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Wirtschaftsumfeld | Spanien | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Die spanische Investitionsförderung bietet insbesondere Anreize für Ansiedlungen in strukturschwachen Regionen. Bis Ende 2027 gelten Sonderbedingungen auf den Kanarischen Inseln.

Von Oliver Idem | Madrid

Spanien bietet Unternehmen verschiedene Finanzhilfen und Anreize zur Förderung von Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum. Damit sollen produktive Investitionen, Forschung, Entwicklung und Innovation gefördert werden. Unternehmen können auch von verschiedenen Hilfsprogrammen der Europäischen Union profitieren.

Die Publikation Recht kompakt Spanien der GTAI bietet einen aktuellen Überblick über zentrale Förderinstrumente und deren rechtliche Grundlagen: Der Guide to Business in Spain hält umfassende Informationen in englischer Sprache bereit. Die spanische Regierung bietet zur Stützung der Wirtschaft in benachteiligten Regionen und zur Entwicklung bestimmter Tätigkeitsbereiche eine Reihe von Niederlassungshilfen an, die sich vornehmlich auf das Regionalbeihilfegesetz Nr. 50/1985 (Ley 50/1985, de 27 de diciembre, de incentivos regionales para la corrección de desequilibrios económicos interterritoriales), die dazu erlassene Ausführungsverordnung Nr. 899/2007 sowie die sogenannten Gebietsdekrete stützen, die das gesamte spanische Staatsgebiet in einzelne Förderzonen aufteilen. Zuständig für die Entgegennahme der Anträge auf Gewährung von Fördermitteln sind die Behörden der jeweiligen autonomen Regionen.

Weitreichende Steuervergünstigungen genießen auch ausländische Unternehmen, die ihren Sitz im Steuergebiet Zona Especial Canarias (ZEC) haben. Die ZEC war zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet, wurde jedoch bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Unternehmen, die von den Steuervergünstigungen profitieren wollen, müssen jedoch bis zum 31. Dezember 2023 registriert sein, Art. 29 Gesetz Nr. 19/1994 (Ley 19/1994, de 6 de julio, de modificación del Régimen Económico y Fiscal de Canarias).

Die nationale Investitionsförderungsstelle Invest in Spain ist Ansprechpartner vor Ort und bietet unter anderem eine Suchmaschine zu Fördermitteln.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Spanien ist grundsätzlich ein offenes Land für ausländische Direktinvestitionen. Dennoch existieren Ausnahmen, die sich vornehmlich auf Investitionen in bestimmte strategische Bereiche beziehen. Zudem spielt eine Rolle, ob die Investoren aus dem Gebiet der EU oder von außerhalb kommen. Das Handelsministerium hat eine Übersicht von wesentlichen Kriterien der Investitionskontrolle veröffentlicht.

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