Wirtschaftsumfeld | Tunesien | Investitionsförderung
Fördermaßnahmen
Regionale Anreize sollen das Entwicklungsgefälle zwischen Küste und Binnenland überwinden. Eine wichtige Rolle spielen dabei internationale Geberinstitutionen.
29.06.2020
Von Peter Schmitz | Tunis
Die Verbesserung des Investitionsklimas ist ein erklärtes Ziel der tunesischen Politik. Im Rahmen der Investitionsförderung hat Tunesien bereits vor vielen Jahren Sonderwirtschaftszonen geschaffen, sogenannte Parks für wirtschaftliche Aktivitäten (parcs d´activités économiques).
Sonderwirtschaftszonen gewähren mehr Freiheiten
Bisher gibt es zwei solcher Parks, in Zarzis sowie in Bizerte. In diesen Zonen sind Unternehmen von Einfuhrzöllen befreit und profitieren von einem vergünstigten Körperschaftssteuersatz von 10 Prozent und flexibleren Beschäftigungsmöglichkeiten. Eine dritte Sonderzone soll in der Region Ben Gardane in der Nähe der libyschen Grenze aufgebaut werden. Diese Zone wird schon lange angekündigt, jedoch erfolgte bislang keine Umsetzung. Außerhalb dieser Zonen unterliegen Unternehmen unterschiedlichen Steuersätzen:
- Grundsätzlich gilt eine Körperschaftssteuer von 15 Prozent.
- Ein reduzierter Steuersatz von 10 Prozent gilt für bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Handwerk, Landwirtschaft und Fischerei, Abfallwirtschaft, Kultur, sowie Kinder- und Altenpflege.
- Finanz- und Telekommunikationsdienstleister sowie Unternehmen im Kohlenwasserstoffsektor zahlen 35 Prozent.
Investitionen in strukturschwache Regionen werden stärker gefördert
Aktuelle Maßnahmen richten sich nicht explizit nur an ausländische Investoren. Vielmehr soll das Geschäftsklima auch für tunesische Unternehmen verbessert werden. Es geht dabei vor allem um eine Vereinfachung der bürokratischen Prozesse bei der Unternehmensgründung. Gefördert werden sollen Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, in Technologien zur Verringerung der Umweltverschmutzung und des Ressourcenverbrauchs, sowie Investitionen in strukturschwächeren Regionen. Hierzu wurden die Gouvernements in zwei förderungsberechtigte Gruppen eingeteilt (Zones de développement régional). Neben Zuschüssen zu Investitionskosten und Steuervergünstigungen gibt es Anreize zur Beschäftigung und Qualifizierung von Personal. Ein Überblick über die Regelungen sowie über die Einteilung der regionalen Entwicklungszonen ist auf der Website der Agence de Promotion de l'Industrie et de l'Innovation verfügbar.
Gleichstellung von in- und ausländischen Investoren
Im Jahr 2016 verabschiedete das tunesische Parlament ein neues Investitionsgesetz, das ausländische Investoren weitestgehend tunesischen gleichstellt und Investitionsfreiheit garantiert. Jedoch gilt die Einschränkung, dass eine Reihe von Sektoren der behördlichen Genehmigung unterliegen. Diese Sektoren wurden mit dem Dekret 2018-417 geregelt. Im Jahr 2019 trat das Gesetz zur Verbesserung des Investitionsklimas in Kraft, das vor allem die Bürokratie vereinfachen und den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern soll.
In Tunesien spielen internationale Geberinstitutionen eine wichtige Rolle. Beispielsweise wird das Land im Rahmen von Compact with Africa gefördert. In vielen Wirtschaftsbereichen können entsprechende Ausschreibungen ein guter Einstieg in den Markt sein.
GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Gesetz | Bemerkung |
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Grundsätzliche Gleichstellung in- und ausländischer Investoren. Eingeschränkt durch Genehmigungspflicht in einzelnen Sektoren (geregelt im Dekret 2018-417) | |
Querschnittsgesetz zur Verbesserung des Geschäftsklimas (2019-47) | Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, verbesserter Zugang zu Förder- und Finanzierungsmitteln, Stärkung von Öffentlich-privaten-Partnerschaften |
Finanzierungs- und Beschäftigungsförderung für junge Unternehmen | |
Mit der im Finanzgesetz 2018 (Loi de Finances n° 2017-66 du 18 décembre 2017) geänderten Fassung |