Zollbericht Syrien
Syrien reformiert den Zoll
Syrien modernisiert sein Zollsystem grundlegend: Seit 1. Juni 2026 gelten ein neues Zollgesetz und ein harmonisierter Zolltarif.
12.06.2026
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Ende 2025 erließ der syrische Übergangspräsident das Dekret Nr. 244 zur Einrichtung der „General Authority for Borders and Customs“ und leitete damit eine institutionelle Neuausrichtung der Zollverwaltung ein. 2026 folgten mit einem neuen Zollgesetz und einem harmonisierten Zolltarif weitere Reformschritte.
Neues Zollgesetz ersetzt bisherige Rechtsgrundlage
Syrien hat mit Präsidialdekret Nr. 109/2026 ein neues Zollgesetz verabschiedet. Es ersetzt die bisherige Gesetzgebung aus dem Jahr 2006 vollständig.
Das von der staatlichen Nachrichtenagentur Sana veröffentlichte Gesetz umfasst 264 Artikel. Es regelt unter anderem die Organisation der Zollverwaltung, Verfahrensabläufe sowie Sanktionen bei Verstößen; Durchführungsbestimmungen liegen noch nicht vor.
Ziel der Reform ist die Modernisierung der Zollverwaltung. Zudem soll die Abwicklung von Import-, Export- und Transitverfahren effizienter werden. Die Zollbehörden erhalten erweiterte Kompetenzen, insbesondere zur Bekämpfung von Schmuggel. Zugleich werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen verschärft. Geldbußen können sich künftig stärker am Warenwert orientieren und deutlich höher ausfallen als bisher.
Auch die Digitalisierung des Zolls soll ausgebaut werden, um die Abfertigung zu beschleunigen.
Harmonisierter Zolltarif seit 1. Juni 2026 in Kraft
Mit Dekret Nr. 110/2026 wurde ein neuer, harmonisierter Zolltarif eingeführt, der seit dem 1. Juni 2026 für alle Importe und Exporte gilt. Er basiert auf dem internationalen Harmonisierten System (HS), ersetzt mehrere bisher geltende Tariftabellen und schafft eine einheitliche und international anschlussfähige Wareneinreihung in Syrien.
Zudem ermöglicht das Dekret, technische Anpassungen der Warencodierung vorzunehmen, um internationale Änderungen – etwa durch die Weltzollorganisation – nachzuvollziehen.
Die Reform knüpft an frühere Maßnahmen an: Bereits im Januar 2025 hatte Syrien die zuvor je nach Grenzübergang und Kontrollgebiet stark unterschiedlichen Zollsätze vereinheitlicht. Der neue Zolltarif entwickelt diese Angleichung weiter, indem er die Abgabensätze nun in ein einheitliches, HS-basiertes System überführt.
Praktische Auswirkungen für deutsche Exporteure
Für exportierende deutsche Unternehmen ergeben sich aus den Reformen mehrere operative Konsequenzen:
- Überprüfung der Zolltarifierung erforderlich:
Bestehende HS‑Einreihungen sollten an den neuen Tarif angepasst werden - Mögliche Änderungen der Abgabenhöhe:
Je nach Ware können Zollsätze steigen oder sinken - Höhere Anforderungen an die Compliance:
Fehlerhafte Angaben können stärker sanktioniert werden - Übergangsphase mit Unsicherheiten:
Anwendung und Auslegung der neuen Vorschriften sind noch nicht vollständig konsolidiert.
Unternehmen sollten daher insbesondere in der Anfangsphase eng mit lokalen Importeuren und Zollagenten zusammenarbeiten, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.