Wirtschaftsrecht | Thailand

Recht kompakt Thailand

Der Länderbericht Recht kompakt Thailand bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement. 

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Im Rule of Law Index 2024 des World Justice Project belegt Thailand mit einem Wert von 0,50 im weltweiten Ranking Platz 78.

Vorteile

  • Doppelbesteuerungsabkommen und Investitionsfördervertrag mit Deutschland
  • Board of Investment bietet diverse Investitionsanreize
  • neue Visaarten, zum Beispiel für Digital Nomads

Herausforderungen

  • Beschränkungen für ausländische Beteiligungen durch den Foreign Business Act
  • Grunderwerb ist Ausländern grundsätzlich untersagt (wenige Ausnahmen)
  • kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland

  • Bei der Ausgestaltung des thailändischen Rechtssystems wurde auf kontinentaleuropäische und angelsächsische Rechtsordnungen zurückgegriffen. Dies gilt vor allem für das Zivilrecht. (Stand: 14.04.2025)

    Das Königreich Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie; Gesetzgebungsorgan ist das Parlament, das aus zwei Kammern, dem Repräsentantenhaus und dem Senat, besteht. Staatsoberhaupt ist der König. Er ernennt den Ministerpräsidenten (wobei die Gegenzeichnung des Präsidenten des Repräsentantenhauses erforderlich ist) und die Mitglieder des Kabinetts.

    Seit 2014 fungierte die "National Legislative Assembly" als vom Militärrat ernanntes Parlament. Der Regierungschef war zugleich Vorsitzender des Militärrats "National Council for Peace and Order" (NCPO). Im März 2019 fanden erstmals seit 2014 wieder Wahlen zum Repräsentantenhaus statt und der NCPO wurde im Juli 2019 aufgelöst. Die letzten Parlamentswahlen fanden im Jahr 2023 statt.

    Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung des Königreiches Thailand. Der neue Verfassungsentwurf wurde am 6. April 2017 ratifiziert.

    Das thailändische Zivilrecht ist zum größten Teil im Zivil- und Handelsgesetzbuch (Civil and Commercial Code CCC) geregelt.

    Thailand ist Gründungsmitglied der Gemeinschaft der südostasiatischen Staaten (Association of Southeast Asian Nations ASEAN), Mitglied der Vereinten Nationen, der Asia-Pacific Economic Cooperation (APEC), der Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP), der Asian Development Bank, der Gruppe der 77 (G 77) und der Welthandelsorganisation (WTO) sowie des Internationalen Währungsfonds (International Monetary Fund IWF/IMF) und der Weltbank. 

    11 Apr. 2022

    Asien: "RCEP und der Handel mit Dienstleistungen" (April 2022)

    Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zu ausgewählten Rechtsthemen des RCEP-Abkommens - darunter Dienstleistungshandel und geistiges Eigentum.

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    Die Verhandlungen mit der EU zu einem Freihandelsabkommen waren seit 2014 ausgesetzt; im Jahr 2023 wurden die Verhandlungen wiederaufgenommen (dazu: Pressemitteilung der Europäischen Kommission). 

    07.04.2025 Ausländisches Wirtschaftsrecht
    Gesetze in Thailand

    Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach thailändischen Gesetzen und Rechtsnormen.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Alle Verträge unterliegen zunächst dem allgemeinen Schuldrecht als Teil des Civil and Commercial Code (CCC). (Stand: 14.04.2025)

    Vertragsrecht und Gewährleistung

    Diese Regelungen des CCC zum Allgemeinen Teil und Schuldrecht sind dem deutschen Recht ähnlich. Der wirksame Abschluss eines Vertrages setzt eine Annahmeerklärung voraus. Die Unterscheidung zwischen dinglichem und obligatorischem Rechtsgeschäft gibt es nach thailändischem Recht nicht. Das Eigentum an einer Kaufsache geht grundsätzlich mit Abschluss des Kaufvertrages auf den Käufer über, kann jedoch an eine Bedingung geknüpft werden (Sec. 459 CCC).

    Soweit nicht vertraglich ausgeschlossen, hat der Verkäufer dafür einzustehen, dass die Kaufsache keine Mängel beziehungsweise Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit mindern, aufweist, sowie für die vereinbarte Menge. Die Haftung entfällt bei Kenntnis des Käufers von dem Mangel oder wenn er ihn hätte bei Vertragsschluss kennen müssen. Der Verkäufer haftet für die Belastung der Kaufsache mit Rechten Dritter, wenn diese dem Käufer übergeben wurde; es sei denn, letzterem waren die Drittrechte bekannt. Die Mängelhaftung kann grundsätzlich vertraglich abbedungen werden, Sec. 483 bis 485 CCC.

    Der Käufer kann bei Sachmängeln Nachbesserung beziehungsweise Nachlieferung (Erfüllung, Sec. 213 CCC) oder Schadensersatz (Sec. 215 CCC) verlangen sowie vom Vertrag zurücktreten, nachdem er eine Frist gesetzt hat (Sec. 386, 387 CCC).

    Verjährung

    Hinsichtlich Gewährleistungsansprüchen gilt gemäß Sec. 474 CCC eine Verjährungsfrist von einem Jahr beginnend ab Mangelentdeckung durch den Käufer.

    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt für vertragliche Ansprüche nach Sec. 193/32 CCC zehn Jahre. Eine vertragliche Vereinbarung einer längeren oder kürzeren Verjährungsfrist ist nicht möglich, Sec. 193/11 CCC. Die Verjährung muss nach Sec. 193/29 CCC als Einrede geltend gemacht werden.

    UN-Kaufrecht

    Thailand ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) bislang nicht beigetreten. Jedoch besteht nach thailändischem Recht Rechtswahlfreiheit, sodass das CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) als anwendbare Rechtsordnung vereinbart werden kann. 

    Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Neben dem Eigentumsvorbehalt sind noch andere Sicherungsmittel im Civil and Commercial Code (CCC) geregelt. (Stand: 14.04.2025)

    Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts (Sec. 459 CCC) auch eines verlängerten ist ein in Thailand übliches Sicherungsmittel. Möglich ist auch die Koppelung eines Eigentumsvorbehaltes mit einem Verfügungsverbot für den Käufer (Sec. 493 CCC). Der Eigentumsvorbehalt bietet jedoch keinen Schutz vor gutgläubigem Dritterwerb. Empfehlenswert ist die Kreditsicherung mittels unwiderruflichen, bestätigten Akkreditivs.

    Weitere im CCC geregelte Sicherungsmittel sind die streng akzessorische Bürgschaft (suretyship, Sec. 680 bis 701 CCC), das Pfandrecht (pledge, Sec. 747 ff. CCC) und die Hypothek (mortgage, Sec. 702 ff. CCC).

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Hersteller und Verkäufer können im Falle defekter Güter nach dem Produkthaftungsgesetz haften. (Stand: 15.04.2025)

    Das thailändische Produkthaftungsgesetz (Liability Arising from Damages from Unsafe Products Act of B.E. 2551 (2008); auch "Unsafe Goods Liability Act" oder "Product Liability Act" genannt) ist seit Februar 2009 in Kraft und inhaltlich in weiten Bereichen europäischem Produkthaftungsrecht angeglichen. Das Gesetz begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers und Verkäufers von defekten Waren, durch die Verbraucher geschädigt wurden, Sec. 5 des Gesetzes.

    Ein Produktfehler soll nach den Vorgaben des Gesetzes gegeben sein, wenn das Produkt einen Produktions-, Konstruktions- oder Instruktionsfehler aufweist (vgl. Sec. 4 des Gesetzes zum "unsicheren Produkt"). Die Produkthaftung ist nicht vertraglich abdingbar, Sec. 9 des Gesetzes. Kann der Verbraucher nachweisen, dass durch das fehlerhafte Produkt ein Schaden verursacht wurde, haften die an Herstellung und Vertrieb beteiligten "Business Operators" auf Schadenersatz. Zu ersetzen ist nicht nur der eingetretene Sachschaden. Das Gesetz sieht in Sec. 11 darüber hinaus einen Strafschadenersatz (punitive damages) vor für den Fall, dass der Hersteller oder Verkäufer das entsprechende Produkt auf den Markt bringt, obwohl ihm das Vorliegen eines Defekts bekannt war.

    Die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Consumer Case Procedure Act von 2008 ermöglicht dem Verbraucher, kostenfrei gerichtlich Klage gegen sogenannte Business Operators, also die Hersteller und Verkäufer von Produkten, zu erheben (vgl. Sec. 10 des Produkthaftungsgesetzes).

    Außerdem betrifft das Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act 1979 CPA) auch die Produkthaftung. Gemäß Art. 4 CPA hat der Verbraucher insbesondere das Recht, korrekte und ausreichende Informationen und Angaben hinsichtlich der Qualität der Produkte zu erhalten. Inzwischen liegt eine überarbeitete Fassung des Gesetzes aus dem Jahr 2019 (Consumer Protection Act (No. 4) B.E. 2562 (2019)) vor.

    Ein neuer Entwurf einer "Defective Product Liability Bill" (auch Lemon Law Bill genannt; Entwurf auf Thai) wurde bis Juni 2024 zur Kommentierung veröffentlicht mit Bestimmungen hinsichtlich (neuer) Produkte (dazu Sec. 4 des Entwurfs). Wenn binnen sechs Monaten nach der Lieferung ein Defekt auftritt, soll nach Sec. 9 des Entwurfs grundsätzlich vermutet werden, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand (und der Verkäufer somit dafür haftet). Section 11 des Entwurfs führt Rechte des Käufers, wie etwa Reparatur, auf. Zudem sieht der Entwurf spezifische Haftungsvorgaben in Bezug auf unter anderem Elektronikgeräte und Automobile vor.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Das Handelsvertreterrecht ist nicht speziell geregelt, sondern unterliegt den allgemeinen Normen des Vertretungsrechts (Sec. 797 ff. CCC). (Stand: 14.04.2025)

    Der Handelsvertretervertrag kann formlos geschlossen werden dies gilt aber nicht, wenn der Vertreter auch Vollmacht für schriftlich abzuschließende Verträge erhalten soll (Sec. 798 CCC). Bereits aus Gründen der Beweissicherheit sollte allerdings der Vertrag in Schriftform abgeschlossen werden.

    Gemäß Sec. 803 CCC ist eine Provision geschuldet, wenn eine vertragliche Regelung besteht oder eine Vergütung der Vertretertätigkeit üblich ist. Da Einzelheiten zur Provision gesetzlich nicht geregelt sind, ist eine vertragliche Ausgestaltung erforderlich. Wird nichts anderes vereinbart, ist die Provision erst mit Beendigung des Auftrages fällig, Sec. 817 CCC. Der Handelsvertreter muss gemäß Sec. 807 CCC den Weisungen des Unternehmers folgen und ansonsten den hergebrachten Geschäftsgang einhalten.

    Gesetzliche Ausgleichsansprüche wie im deutschen Recht (§ 89 b HGB) kennt der CCC nicht, allerdings kann der Handelsvertreter Ersatz der von ihm notwendigerweise bei Auftragsausführung eingegangenen Verpflichtungen und Kosten verlangen (Sec. 816 CCC). Ein auf unbestimmte Zeit eingegangener Vertrag kann von jeder Partei jederzeit gekündigt werden (Sec. 827 CCC). Erfolgt die Kündigung jedoch zur Unzeit ohne zwingenden Grund, macht sich der Kündigende unter Umständen schadenersatzpflichtig.

    Ausländern ist die Tätigkeit als Handelsvertreter in Thailand durch den Foreign Business Act (FBA) mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich untersagt (vgl. Liste 3 des FBA).

    Ein in Thailand tätiger abhängiger Vertreter kann unter Umständen steuerrechtlich eine "Betriebsstätte" (permanent establishment) begründen und dem thailändischen Steuerrecht unterliegen, Art. 5 Absätze 5 und 6 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Thailand.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Zentrale Norm für Investitionen ausländisch investierter Unternehmen ist der Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) (FBA). (Stand: 15.04.2025)

    Ausländische Investitionen sind regelmäßig uneingeschränkt in den Bereichen Produktion und Export möglich. Dann muss weder eine investitionsrechtliche Genehmigung noch ein besonderer Förderstatus erworben werden. Nach dem FBA dürfen dagegen einige Tätigkeiten gar nicht oder nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden durch ausländische Investoren ausgeführt werden.

    Ausländischen Unternehmen völlig verwehrt sind Betätigungen gemäß Anhang 1 (beziehungsweise Liste 1) des FBA, zum Beispiel in einigen Bereichen des Kommunikationswesens, der Landwirtschaft und Viehzucht sowie des Fischereiwesens. Möchte ein Unternehmen in Bereichen tätig werden, die im Anhang 2 oder 3 des FBA geregelt sind, benötigt es eine sogenannte Foreign Business Licence. Zur Aufnahme von Tätigkeiten nach Anhang 2 des FBA, die die nationale Sicherheit, kulturelle oder Umweltbelange betreffen, muss die Foreign Business License durch das Ministry of Commerce erteilt werden. Dagegen wird die Aufnahme von Tätigkeiten des Anhangs 3 FBA seitens des Director-General des Department of Business Development (DBD) mit Einverständnis des Foreign Business Board genehmigt. Anhang 3 FBA schützt hauptsächlich Bereiche, in denen Thailänder mit Ausländern noch nicht konkurrieren können, unter anderem zahlreiche Dienstleistungen. Wurde die Foreign Business Licence erteilt, kann das genehmigte Unternehmen zumindest in Tätigkeitsbereichen des Anhangs 3 zu 100 Prozent durch ausländische Investoren gehalten sein.

    Inzwischen wurden durch Verordnungen des Handelsministeriums die Beschränkungen des FBA für einige Geschäftsbereiche gelockert. Dies betrifft ausländische Kreditinstitute sowie spezialgesetzliche Sektoren. In diesen Sektoren wird für ausländische Unternehmen der Marktzugang mittels rechtlich unselbständiger Repräsentanz- und Regionalbüros erleichtert, denn eine Foreign Business License kann entbehrlich sein. Erforderlich ist eine Registrierung beim DBD.

    Für die Investitionsförderung ist das Board of Investment (BOI) mit Umsetzung des "13th National Economic and Social Development Plan (2023-2027)" verantwortlich. Dazu bestehen in bestimmten Sektoren und Gegenden steuerliche und nicht-steuerliche Förderungen für direkte Investitionen. Dies umfasst unter anderem den Eastern Economic Corridor (EEC) und Schlüsselindustrien zur Innovationsförderung, Infrastruktur- sowie Umweltschutzprojekte. Als Förderung sind Befreiung oder Reduzierung von Körperschaftsteuern sowie von Importabgaben für Maschinen vorgesehen. Es kommen nach dem Investment Promotion Act B.E. 2520 (1977), zuletzt überarbeitet im Jahr 2017, in bestimmten Bereichen eine Befreiung von der Körperschaftsteuer von bis zu 13 Jahren in Betracht. Die für Investoren interessantesten nichtfiskalischen Investitionsanreize sehen die Befreiung von gesetzlichen Restriktionen vor. So können der üblicherweise untersagte Landerwerb für Ausländer genehmigt werden, Arbeitsgenehmigungen zur Beschäftigung von Ausländern vereinfacht erteilt werden und Beschränkungen des FBA für Auslandsbeteiligungen entfallen.

    In Bezug auf den EEC sehen verschiedene Announcements des BOI bestimmte Investitionsanreize vor. Relevante Rechtsgrundlage hinsichtlich des EEC ist insbesondere der Eastern Economic Corridor Act, B.E. 2561 (2018).

    Das BOI stellt auf seiner Website einen detaillierten Leitfaden zur Investitionsförderung in englischer Sprache bereit (Investment Promotion Guide 2025). Für die Jahre 2023 bis 2027 besteht eine fünfjährige Investitionsförderstrategie. Deren Ziel ist eine innovative, wettbewerbsfähige und inklusive thailändische Wirtschaft; siehe dazu auch: Announcement of the BOI No. 8/2565 (2022) - Policies and Criteria for Investment Promotion (Englisch). Ein Fokus liegt dabei auf dem Übergang zu einer nachhaltigen und smarten Industrie.

    Weitere neue Wirtschaftskorridore neben dem EEC sind mittlerweile der Northern EC, der Northeastern EC, der Central-Western EC und der Southern EC. In unterschiedlichen Sektoren, wie Landwirtschaft oder Tourismus, sind darin Investitionsförderungen möglich.

    Das sogenannte International Business Center (IBC) als thailändische Gesellschaft trat Ende des Jahres 2018 an die Stelle des International Headquarter und des International Trading Center. Für das IBC kommen Steuerförderungen wie beispielsweise eine Reduzierung der Körperschaftsteuer auf 8 oder 5 oder 3 Prozent abhängig von den Ausgaben in Thailand oder eine Steuerbefreiung bei Dividenden von verbundenen Unternehmen in Betracht.

    Ausländische Unternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer (Thai Corporate Income Tax), Umsatzsteuer (VAT) und anderen einschlägigen Steuern. Siehe dazu GTAI-Rechtsbericht Thailand: Steuerrecht.

    Zwischen Thailand und Deutschland besteht seit 20. Oktober 2004 das überarbeitete Investitionsschutzabkommen.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Für ausländische Unternehmen bestehen in Thailand viele Möglichkeiten, unternehmerisch tätig zu werden, wie Kapital-, Personengesellschaften, Joint Ventures oder Repräsentanzbüros. (Stand: 15.04.2025)

    Limited Companies

    Die üblicherweise gewählte Unternehmensform ist die Limited Company. Eine Limited Company verfügt über Geschäftsführer, Gesellschafter (ausländische und/oder lokale), Promoters und eine begrenzte Haftung. 

    Nach thailändischem Recht gibt es die Limited Company in zwei Formen. Die Private Limited Company als eine mit der deutschen GmbH vergleichbare Kapitalgesellschaft findet ihre Voraussetzungen in dem Civil and Commercial Code (CCC), Sec. 1096 ff. CCC (Thai), und die Public Limited Company in dem Public Limited Companies Act B.E. 2535 (1992) (Thai), der inzwischen mehrfach angepasst wurde (zuletzt im Mai 2022 modernisiert).

    Die Private Limited Company (Co., Ltd.) musste bislang über mindestens drei Gründungsgesellschafter (Promoter) und später drei Anteilsinhaber verfügen. Im Februar 2023 traten Änderungen des CCC in Kraft, wonach es nun nur noch zwei oder mehr Personen bedarf. Zu den Anpassungen gehörte zudem unter anderem, dass Sitzungen der Direktoren in elektronischer Form ermöglicht werden, sofern die Gesellschaftssatzung dies nicht untersagt und rechtliche Vorgaben zu digitalen Meetings beachtet werden.

    Je Anteil liegt der Mindestnennwert bei 5 Baht. Ein Mindestkapitalerfordernis besteht im Allgemeinen nicht, tatsächlich ist aber Voraussetzung der Registrierung ausländisch investierter Unternehmen, dass das Mindestkapital im Hinblick auf den Geschäftszweck des Unternehmens angemessen ist. Maßgeblich ist bei ausländischen Investitionen in der Regel die investitionsrechtliche Genehmigung. Einzuzahlen sind grundsätzlich zumindest 25 Prozent des registrierten Kapitals.

    Wenn Ausländer beschäftigt werden sollen, muss die Gesellschaft ein Mindestkapital von mindestens 2 Millionen Baht pro ausländischen Arbeitnehmer registrieren lassen. Die Gründung einer Co., Ltd. soll bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen in einem Tag abgeschlossen werden. Die Co., Ltd. muss in den durch den Foreign Business Act in den Listen 1 bis 3 aufgeführten Branchen zu mindestens 51 Prozent in thailändischer Hand sein. Die Verwendung von Nominees, also thailändischen Staatsangehörigen, die lediglich namentlich als Anteilseigner geführt werden, ihr Stimmrecht aber an den ausländischen Investor abgetreten haben, ist in diesen Bereichen illegal. Die Geschäftsführung übernimmt das Board of Directors, das gleichzeitig auch als Aufsichtsrat fungiert. Das Tagesgeschäft leitet der Managing Director.

    Die Public Limited Company ist einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar. Sie wird ähnlich der Co., Ltd. errichtet, muss jedoch mindestens 15 Gründungsgesellschafter beziehungsweise Anteilseigner haben. Anders als die Co., Ltd. kann sie ihre Anteile öffentlich anbieten. Gesetzliche Mindestkapitalanforderungen bestehen nicht, allerdings soll die Kapitalisierung dem Geschäftszweck entsprechen.

    Die seit 24. Mai 2022 geltenden jüngsten Gesetzesänderungen des "Public Limited Companies Act" betreffen insbesondere die Möglichkeit digitaler Versammlungen und Kommunikation: So ist nun vorgesehen, dass Sitzungen des Vorstands (Board of Directors) grundsätzlich auch in elektronischer Form stattfinden dürfen; der Hauptsitz der Gesellschaft gilt dann als Ort des Online-Meetings (Sec. 79 des Gesetzes n.F.). Gleiches wurde für Versammlungen der Gesellschafter (Shareholders´ Meetings) nach Sec. 98 und 101 des Gesetzes entsprechend ergänzt. Die Termine der Vorstandssitzungen müssen im Regelfall lediglich drei statt sieben Tage vorher an die Direktoren versandt werden (Sec. 82). In dringenden Fällen ist nun auch eine elektronische Ladung möglich. Bekanntmachungen und Veröffentlichungen, die bislang nach Sec. 6 nur in lokalen thailändischen Printzeitungen gestattet waren, dürfen auch über digitale Medien erfolgen. Zudem dürfen Vorstand oder Gesellschaft Dokumente an Direktoren, Anteilseigner oder Gläubiger bei entsprechender Einwilligung auf elektronischem Wege versenden (neue Sec. 7/1 des Gesetzes). Zu digitalen Sitzungen war 2020 schon ein "Emergency Decree" erlassen worden.

    Partnerships

    Regelungen zu den Partnerships enthält der CCC ab Sec. 1012 beziehungsweise Sec. 1025.

    Die Unregistered Ordinary Partnership ist vergleichbar der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und keine juristische Person. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

    Die Registered Ordinary Partnership ähnelt der deutschen offenen Handelsgesellschaft (OHG), als auch hier die Gesellschafter gesamtschuldnerisch und persönlich haften. Die Haftung des Partners endet zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Partnership. Die Registered Ordinary Partnership erlangt jedoch anders als die OHG den Status einer juristischen Person und unterliegt aus diesem Grunde der Körperschaftsteuer.

    Die Registered Ordinary Partnership, die Limited Partnership (ähnlich der deutschen Kommanditgesellschaft KG) sowie die Companies müssen sich beim Department of Business Development (DBD) des Handelsministeriums beziehungsweise beim zuständigen Business Development Office oder Business Registration Service Office registrieren lassen.

    Repräsentanzbüro und weitere Rechtsformen

    Weitere Möglichkeiten der Marktpräsenz in Thailand sind Repräsentationsbüros, Regionalbüros, Zweigniederlassungen (Branches) und Joint Ventures. Repräsentationsbüros haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, dürfen nicht selbständig Geschäfte betreiben und Einkommen erzielen, sondern nur an das oder vom Mutterhaus gelieferte Güter kontrollieren und das Mutterhaus informierend unterstützen. Regionalbüros unterstützen die Arbeit der Muttergesellschaft in anderen Staaten außerhalb Thailands, in denen diese eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung hat. Die Zweigniederlassung darf in Thailand geschäftlich tätig werden.

    Das International Business Center (IBC) erfordert unter anderem ein Mindestkapital in Höhe von 10 Millionen Baht, mindestens zehn Mitarbeitende und muss pro Jahr in Thailand mindestens 60 Millionen Baht ausgeben.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Die wesentlichen und bereits mehrfach überarbeiteten Rechtsquellen dieses Rechtsgebiets sind der Patent Act, der Trademark Act sowie der Copyright Act. (Stand: 16.04.2025)

    Patentrecht

    Der Patent Act B.E. 2522 (1979), insbesondere überarbeitet durch den Patent Act (No. 3) B.E. 2542 (1999), gewährt Erfindungen, die neu und industriell anwendbar sind und zudem ein erfinderisches Element (inventive step) beinhalten, einen Schutz von 20 Jahren ab Anmeldetag (Sec. 35 Patent Act). Fehlt das erforderliche erfinderische Element, kann nur ein "kleines Patent" (Petty Patent; Gebrauchsmuster) angemeldet werden. Dieses hat eine Schutzdauer von sechs Jahren, eine zweimalige Verlängerung des Schutzes um jeweils zwei Jahre ist allerdings möglich (Sec. 65 septies). Auch "Designpatente" können beantragt werden. Ausländische Patentanmelder müssen sich bei der Anmeldung eines thailändischen Patentanwaltes bedienen.

    Markenrecht

    Warenzeichen, Marken, Dienstleistungs-, Gemeinschafts- und Gütezeichen werden in Thailand durch den Trademark Act B.E. 2534 (1991), zuletzt überarbeitet durch Trademark Act (No. 3) B.E. 2559 (2016), geschützt. Hörmarken sind seit 2016 kraft des neuen Markengesetzes Nr. 3 ebenfalls eintragungsfähig. Nach Sec. 53 des Markengesetzes haben Marken eine Schutzdauer von zehn Jahren ab dem Tag der Eintragung nach Sec. 42 des Gesetzes; Verlängerungen sind möglich.

    Seit dem 7. August 2017 ist Thailand Mitglied des Madrider Protokolls, es trat drei Monate später in Thailand in Kraft. Damit können Markeninhaber die Registrierung ihrer Marken in sämtlichen Mitgliedsländern durch einen Antrag beim Department of Intellectual Property (DIP) und einmalige Zahlung des amtlichen Gebührensatzes beantragen.

    Urheberrecht

    Urheberrechte schützt der Copyright Act B.E. 2537 (1994). Er wurde insbesondere zum 11. März 2019 überarbeitet durch den Copyright Act (No. 4) B.E. 2561 (2018) sowie zuletzt durch den Copyright Act (No. 5) B.E. 2565 (2022). Diese jüngsten Änderungen des Urheberrechtsgesetzes traten am 23. August 2022 in Kraft.

    Das Urheberrecht erlischt grundsätzlich 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers, Sec. 19 des Gesetzes.

    Mitgliedschaft in internationalen Übereinkommen

    Thailand ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:

    • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO);
    • Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS);
    • Madrider Protokoll;
    • Berner Übereinkunft.

    Thailand ist Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft für den Schutz des gewerblichen Eigentums und des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty PCT). Damit ist es auch in Thailand möglich, eine internationale Patentanmeldung mit Wirkung für alle Mitgliedstaaten vorzunehmen. Ein in Deutschland angemeldetes Patent wird bei Einhaltung der Voraussetzungen einer internationalen Patentanmeldung auch in Thailand geschützt.

    Rechtsstreitigkeiten

    Seit dem Jahr 1997 existiert in Bangkok der Intellectual Property and International Trade Court. Das Gericht ist zuständig sowohl für alle zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes als auch für sämtliche internationale Handelsstreitigkeiten.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Rechtsgrundlage des thailändischen Steuerrechts ist der Revenue Code (RC). Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. (Stand: 16.04.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Zwischen Thailand und Deutschland findet seit 1. Januar 1967 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Anwendung.

    Grundsätzlich wird nach Art. 5 Abs. 3 DBA eine "Betriebsstätte" bereits nach drei Monaten begründet; bei Montagen und dem Einbau von Betriebseinrichtungen und Maschinen inklusive der zum Einbau erforderlichen baulichen Nebenarbeiten wird die Frist auf sechs Monate verlängert.

    Bei Entsendungen nach Thailand regelt das DBA die Verteilung des Besteuerungsrechts für Vergütungen des Arbeitsnehmers.

    Einkommensteuer

    Bestimmungen zur Personal Income Tax finden sich in Kap. 3 des RC in den Sec. 40 bis 64 RC.

    Die Lohnsteuer wird ohne Rücksicht auf die Nationalität von allen natürlichen Personen in Thailand erhoben, die sich dort für mindestens 180 Tage pro Kalenderjahr (Steuerjahr) aufhalten, Sec. 41 Abs. 3 RC.

    Section 41 Abs. 2 RC sieht vor, dass Ansässige, die Einkünfte aus einer Arbeits- oder Geschäftstätigkeit im Ausland oder aus dort belegenen Vermögenswerten erhalten haben, dafür beim Transfer nach Thailand die thailändische Einkommensteuer zahlen müssen.

    Solche Einkommen aus ausländischen Quellen, welche nicht für ein Anstellungsverhältnis oder sonstige geschäftliche Tätigkeiten in Thailand gezahlt werden, unterlagen in Thailand früher jedoch nur der Besteuerung, wenn diese im gleichen Steuerjahr nach Thailand eingeführt wurden.

    Ab 1. Januar 2024 gab es Steueränderungen bei Einkünften aus Quellen außerhalb Thailands: So unterliegt nach neuen Anweisungen des Revenue Department (RD) Einkommen aus ausländischen Quellen, das seit diesem Tag verdient wurde und von Steueransässigen nach Thailand gebracht wird, stets der thailändischen Einkommensteuer unabhängig von Ort und Zeitpunkt des Erhalts bei Verbringen ins Land. Das heißt, auch, wenn diese Einkünfte erst in den Folgejahren nach Thailand verbracht werden. Dazu: Departmental Orders No. Por. 161/2566 vom 15. September 2023 und No. Por. 162/2566 vom 20. November 2023.

    Einkommensteuersätze in Thailand
    Steuerbares Einkommen (Baht)Steuer auf den Grundbetrag (Baht)Steuersatz für den überschießenden Betrag (in Prozent)
    Bis zu 150.00000
    150.001 - 300.00005
    300.001 - 500.0007.50010
    500.001 - 750.00027.50015
    750.001 - 1.000.00065.00020
    1.000.001 - 2.000.000115.00025
    2.000.001 - 5.000.000365.00030
    über 5 Millionen1.265.00035
    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2025

    Der pauschale Steuerfreibetrag beträgt 50 Prozent (maximal 100.000 Baht) des steuerpflichtigen Einkommens.

    Körperschaftsteuer

    In Thailand tätige Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit unterliegen der Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax CIT) in Höhe von 20 Prozent des Nettogewinns. Bei thailändischen Unternehmen wird sie auf das weltweit erzielte Nettoeinkommen erhoben. Bei Betriebsstätten ausländischer Unternehmen ist lediglich das vor Ort von der Betriebsstätte erwirtschaftete Einkommen der Besteuerung unterworfen.

    Kleine und mittlere Unternehmen mit einem eingezahlten Kapital von weniger als 5 Millionen Baht und einem Jahresumsatz von weniger als 30 Millionen Baht können steuerliche Vergünstigungen erhalten.

    Die CIT ist halbjährlich zu deklarieren und zu zahlen. Von dem Gewinn nach CIT sind 5 bis 10 Prozent des registrierten Kapitals als sogenannte Mindestreserve in die Bilanz einzustellen. Nur der verbleibende Betrag kann ausgeschüttet werden. Der CIT-Satz ist unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet werden. Im Falle der Ausschüttung fällt eine Quellensteuer in Höhe von 10 Prozent auf die Dividendenzahlung an. Eine Remittance Tax mit einem Satz von 10 Prozent wird bei Rückführung von Gewinnen einer in Thailand tätigen Zweigstelle (Branch) an ihre Muttergesellschaft im Ausland erhoben.

    Besondere steuerliche Förderungen können International Business Center (IBC) unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 15 Jahre lang geltend machen. Die Einkommensteuerbelastung der Mitarbeitenden (Expatriates) eines IBC beträgt lediglich pauschal 15 Prozent.

    Mehrwertsteuer

    Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax VAT) beträgt seit 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 weiterhin 7 Prozent und ist mit dem in Deutschland angewandten System vergleichbar. Es beinhaltet von der Produktion bis zum Verkauf an den Endverbraucher jede Wertschöpfung und berechtigt zum Vorsteuerabzug. Das Mehrwertsteuerrecht (Kap. 4, Sec. 77ff. RC) sieht neben dem Standardsatz einige Befreiungstatbestände vor. So unterliegt unter anderem der Warenexport einem Nullsteuersatz. Die VAT ist monatlich zu entrichten. Für Unternehmer besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

    Erbringen nicht in Thailand ansässige Unternehmen elektronische Dienstleistungen an Verbraucher in Thailand, müssen sie sich nach einer Änderung des RC (Thai; Englisch) unter bestimmten Voraussetzungen seit 1. September 2021 für die VAT registrieren und diese i.H.v. 7 Prozent ohne Vorsteuerabzug leisten. Voraussetzung sind Jahreseinnahmen in Thailand von über 1,8 Millionen Baht (ca. 48.000 Euro). Die "e-services" werden in Sec. 77/1 Ziff. (10/1) RC definiert. Bei Dienstleistungserbringung über eine "elektronische Plattform" i.S.d. Ziff. (10/2) hat gegebenenfalls deren Betreiber für den nichtansässigen Leistenden die VAT abzuführen.

    Für Branchen, die nicht der VAT unterliegen (wie Finanzdienstleistungen), gilt die Specific Business Tax (SBT).

    Quellensteuer

    Die Withholding Tax stellt keine zusätzliche Steuer dar, sondern ist lediglich eine Erhebungsform der Lohnsteuer beziehungsweise CIT (siehe Sec. 50 ff. RC). Der Zahlende muss die Steuer vom Einkommen beziehungsweise vom Rechnungsbetrag direkt einbehalten und innerhalb von sieben Tagen nach Monatsende an das RD abführen (Sec. 70 RC). Der Steuerpflichtige bekommt eine Bestätigung (Tax Certificate) über die einbehaltene Steuer und kann diese als Beleg mit seiner Jahreseinkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen, um sich die Vorabzugsteuer auf seine Steuerschuld anrechnen zu lassen.

    Die Steuersätze betragen grundsätzlich 10 Prozent auf Dividenden sowie 15 Prozent auf Zinsen und Lizenzgebühren von Thailand nach Deutschland.

    Sonstige Steuern

    Thailand hat beispielsweise 2019 die seit 2020 zu zahlende Land and Buildings Tax (Grund- und Gebäudesteuer) zur Besteuerung von Immobilien eingeführt, die anders als die an ihrer Stelle früher geltenden Steuern auf dem offiziellen Schätzwert des Gebäudes oder Grundstücks basiert.

    Etwa in Bezug auf bestimmte Verträge gibt es die Stempelsteuer (Stamp Duty).

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Das Arbeitsrecht ist hauptsächlich im Labour Protection Act geregelt. (Stand: 16.04.2025)

    Rechtsgrundlagen

    Wesentliche Grundlage des thailändischen Arbeitsrechts ist der Labour Protection Act B.E. 2541 (1998). Er regelt vor allem die Arbeitszeit (Sec. 23), den Urlaub (Sec. 30, 56), die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Sec. 32, 57) oder auch die besonderen Abfindungsleistungen (Sec. 121, 122).

    Im Mai 2019 sind Neuerungen unter anderem zum Mutterschutz und Abfindungen in Kraft getreten (Labour Protection Act (No. 7) B.E. 2562 (2019)).

    Die jüngsten Gesetzesänderungen aus April 2023 (Labour Protection Act (No. 8) B.E. 2566 (2023)) betreffen Regelungen zum Homeoffice.

    Weitere Gesetze sind

    • der Civil and Commercial Code B.E. 2535 (1992),
    • der Labour Relations Act B.E. 2518 (1975),
    • der Act on Establishment of Labour Courts and Labour Court Procedure B.E. 2522 (1979),
    • der Social Security Act B.E. 2533 (1990), Notifications prescribing Minimum Wages und
    • der Compensation Act B.E. 2537 (1994). 

    Die Regelungen des thailändischen Arbeitsrechts gelten für thailändische und ausländische Arbeitgeber gleichermaßen. Sie definieren nur die Minimalbedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag zu beachten ist die Vereinbarung der üblichen Boni. Bei der schriftlichen Abfassung eines Arbeitsvertrages sollten die Dienste einer sachkundigen Anwaltskanzlei oder der Deutsch-Thailändischen Handelskammer in Anspruch genommen werden. Diese verfügen über entsprechende Musterverträge. Ab 20 Mitarbeitenden besteht ein Schriftformerfordernis für die Betriebsvereinbarung über die Arbeitsbedingungen (working conditions agreement, Sec. 10 ff. des Labour Relations Act). Die Einstellung erfolgt in Thailand in der Regel unter Vereinbarung einer Probezeit. Gesetzlich geregelt ist diese jedoch nicht.

    Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber, die der Arbeitnehmer nicht verschuldet hat, ist dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe bemisst sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses (Sec. 118 Labour Protection Act). Besondere Abfindungszahlungen kommen in Betracht, wenn durch Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen Arbeitsplätze wegfallen.

    Hinweis: Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Thailand (unter anderem: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung) sind abrufbar im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Thailand.

    25.09.2025 Arbeitsmarkt | Thailand
    Den Unternehmen fehlen Fachkräfte

    Das Ausbildungssystem in Thailand kann mit den Anforderungen der Wirtschaft kaum Schritt halten – und die im ASEAN-Vergleich hohen Löhne verschärfen das Problem.

    Mindestlohn

    Der Mindestlohn pro Tag beträgt abhängig von der jeweiligen Provinz zwischen 337 und 400 Baht.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Neben einem speziellen Visum ist für Ausländer zur Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis notwendig. Bei Entsendungen sind insbesondere steuerrechtliche Aspekte zu beachten. (Stand: 29.04.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

    Arbeitsrecht/Entsendevertrag

    Für die Vertragsgestaltung im Einzelfall sind unter anderem die Dauer des Auslandsaufenthalts und gegebenenfalls im bestehenden inländischen Arbeitsvertrag bereits vorhandene Regelungen hinsichtlich Entsendungen von Relevanz. Für die vertragliche Gestaltung sollte anwaltliche Unterstützung in Betracht gezogen werden.

    Hinweis: GTAI stellt Informationen zum Arbeitsmarkt Thailand bereit. Eine Liste mit Adressen von in Thailand tätigen Anwält:innen ist auf der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok abrufbar.

    Aufenthaltsrecht

    Für eine Beschäftigung in Thailand und geschäftliche Zwecke ist für Ausländer ein spezielles Visum, das sogenannte Non-Immigrant Visum B/S, erforderlich (siehe dazu zum Beispiel die Übersicht auf der Webseite des Ministry of Foreign Affairs). Zudem ist eine Arbeitserlaubnis notwendig, wenn man in Thailand arbeiten möchte.

    In einigen Branchen ist seit 2018 bei Erfüllung bestimmter Kriterien und Qualifikationen die Ausstellung sogenannter SMART Visa insbesondere für Investoren und Führungskräfte möglich.

    Ausländische Staatsangehörige, die bestimmte Kriterien erfüllen, können seit September 2022 ein neues Langzeitvisum, das sogenannte Long-Term Resident (LTR)-Visum, für Thailand beantragen. Dazu zählen hochqualifizierte Fachkräfte. Das LTR-Visum besteht dann für eine Dauer von zehn Jahren. Die genauen Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, und weitere Informationen zum Beantragungsverfahren können zum Beispiel der englischsprachigen Webseite des thailändischen Board of Investment (BOI) entnommen werden.

    Für sogenannte Digital Nomads und Workations bietet Thailand das neue Destination Thailand Visa (DTV) an. Damit sind während einer Gültigkeit von fünf Jahren mehrmalige Einreisen mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 180 Tagen je Einreise möglich.

    Hinweis: Das Auswärtige Amt stellt aktuelle Informationen zur Einreise auf seiner Webseite bereit. Bei Fragen zu Einreisebestimmungen und Visa kontaktieren Sie bitte vorrangig die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate).

    Sozialversicherungsrecht

    Im Sozialversicherungsrecht sind Doppelversicherungen möglich, da zwischen Deutschland und Thailand kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aufgrund des Territorialitätsprinzips kommt bei Tätigkeit in Thailand auch das thailändische Sozialversicherungsrecht zur Anwendung. Wesentliche Rechtsgrundlage ist der Social Security Act B.E. 2533 (1990). Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen grundsätzlich jeweils 5 Prozent des Lohnes als Sozialabgaben leisten, wobei eine Beitragsbemessungsgrenze von 15.000 Baht (entspricht ca. 400 Euro) gilt.

    Steuerrecht

    Zwischen Thailand und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

    Bei Entsendungen ist insbesondere Art. 14 DBA von Relevanz: In Art. 14 Abs. 2 DBA sind die Voraussetzungen genannt, unter denen Deutschland als Ansässigkeitsstaat ausnahmsweise das Besteuerungsrecht (Einkommensteuer) für die Vergütungen nach Thailand entsandter Arbeitnehmer innehat (Stichwort: 183-Tage-Regelung; maßgeblich ist hier das Steuerjahr). Diese müssen kumulativ vorliegen. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, kommt gemäß Art. 14 Abs. 1 DBA grundsätzlich das thailändische Einkommensteuerrecht zur Anwendung.

    Bei Entsendungen sollten Arbeitgeber auch im Blick haben, ob eventuell durch die Tätigkeit des Mitarbeitenden in Thailand dort eine sogenannte steuerliche Betriebsstätte begründet wird ("Betriebsstättenrisiko"); siehe dazu: Art. 5 DBA (insbesondere zur "Vertreterbetriebsstätte"). Dies kann zu körperschaftsteuerlichen Verpflichtungen führen.

    Welt: Richtig entsenden: Ein Blick in die EU und ins Drittland (Oktober 2023)

    Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zur Entsendung von Mitarbeitenden und den damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten.

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    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Am 27. Mai 2019 wurde der Personal Data Protection Act, B.E. 2562 (2019) (PDPA, Gesetz zum Schutz persönlicher Daten) veröffentlicht. Es ist Thailands erstes Datenschutzgesetz. (Stand: 22.04.2025)

    Datenschutzrecht

    Zuvor bestanden in Thailand noch keine Datenschutzbestimmungen, diese Rechte wurden nur durch die Verfassung sowie zum Beispiel strafrechtliche Vorschriften geschützt.

    Der PDPA enthält nun Datenschutzbestimmungen und Sanktionen, wenn personenbezogene Daten etwa ohne Einwilligung des Inhabers gesammelt, bearbeitet oder weitergegeben werden. Einige Grundsätze aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden übernommen. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sowie dessen Vertreter in Thailand ist gegebenenfalls erforderlich. Die wichtigsten operativen Regelungen des PDPA, insbesondere zum Sammeln der Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen, sollten zunächst ab 27. Mai 2020 Anwendung finden. Mit einem am 21. Mai 2020 veröffentlichten Royal Decree wurde die Anwendbarkeit dieser Bestimmungen in zahlreichen Geschäftsfeldern verschoben bis zum 31. Mai 2021. Gemäß einer Notification des zuständigen Ministeriums vom 24. Juni 2020 hatten für die Datenverarbeitung Verantwortliche bis dahin dennoch bestimmte Maßnahmen in Bezug auf die Datensicherheit zu ergreifen.

    Mit einem am 8. Mai 2021 veröffentlichten zweiten Royal Decree ist das Datum um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2022 verschoben worden, sodass der PDPA für viele Verantwortliche (personal data controllers) erst seit dem 1. Juni 2022 seine Wirksamkeit in vollem Umfang entfaltet.

    Im März 2024 traten Implementierungsvorschriften zum PDPA in Bezug auf den grenzüberschreitenden Transfer von Daten in Kraft.

    Als Mitglied des Asia Pacific Economic Forum (APEC) finden in Thailand die Cross Border Privacy Rules Anwendung.

    Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Office of the Personal Data Protection Commission (PDPC).

    Onlinerecht und Cybersicherheit

    Neben den Richtlinien für den Schutz des geistigen Eigentums ist im E-Commerce der Computer Crime Act B.E. 2550 (2007), zuletzt geändert durch Computer Crime Act (No. 2) B.E. 2560 (2017), zu beachten (Gesetzestexte auf Thai). Dieser regelt die Verwendung falscher Daten und die Versendung von E-Mails für Werbezwecke.

    Ende Mai 2019 ist das Cybersicherheitsgesetz (Cybersecurity Act, B.E. 2562 (2019)) mit der Veröffentlichung in der Royal Thai Government Gazette in Kraft getreten (Thai). Das Gesetz war im Februar 2019 verabschiedet worden. Es betrifft grundsätzlich Unternehmen mit einer Internetpräsenz, insbesondere Social-Media-Unternehmen. Es ergeben sich Verpflichtungen im Falle von sogenannten kritischen Informationsinfrastrukturorganisationen (Critical Information Infrastructure Organizations) und bei Bedrohungen für die Cybersicherheit. Die Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten der Behörden werden durch das Gesetz erweitert. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder, aber auch Freiheitsstrafen vorgesehen.

    Cybersicherheit meint alle Maßnahmen, die zur Vorbeugung, Bewältigung oder Milderung von Bedrohungen für die Cybersicherheit aus In- und Ausland ergriffen werden und die die nationale, wirtschaftliche und militärische Sicherheit sowie die öffentliche Ordnung betreffen. Die Bedrohungen für die Cybersicherheit werden in drei Stufen eingeteilt: unkritische, kritische sowie Krisenfälle. Je nach Einstufung unterscheiden sich die Eingriffsbefugnisse des Staates. Beispielsweise haben Unternehmen unter Umständen Zugang zu Computerdaten im erforderlichen Maße zu gewähren oder die Beschlagnahme des Computers zu dulden. In bestimmten Fällen ist eine gerichtliche Anordnung erforderlich.

    Hinsichtlich digitaler Plattformen existiert insbesondere das "Royal Decree on the Operation of Digital Platform Service Businesses that are subject to prior Notification, B.E. 2565 (2022)" (englische Übersetzung), das im August 2023 in Kraft trat. Ein Gesetz über die digitale Plattformökonomie befindet sich derzeit im Entstehen (Draft Digital Platform Economy Act).

    Künstliche Intelligenz

    Im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) befindet sich ein eigenes Gesetz im Entstehen: Ein "Draft Act on Promotion and Support of Artificial Intelligence (AI) Innovations in Thailand" wurde im Jahr 2023 seitens der Electronic Transactions Development Agency (ETDA) vorgelegt (zum Entwurf auf Thai).

    Ferner besteht der inzwischen mehrfach angepasste Electronic Transactions Act, B.E. 2544 (2001). Auf dessen Grundlage basiert insbesondere ein Entwurf eines Dekrets im Zusammenhang mit KI-Systemen aus dem Jahr 2022 (Draft Royal Decree on Business Operations that Use Artificial Intelligence Systems, Thai), den das Office of the National Digital Economy and Society Commission (ONDE) eingebracht hat. Darin findet sich ein risikobasierter Ansatz mit drei Risikokategorien (vgl. EU AI Act).

    Darüber hinaus existieren bereits verschiedene Richtlinien zur KI, unter anderem in Verbindung mit ethischen Prinzipien (zu den Richtlinien auf Thai) oder auch die "Generative AI Governance Guideline for Organizations" (Thai).

    Virtual Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel. Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel | © Alexander Sikov - gettyimages.com

    06.08.2026 Ausländisches Wirtschaftsrecht | Künstliche Intelligenz
    Rechtsatlas KI

    Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema künstliche Intelligenz - KI (Artificial intelligence - AI).

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in ausgewählte umweltschutz- sowie energierechtliche Rechtsgrundlagen im thailändischen Recht. (Stand: 02.05.2025)

    Umwelt- und Klimaschutzrecht

    Zu den mit Umweltschutzbelangen befassten Ministerien gehört insbesondere das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt (Ministry of Natural Resources and Environment MNRE).

    In der thailändischen Verfassung aus dem Jahr 2017 findet das Thema Umweltschutz an verschiedenen Stellen Erwähnung (unter anderem Art. 43, 50, 57, 58 und 72). So sieht Art. 57 Abs. 2 der Verfassung vor, dass der Staat natürliche Ressourcen, die Umwelt und biologische Vielfalt in einer ausgewogenen und nachhaltigen Weise insbesondere schützen, erhalten und nutzen soll, vorausgesetzt die betroffene lokale Bevölkerung darf daran teilhaben und den daraus entstehenden Nutzen ziehen. Als Ziele nationaler Reformvorhaben wird in Art. 258 der Verfassung beispielsweise in Bezug auf die Wirtschaft die Förderung umweltfreundlicher Unternehmen aufgeführt (Buchst. f, Ziff. 4) und auch im Hinblick auf Wasserversorgung und Abfallentsorgung werden in Buchst. g Bezüge zum Umweltschutz hergestellt.

    Ein Rahmengesetz zum Umweltschutz ist der Enhancement and Conservation of National Environmental Quality Act, B.E. 2535 (1992) (englische Übersetzung), das Gesetz zur Erhöhung und Erhaltung der nationalen Umweltqualität. Es regelt verschiedene Umweltschutzverpflichtungen, unter anderem in Sec. 46 ff. das Verfahren hinsichtlich Berichten über die Umweltverträglichkeitsprüfung (environmental impact assessment reports) von bestimmten Unternehmungen, die die Verfassung in Art. 58 vorschreibt. Zudem gibt das Gesetz die Einrichtung des "National Environment Board" vor (Sec. 12 ff.), das zum Beispiel Pläne zu erstellen und Umweltqualitätsstandards aufzustellen hat. Haftungsbestimmungen bei Schäden durch Umweltverschmutzung finden sich in Sec. 96 ff. des Gesetzes.

    Weitere umweltrechtliche Gesetze sind zum Beispiel:

    • der Wildlife Conservation and Protection Act, B.E. 2562 (2019) zum Schutz wilder Tiere und Erhalt ihres Lebensraumes;
    • das Gesetz bezüglich gefährlicher Stoffe (Hazardous Substance Act, B.E. 2535 (1992));
    • das Waldgesetz in der Fassung von 2019 (Forests Act (No.8), B.E. 2562 (2019);
    • das Fischereigesetz (Fisheries Act, B.E. 2558 (2015)) sowie
    • das Wasserhaushaltsgesetz (Water Resources Act B.E.2561 (2018).

    Um das Problem der Luftverschmutzung anzugehen, befindet sich ein Entwurf eines Gesetzes über saubere Luft (Draft Clean Air Act) im Gesetzgebungsverfahren. Das MNRE hatte Ende November 2023 den entsprechenden Entwurf vorgelegt.

    Der National Economic and Social Development Council Act, B.E. 2561 (2018) (Thai; NESDC Act) sieht vor, dass jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren ein nationaler Plan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung aufgestellt werden soll, der unter anderem Umweltaspekte beinhalten muss (Sec. 14, 15 NESDC Act). Diese Pläne sind abrufbar auf der Webseite des NESDC.

    Thailand hat im September 2016 das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert. Zu dessen Implementierung befindet sich ein Klimawandelgesetz im Entstehungsprozess. Im November 2024 wurde seitens des Department of Climate Change and Environment ein neuer Draft Climate Change Act zur Kommentierung vorgelegt. In dem Zusammenhang wurde im Januar 2025 eine "Draft Ministerial Regulation on Carbon Tax" des Finanzministeriums vom thailändischen Kabinett angenommen; diese Kohlenstoffsteuer wird zunächst Bestandteil der Excise Tax (Verbrauchssteuer) auf Erdöl und Erdölerzeugnisse.

    Hinweis: Informationen zu Thailand können Sie außerdem im Klimaschutzatlas 2023 abrufen sowie unter Klimaschutz im Dialog.

    Energiegesetze/Energieeffizienz

    Zu den wesentlichen Rechtsgrundlagen im Bereich Energie gehören der Energy Conservation Promotion Act B.E. 2535 (1992) (englische Übersetzung), geändert im Jahr 2008 (englische Übersetzung), sowie der Energy Industry Act, B.E. 2550 (2007) (englische Übersetzung).

    Im Energy Industry Act ist die Einrichtung der Regulierungsbehörde "Energy Regulatory Commission" (ERC) vorgesehen (Sec. 10ff.). Diese ist unter anderem für die Förderung der ökonomischen und effizienten Energienutzung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien zuständig und legt die Arten erforderlicher Lizenzen fest.

    Der Energy Conservation Promotion Act verpflichtet unter anderem bestimmte designierte Fabriken (Sec. 7ff.) und Gebäude (Sec. 17ff.) zu energieerhaltenden Maßnahmen und Audits. Bei Verstößen gegen seine Vorschriften sind Haftungsbestimmungen (Sec. 53ff.) enthalten. Mit dem sogenannten Energy Conservation Promotion Fund (Sec. 24 ff.) sollen Projekte zum Energieerhalt finanziert werden.

    Im Hinblick auf Energiethemen ist das Ministry of Energy zuständiges Ministerium.

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Thailand verfügt über ein dreistufiges Gerichtssystem. Wie Deutschland ist das Land im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens. (Stand: 22.04.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile

    Deutsche Urteile werden in Thailand weder anerkannt noch vollstreckt. Sie können jedoch als Beweismittel in einem thailändischen Prozess herangezogen werden. Thailändische Gerichtsverfahren sind oft langwierig.

    Gerichtssystem

    Die thailändische Zivilgerichtsbarkeit ist grundsätzlich dreistufig aufgebaut: Es gibt erstinstanzliche Gerichte (Sarn Chunton), Berufungsgerichte (Sarn Uthorn) und den obersten Gerichtshof (Sarn Dika). Neben weiteren Spezialgerichten hat Thailand für Rechtsfragen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie internationale Handelssachen einen Central Intellectual Property and International Trade Court eingerichtet. Gegen die Entscheidungen dieses Gerichts steht als einzige und endgültige Instanz der Supreme Court (oberster Gerichtshof) zur Verfügung.

    Anwaltszwang

    Ein Anwaltszwang besteht in Thailand nicht, anwaltliche Vertretung ist jedoch dringend anzuraten. Die Höhe von Anwaltshonoraren wird regelmäßig pauschal oder nach Stundensätzen vereinbart. Die streitwertabhängigen Gerichtskosten muss der Kläger vorab entrichten. Wie die Kosten des Rechtsstreits im Urteil verteilt werden, liegt im freien Ermessen des Gerichts. Es kann also auch ein obsiegender Kläger die Kosten tragen müssen.

    Hinweis: Die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten finden Sie über Rechtsberatung im Ausland.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Thailand ist wie Deutschland Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958. Das Abkommen wurde durch Schaffung der Sec. 28 ff. Arbitration Act in thailändisches Recht inkorporiert, auch wenn diese teilweise schärfer gefasst sind als das Übereinkommen. Eine Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist daher möglich.

    In Thailand gibt es die in der Zivilprozessordnung (Civil Procedure Code) normierte Möglichkeit eines Schiedsverfahrens vor staatlichen Gerichten sowie das vom Arbitration Act B.E. 2545 (2002) (überarbeitet durch Arbitration Act (No.2) B.E. 2562 (2019)) geregelte Verfahren vor dem Thai Arbitration Institute (Ministry of Justice) und anderen Schiedsgerichten wie dem Board of Trade, wobei insbesondere das Verfahren vor dem Thai Arbitration Institute in der Praxis von Relevanz ist. Der Arbitration Act entspricht, abgesehen von geringen Abweichungen, dem Mustergesetz der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) und erfasst sowohl rein inländische als auch internationale Verfahren.

    Im Bereich Mediation besteht der Dispute Mediation Act, B.E. 2562 (2019).

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im Folgenden finden Sie ausgewählte Anlaufstellen für Ihr Thailandgeschäft. Dazu zählen Behörden vor Ort.

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in Thailand.

    Weitere Länderberichte aus der GTAI-Reihe Recht kompakt sind online abrufbar.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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