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Portal 21 Zypern

Gesellschaftsrecht

Das zyprische Gesellschaftsrecht ist in dem Companies Law, Chapter 113 geregelt. Es existiert eine englische Übersetzung des Companies Law, allerdings mit Stand 2012.

Wie das englische, so unterscheidet auch das zyprische Recht im Bereich der Kapitalgesellschaften zwischen private companies und public companies.

In der Praxis besonders relevant sind die Gesellschaften, deren Haftung auf das Stammkapital begrenzt ist (Companies limited by shares). Solche Gesellschaften benötigen einen Geschäftsführer (Director) und einen Gesellschaftssekretär (Company Secretary). Bei einer Ein-Personen-Gesellschaft (nur private company) können diese dieselbe Person und gleichzeitig Anteilseigner sein. Zyprische Gesellschaften benötigen außerdem eine Zustelladresse in Zypern, das so genannte „Registered Office“.

Zyprische public companies können in der Öffentlichkeit zur Anteilszeichnung einladen. Sie müssen mindestens sieben Anteilsinhaber und ein Mindestkapital von 25.629 Euro haben.

Für private companies sind in Zypern hingegen höchstens 50 Gesellschafter möglich. Die Anteile sind nicht öffentlich handelbar. Das Mindestkapital liegt bei 1.000 Euro.

Im zyprischen Gesellschaftsregister gibt es eine Online Suchmaske, mit der nach Namen oder Registernummer eine Gesellschaft gesucht werden kann. Über gelistete Gesellschaften gibt es dort kostenlose Basisinformationen wie zum Beispiel die Namen der Direktoren und Gesellschaftssekretäre und den Sitz (Adresse) der Gesellschaft.

Germany Trade & Invest (Stand: Februar 2024)

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