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Portal 21 Finnland

Gewerblicher Rechtsschutz

Anmeldungen finnischer Patente, Warenzeichen und Muster sind schriftlich an das finnische Patent- und Registeramt  zu richten.

Das finnische Patent- und Registeramt (Patentti- ja rekisterihallitus/Patent- och registerstyrelsen/National Board of Patents and Registration of Finland) stellt zudem weitere Informationen im Internet zur Verfügung - auch in englischer Sprache.

Rechtsgrundlage:

Laufzeiten:
Patente: 20 Jahre; Warenzeichen: 10 Jahre (Verlängerungsmöglichkeit); Muster: 5 Jahre (Verlängerungsmöglichkeit)

Internationale Übereinkommen:
Finnland ist unter anderem Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO); der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ); des Straßburger Abkommens über die Internationale Patentklassifikation (IPC); des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT); des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen - EPÜ).

Germany Trade & Invest (Stand: 04.09.2020)

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