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Branchen | Thailand | Abfallwirtschaft

Rahmenbedingungen

Umweltgesetze sind relativ streng, werden aber nicht überall beachtet.

Von Thomas Hundt | Bangkok

Viele Vorschriften

Ausländische Unternehmen, die in Thailand ein Unternehmen gründen möchten, müssen die gesetzlichen Vorgaben des Foreign Business Act beachten. Er schränkt insbesondere Tätigkeiten in Dienstleistungssektoren ein, daher sollte im Vorfeld einer Tätigkeit im Abfallsektor die Deutsch-Thailändische Handelskammer oder ein Anwaltsbüro konsultiert werden.

Die staatliche Agentur Thailand Board of Investment (BOI) fördert in- und ausländische Investitionsprojekte. Sie befreit beispielsweise Vorhaben im Bereich des Recyclings für fünf Jahre von Zahlungen der Körperschaftssteuer und Projekte zur Behandlung und Beseitigung von Abfällen für acht Jahre von der Steuer. Bevor der BOI diese Förderanträge annimmt, benötigen die Projekte alle relevanten behördlichen Genehmigungen.

Industriebetriebe und Betriebe, die Abfälle verwerten oder entsorgen, benötigen eine Lizenz des Department of Industrial Works (DIW). Das DIW erteilt Betriebsgenehmigungen und prüft, ob die Fabriken Umweltauflagen einhalten, Abfälle und Gefahrstoffe korrekt behandeln und weitergeben. Allerdings wurden die Zulassungsverfahren 2021 automatisiert und sind weniger streng. Sammelunternehmen benötigen ebenfalls eine Lizenz des DIW.

Der Factory Act von 1992 regelt das betriebliche Abfallmanagement, während der Hazardous Substance Act und der Enhancement and Conservation of National Environmental Quality Act von 1992 und darauf basierende Notifikationen des Umweltministeriums die Entsorgung von gefährlichen Stoffen vorschreiben.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.


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