Portal 21 Ungarn
Gerichts-/Anwaltsgebühren
23.10.2026
Die Gerichtsgebühren (illeték) sind in Ungarn, wie auch in Deutschland, mit Klageeinreichung zahlbar, wobei sie sich nach dem Streitwert der Rechtssache bestimmen. Sie betragen in der Regel 6 % vom Streitwert, mindesten jedoch HUF 15.000, - und höchstens HUF 1.500.000.
Die Rechtsgrundlage für Anwaltsgebühren in Ungarn setzt § 9 des ungarischen Gesetzes Nr. 1998/XI. über Rechtsanwälte (Ügyvédi törvény). Näheres regelt die Verordnung des Justizministers 32/2003 (VIII.22) IM über die Rechtsanwaltskosten.
Nähere Informationen über Verfahrenskosten in Ungarn sind auf den Seiten des Europäischen Justizportales zu finden.
Germany Trade & Invest (Stand: 12.10.2026)