Branche kompakt | Ukraine | Ernährungswirtschaft

Rahmenbedingungen

Die Ukraine passt die Regelungen für die Nahrungsmittelindustrie an EU-Richtlinien an.

Waldemar Lichter

Von Waldemar Lichter | Warschau

Das seit dem 29. Oktober 2025 geltende revidierte erweiterte Freihandelsabkommen (DCFTA) bildet die handelspolitische Grundlage für den bilateralen Handel zwischen der Ukraine und der EU: Maschinen und Ausrüstungen mit EU-Ursprung sind beim Export in die Ukraine weitgehend zollfrei. Allerdings fällt auf importierte Industriegüter in der Ukraine grundsätzlich die Einfuhrmehrwertsteuer (Standardsatz: 20 Prozent) an. Als operative Einschränkung bleibt das aktive Kriegsrecht zu beachten, das Lieferketten, Versicherbarkeit und Zahlungsabwicklung erschwert. Zur Absicherung stehen deutschen Exporteuren Hermesdeckungen sowie das Investitionsgarantieprogramm der Bundesregierung zur Verfügung.

Zuständig für Zollabwicklung und Einfuhrverfahren ist der Staatliche Zolldienst. Für Lebensmittel besteht eine Pflicht zur sanitär-epidemiologischen Expertise. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt beim staatlichen Dienst für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Tierische und pflanzliche Produkte unterliegen veterinärrechtlichen und phytosanitären Kontrollen. 

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

 

 

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