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Wirtschaftsumfeld | Tschechische Republik | Energiekosten

Tschechien deckelt 2023 die Strom- und Gaspreise

Begünstigt sind vorerst Privathaushalte und KMU. Großbetriebe sollen noch folgen, können aktuell aber staatliche Beihilfen zur Entlastung bei den Energiepreisen beantragen.

Von Miriam Neubert | Prag

Mit Winterbeginn hat Tschechien eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, um die hohen Energiepreise für Bevölkerung und Unternehmen abzufedern. Der zur Heizsaison 2022 eingeführte Spartarif für die Haushalte wird ab Januar 2023 durch einen Deckel auf Strom- und Gaspreise ersetzt.

Diese gilt für private Haushalte, öffentliche Einrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Anspruch haben auch Sport- und Kulturorganisationen, öffentliche Auftraggeber sowie regionale und kommunale Unternehmen (etwa städtische Verkehrsbetriebe). Die Begrenzung gilt vorerst ein Jahr.

So funktioniert die tschechische Preisbremse

Für Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Umsatz bis 50 Millionen Euro beträgt die Preisbegrenzung ab 1. Januar 2023:

  • Bei Strom 5 Tschechische Kronen (Kč; umgerechnet circa 20 Cent) pro Kilowattstunde (6,05 Kč einschließlich Mehrwertsteuer, 25 Cent)
  • Bei Gas 2,5 Kč (10 Cent) per Kilowattstunde (3,025 Kč, circa 12 Cent)

Unabhängig von der abgenommenen Menge fällt pro Abnahmepunkt eine monatliche Gebühr von 130 Kč (5,30 Euro) an. Hinzu kommen die üblichen Vertriebsgebühren. Die Umlage zur Unterstützung erneuerbarer Quellen entfällt für Haushalte und Unternehmen bis Ende 2023.

Für die Haushalte umfasst der Preisdeckel 100 Prozent ihres Strom- und Gasverbrauchs. Auch der gesamte Stromverbrauch von KMU, die an die Niederspannung angeschlossen sind, wird gedeckelt, ebenso der gesamte Gasverbrauch von KMU, die jährlich bis zu 630 Megawattstunden abnehmen. Diese Firmen sind automatisch anspruchsberechtigt.

Eine Grenze wird gezogen bei KMU, die an die Hoch- oder Höchstspannung angeschlossen sind oder deren Gasverbrauch 630 Megawattstunden pro Jahr übersteigt. In diesen Fällen betrifft der Deckel 80 Prozent des höchsten Verbrauchs in den vergangenen fünf Jahren. Diese Unternehmen müssen eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Auch die energieintensive Industrie braucht sie 

Auch Tschechiens große Unternehmen, besonders in der energieintensiven Industrie, pochen auf eine solche Begrenzung der Energiepreise, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie kritisieren, dass die Regierung eine solche zwar in Aussicht gestellt hat, aber zuvor eine mögliche Einigung über ein einheitliches Vorgehen in der EU abwarten will. Dadurch zog sich die Planungsunsicherheit in den Dezember. Gerade Stahlerzeugung, Metallverarbeitung oder Glasindustrie sind mit einer Vervielfachung ihrer Energiekosten konfrontiert. Diese können sie nur begrenzt an ihre Kunden weitergeben, wenn sie gegenüber Anbietern aus anderen Ländern nicht den Kürzeren ziehen wollen. Kritisch wird das Jahr 2023, da Ende Dezember 2022 langfristige Energieverträge vieler Unternehmen auslaufen und ein Teil von ihnen noch keine neuen abgeschlossen hat.  

Geht es nach Informationen der Nachrichtenagentur ČTK, hat die Regierung Energiepreisbremsen für Großunternehmen bereits vorbereitet. Die genaue Ausgestaltung könnte die Regierung in einer Verordnung möglicherweise bis Ende Dezember bekanntgeben. 

Über 1,2 Milliarden Euro an Beihilfen für Großbetriebe

Doch können sich Unternehmen, für die die Preisdeckelung bisher nicht gilt, seit Mitte November 2022 um Beihilfen bewerben, die die hohen Energiepreise teilweise kompensieren sollen. Die Antragsfrist läuft bis 8. Februar 2023. In den ersten beiden Wochen hatten sich bereits rund 1.000 Unternehmen beworben, berichtete Jozef Síkela, Minister für Industrie und Handel, in einer Sendung des Tschechischen Fernsehens ČT. "Unsere Schätzung ist, dass es zwischen 6.000 und 8.000 Anträge geben wird", sagte er.

Das Beihilfeprogramm greift bei erheblichen Mehrkosten für Gas und Strom und umfasst 30 Milliarden Kč (1,2 Milliarden Euro). Es ist von der Europäischen Kommission auf Grundlage des Befristeten Krisenrahmens genehmigt worden und erlaubt es, die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine zu stützen. Die Regelung gilt für den Zeitraum Februar bis Dezember 2022.

Beihilfefähig ist im ersten Ausruf des Programms der Zeitraum 1. Februar bis 31. Oktober. In diesem müssen sich die Preise für Gas oder Strom im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens verdoppelt haben. Nicht beihilfefähig sind folgende Wirtschaftstätigkeiten: Kohlebergbau, Erdgas- und Erdölgewinnung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, Großhandel und Transport, Kokerei und Mineralölverarbeitung, Elektrizitäts- und Gasversorgung, Erbringung von Finanzdienstleistungen, das Spiel-, Wett- und Lotteriewesen. Die Beihilfeintensität beträgt je nach Fall 30 bis 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Beihilfeintensität bei großen Unternehmen (in Prozent der beihilfefähigen Kosten)

Prozent

Beihilfefähige Kosten 

30

Maximal 45 Millionen Kč (1,8 Millionen Euro) pro Empfänger, sofern dieser nicht zu den energieaufwendigen oder im Anhang 1 des befristeten Krisenrahmens aufgeführten Wirtschaftszweigen zählt.

50

Bei energieintensiven Unternehmen, die einen Betriebsverlust erleiden, bis zu 80 Prozent der Betriebsverluste oder maximal 200 Millionen Kč (8,2 Millionen Euro) pro Empfänger. Als energieaufwendig gilt ein Betrieb, bei dem die Ausgaben für die Beschaffung von Energieprodukten und Strom mindestens 3 Prozent des Umsatzes im Jahr 2021 betrugen.

70

Bei Unternehmen, die in bestimmten Wirtschaftszweigen tätig sind und Betriebsverluste verzeichnen, bis zu 80 Prozent der Betriebsverluste oder 200 Millionen Kč (8,2 Millionen Euro). Zu diesen zählen die Erzeugung von Aluminium und anderen Metallen, von Glasfasern, Zellstoff, Düngemitteln, Baustoffen, Kunststoffen, chemischen Produkten.

Quelle: Ministerium für Industrie und Handel 2022

 

Zu berücksichtigen ist, dass in einer Gruppe von Partner- oder Konzernunternehmen die Gesamtunterstützung 2 Millionen Euro nicht überschreiten darf. In einer Gruppe, in der ein energieintensives Unternehmen Hilfe beantragt, sind es maximal 25 Millionen Euro und im Fall der definierten Wirtschaftszweige maximal 50 Millionen Euro. Die Anträge sind über das Informationssystems AIS MPO des Industrie- und Handelsministeriums zu stellen.

Hinweis

Auf der neuen Website Energiezamene listet das Ministerium für Industrie und Handel übersichtlich alle Regelungen zu Energiepreisobergrenzen, Beihilfen und ihrer Beantragung auf, liefert einen Einsparrechner und praktische Informationen, zum Beispiel den Füllstand der Gaslager oder eine Hotline.

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