Recht kompakt | Thailand | Rechtsverfolgung
Rechtsverfolgung in Thailand
Thailand verfügt über ein dreistufiges Gerichtssystem. Wie Deutschland ist das Land im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens.
07.06.2022
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile
Deutsche Urteile werden in Thailand weder anerkannt noch vollstreckt. Sie können jedoch als Beweismittel in einem thailändischen Prozess herangezogen werden. Thailändische Gerichtsverfahren sind oft langwierig.
Gerichtssystem
Die thailändische Zivilgerichtsbarkeit ist grundsätzlich dreistufig aufgebaut: Es gibt erstinstanzliche Gerichte (Sarn Chunton), Berufungsgerichte (Sarn Uthorn) und den obersten Gerichtshof (Sarn Dika). Neben weiteren Spezialgerichten hat Thailand für Rechtsfragen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie internationale Handelssachen einen Central Intellectual Property and International Trade Court eingerichtet. Gegen die Entscheidungen dieses Gerichts steht als einzige und endgültige Instanz der Supreme Court (oberster Gerichtshof) zur Verfügung.
Anwaltszwang
Ein Anwaltszwang besteht in Thailand nicht, anwaltliche Vertretung ist jedoch dringend anzuraten. Die Höhe von Anwaltshonoraren wird regelmäßig pauschal oder nach Stundensätzen vereinbart. Die streitwertabhängigen Gerichtskosten muss der Kläger vorab entrichten. Wie die Kosten des Rechtsstreits im Urteil verteilt werden, liegt im freien Ermessen des Gerichts. Es kann also auch ein obsiegender Kläger die Kosten tragen müssen.
Hinweis: Die GTAI stellt unter Anwälte im Ausland die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten zum Download bereit.
Schiedsgerichtsbarkeit
Thailand ist wie Deutschland Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958. Das Abkommen wurde durch Schaffung der Sec. 28 ff. Arbitration Act in thailändisches Recht inkorporiert, auch wenn diese teilweise schärfer gefasst sind als das Übereinkommen. Eine Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist daher möglich.
In Thailand gibt es die in der Zivilprozessordnung (Civil Procedure Code) normierte Möglichkeit eines Schiedsverfahrens vor staatlichen Gerichten sowie das vom Arbitration Act B.E. 2545 (2002) (überarbeitet durch Arbitration Act (No.2) B.E. 2562 (2019)) geregelte Verfahren vor dem Thai Arbitration Institute (Ministry of Justice) und anderen Schiedsgerichten wie dem Board of Trade, wobei insbesondere das Verfahren vor dem Thai Arbitration Institute in der Praxis von Relevanz ist. Der Arbitration Act entspricht, abgesehen von geringen Abweichungen, dem Mustergesetz der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) und erfasst sowohl rein inländische als auch internationale Verfahren.