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Wirtschaftsumfeld | Ukraine | Handelspolitik

Einfuhrverfahren

Zwischen der EU und der Ukraine gilt das Freihandelsabkommen Deep and Comprehensive Free Trade Agreement. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen zu beachten.

Von Dr. Sergii Lisnitschenko (AHK Ukraine) | Kiew

Zwischen der Europäischen Union (EU) und der Ukraine gilt das Deep and Comprehensive Free Trade Agreement (DCFTA), welches gleichzeitig mit dem Assoziierungsabkommen abgeschlossen wurde. Seit dem Jahr 2016 ist deshalb für mehr als 95 Prozent der Zolltarifnummern ein Nullzollsatz in Kraft. Allerdings fällt die ukrainische Einfuhrumsatzsteuer von 20 Prozent auf den Gesamtwert des einzuführenden Gutes an.

Für einen Teil der Waren wurden im Rahmen des Freihandelsabkommens Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen vereinbart, beispielsweise für die Einfuhr von Kfz oder Stahl. Für diese Waren fallen bei der Einfuhr in die Ukraine weiterhin Zölle an.

Es ist zu empfehlen, beim Import von Waren oder Anlagen in die Ukraine die Dienstleistungen eines erfahrenen Zollbrokers hinzuzuziehen. Ein Zollverfahren ist obligatorisch.

Erforderliche Dokumente für das Zollverfahren zur Abfertigung von Waren beim Import in die Ukraine
  1. Original der Rechnung,
  2. Außenhandelsvertrag mit einer genauen Warenspezifikation des einzuführenden Gutes sowie allen Zusatzvereinbarungen,
  3. Ursprungszeugnis,
  4. erforderliche Genehmigungen oder Zertifikate, die Voraussetzung für den Import in die Ukraine sind,
  5. Carnet TIR,
  6. CMR Frachtbriefe,
  7. Bescheinigung über das Recht auf internationale Beförderung unter zollamtlicher Sicherheit,
  8. Sofern Zollbroker an der Zollabfertigung beteiligt sind, eine Vereinbarung über die Anmeldung von Waren,
  9. Zahlungsanweisung zur Bestätigung der Zahlung für Dienstleistungen am Zollterminal,
  10. Reisepass des Fahrers des Transportfahrzeuges,
  11. Bescheinigung über das Recht auf internationale Beförderung unter zollamtlicher Sicherheit,
  12. Kraftfahrzeugschein des Transportfahrzeugs,
  13. Sofern Zollbroker an der Zollabfertigung beteiligt sind, eine Vereinbarung über die Anmeldung von Waren,
  14. Zahlungsanweisung zur Bestätigung der Zahlung für Dienstleistungen am Zollterminal.

Quelle: Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer

Neben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer können auch zusätzliche Akzisen anfallen, beispielsweise bei der Einfuhr von alkoholischen Getränken (siehe Artikel 215 des Steuergesetzbuches der Ukraine Nr. 2755-VI).

Technische Regulierung

Die EU und die Ukraine vereinbarten im Rahmen des Assoziierungs- und Freihandelsabkommens die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten über die technische Konformität von Waren und Anlagen als Ziel. Bisher ist dieses Verfahren allerdings nicht abgeschlossen. Eine gegenseitige Anerkennung findet noch nicht statt.

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