Portal 21 Portugal
Bagatellsachen
30.11.2023
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und portugiesischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Auch dieses steht - wie das im vorhergehenden Abschnitt beschriebene Europäische Mahnverfahren - Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
Das durch Formblätter standardisierte Verfahren gibt es seit dem 1.1.2009. Es wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007, geändert durch die Verordnung (EU) 2015/2421, geschaffen. Sachlich zuständig sind in Portugal die Amtsgerichte (Tribunais de Comarca). Das Verfahren wird regelmäßig schriftlich durchgeführt; eine mündliche Verhandlung findet nur auf Antrag einer Partei statt oder wenn das Gericht diese für erforderlich hält (Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 861/2007). Auch dieses Verfahren hat den Vorteil, dass es in anderen EU-Mitgliedstaaten ohne Vollstreckbarerklärung vollstreckt werden kann. Überdies kann die Anerkennung des Urteils in anderen Mitgliedstaaten nicht angefochten werden (Artikel 20 Verordnung (EG) Nr. 861/2007). Auch kann – ungeachtet möglicher Rechtsmittel – keine Sicherheitsleistung verlangt werden (Artikel 15 Verordnung (EG) Nr. 861/2007).
Zuständige Gerichte in Portugal und Formblätter können auf der Internetseite des europäischen Justizportals abgerufen werden. Weiterführende Informationen zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sind auf der Internetseite des europäischen Gesetzgebungsportals Eur-Lex zu finden.
Eigens für die Streitbeilegung in einigen speziellen Verfahren bis zu 15.000 Euro, beispielsweise für Schadensersatzforderungen auf Grund eines Vertrags, bestehen in Portugal darüber hinaus sogenannte Friedensgerichte (julgados de paz). Ihre rechtliche Grundlage finden Sie im portugiesischen Gesetz Nr. 78/2001 vom 13.7.2001 (Lei n.° 78/2001).
Germany Trade & Invest (Stand: November 2023)