt es ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen Serbien und der EU. So können fast alle EU-Waren mit Präferenznachweis zollfrei importiert werden. Umgekehrt können Ursprungswaren aus Serbien größtenteils zollfrei in die EU eingeführt werden. Neben den Bestimmungen des SAA gewährt die Union Zollfreiheit im Rahmen von autonomen Handelspräferenzen. Im Dezember 2020 verlängerte sie die Präferenzen für Obst und Gemüse vom Balkan.

Freihandelsabkommen mit Nachbarstaaten und Russland

Zudem verfügt Serbien über ein Freihandelsabkommen mit der Eurasischen Wirtschaftsunion, zu der auch Russland gehört. Demnach ist der Export von Käse oder Wein aus Serbien möglich.

Mit dem Central European Free Trade Agreement (CEFTA) gibt es ebenfalls ein Freihandelsabkommen zwischen den sechs Westbalkanstaaten.

Produktionsstätten deutscher Agrarbetriebe und Zulieferer im Land sind die Ausnahme, wobei der Erwerb von Land sowohl für juristische als auch natürliche Personen aus dem Ausland möglich ist. In der Regel erfolgt der Vertrieb über Händler oder eigene Vertriebsbüros. Bei öffentlichen Ausschreibungen bemängeln Unternehmen hingegen häufig fehlende Transparenz.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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