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Portal 21 Island
03.01.2019
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist in Island nicht anwendbar. Die diesem zugrundeliegende Verordnung (EG--Europäische Gemeinschaft) Nr.--Nummer 861/2007 ist bislang nicht in die Anhänge zum EWR-Vertrag aufgenommen worden.
Überdies gibt es auch kein nationales, vereinfachtes Spezialverfahren für Bagatellverfahren im isländischen Zivilprozessrecht.
Germany Trade & Invest (Stand: 03.01.2019)