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Portal 21 Ungarn

Gericht stoppt neues BGB

Zu große Rechtsunsicherheit durch etappenweises Inkrafttreten

Das ungarische Verfassungsgericht (A Magyar Köztársaság Alkotmánybírósága) hat in seiner Entscheidung 51/2010 (IV. 28) AB vom 28.4.2010 das Einführungsgesetz zum neuen BGB für verfassungswidrig erklärt. Damit tritt das neue Bürgerliche Gesetzbuch nicht wie geplant in Kraft.   

Das Einführungsgesetz sah ein gestaffeltes Inkrafttreten der einzelnen Bücher vor, während das alte BGB in den jeweils nicht abgelösten Teilen weiter gelten sollte (vgl. hierzu bereits die Portal 21 - Aktuelles Meldung vom 28.4.2010 "Ungarn: Neues Bürgerliches Gesetzbuch - Gestaffeltes Inkrafttreten ab 1. Mai 2010").

Unter anderem befand das Verfassungsgericht, dass die konzeptionellen Unterschiede des alten und des neuen BGB in der Übergangsphase zu einer untragbaren Rechtsunsicherheit führen würde.

Bis zu einer weiteren Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt somit das bisherige "alte" ungarische BGB in Kraft.

Germany Trade & Invest (03.08.2010)

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