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Wirtschaftsumfeld | Ungarn | Energiekosten

Hilfe für kostengeplagte Unternehmen

Ungarns Regierung greift Unternehmen unter die Arme, um sie vor der Rezession und steigenden Energiekosten zu schützen. Vorgesehen sind Beihilfen für energiesparende Investitionen.

Von Waldemar Lichter | Budapest

Ungarn legt mehrere Hilfsprogramme auf, um die Belastungen der Wirtschaft abzufedern. Gleichzeitig sollen Vorhaben von Unternehmen begünstigt werden, die in Energieeffizienz und Einsparung von Energie investieren.

Investitionszuschüsse für Energieeffizienz

Für große Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes wurde ein Rettungsprogramm beschlossen. Das teilte Außen- und Handelsminister Péter Szijjártó mit. In dessen Rahmen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionsvorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und Energieerzeugung angeboten. Bezuschusst werden dabei bis zu 30 Prozent der Investitionskosten bei Projekten in Budapest und bis zu 45 Prozent in anderen, ländlichen Gebieten.

Förderfähig sind Investitionen von mindestens 500.000 Euro. Es können dabei Zuschüsse beantragt werden beispielsweise für die Installation von Fotovoltaikanlagen, um die eigene Energieversorgung zu verbessern, oder für Vorhaben für mehr Energieeffizienz und Senkung der Energiekosten. Maximal kann ein Unternehmen umgerechnet 15 Millionen Euro an Zuschüssen in Anspruch nehmen. 

Für dieses Programm stellt die ungarische Regierung in der ersten Phase umgerechnet 365,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse können ab dem 2. November 2022 beantragt werden. Koordiniert wird das Programm von der Ungarischen Investitionsförderungsagentur HIPA. Durch das Programm soll ungarischen Unternehmen geholfen werden, ihren Betrieb in der Rezession aufrechtzuerhalten und ihre Kapazitäten zu erweitern, so Szijjártó.

Staat übernimmt einen Teil der Energiekosten

Ein weiteres Förderprogramm wurde für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufgelegt. Es hat ein Volumen von insgesamt 471 Millionen Euro, wovon die erste Hälfte 2022 und die zweite 2023 ausbezahlt werden soll. Ziel ist es auch hier, Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit besonders energieintensiver Produktion vor der Kostenbelastung durch höhere Energiepreise zu schützen.

Die Maßnahme sieht vor, dass 50 Prozent der Zusatzkosten für Strom und Gas im Oktober, November und Dezember 2022 vom Staat übernommen werden können. Die begünstigten Unternehmen verpflichten sich im Gegenzug, bis Ende 2024 in Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz zu investieren und den Personalbestand zu halten. Zudem können Zuschüsse für Investitionen in die Energieeffizienz von bis zu 15 Prozent beantragt werden.

Anträge für Gelder aus diesem Programm können von Unternehmen gestellt werden, deren Energiekosten 2021 rund 3 Prozent des Nettoumsatzes überstiegen.

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