Zollbericht USA Einfuhrabgaben
Mindestpreise und Zusatzzölle für Polykristallines Silicium
Ab dem 4. Dezember 2026 gelten für Einfuhren von Silicium Mindestpreise sowie Zusatzzölle von 15 Prozent.
18.08.2026
Mit der Proklamation 11052 vom 6. August 2026 kündigen die USA handelspolitische Maßnahmen für die Einfuhr von Polysilizium/Polykristallines Silicium auf Grundlage von Section 232 Trade Expansion Act an.
Handelspolitische Maßnahmen in Form von Mindestpreisen und Zusatzzöllen
Mindestpreise
Waren gemäß des Anhanges I und II, die am oder nach dem 4. Dezember 2026 um 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem sogenannten MIP-Programm (minimum import prices) und dürfen somit bei Einfuhr die festgelegten Mindestpreise nicht unterschreiten. Dies gilt auch dann, wenn der Marktpreis geringer ist.
Der Importeur muss darlegen, dass der erste Verkauf der eingeführten Ware zu marktüblichen Bedingungen (Arm’s-Length-Geschäft) oder mindestens zum jeweils geltenden Mindestimportpreis erfolgt oder auf einem bereits vor Unterzeichnung der Proklamation abgeschlossenen Festpreisvertrag beruht. Bei Nichtvorlage solcher Dokumente wird ein spezifischer Zoll in Höhe des jeweils geltenden Mindestimportpreise (MIP) erhoben. Liegt der Warenwert unterhalb des Mindestimportpreises, wird die Differenz zwischen Warenwert und MIP fällig.
| Zolltarifnummer | Mindestpreis |
|---|---|
| 2804.61.0000 | 21 US$ pro Kilogramm für Polysilizium |
| 3818.00.0020 | 100 US$ pro Kilogramm für Polysilizium-Barren und -Scheiben |
| 3818.00.0040 | |
| 3818.00.0045 | |
| 3818.00.0050 | |
| 3818.00.0091 | |
| 8541.42.0010 | 0,22 US$ pro Watt für Solarzellen |
| 8541.42.0080 | |
| 8541.43.0010 | 0,38 US$ pro Watt für Solarmodule |
| 8541.43.0080 |
Zusatzzölle
Waren gemäß des Anhanges I und II, die am oder nach dem 4. Dezember 2026 um 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen zudem Zusatzzöllen von 15 Prozent (The duty provided in the applicable subheading + 15%).
Die Zusatzzölle werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
Für einige Länder gelten Ausnahmen: Waren mit Ursprung Japan, Korea, Taiwan, Schweiz, Liechtenstein und der Europäischen Union unterliegen einem sogenannten "all-inclusive"-Zollsatz von 15 Prozent, der die MFN-Zölle aus Spalte 1 "General" des HTSUS bereits mit einschließt. Waren aus dem Vereinigten Königreich werden mit Zusatzzöllen von 10 Prozent belegt (The duty provided in the applicable subheading + 10%).
| HTSUS-Position | Beschreibung | Zollsatz "General" | Zollsatz "Special" |
|---|---|---|---|
| 9903.45.30 | Produkte mit den ZTN 3818.00.0020, 3818.00.0040, 3818.00.0045, 3818.00.0050, 3818.00.0091, 8541.42.00, 8541.43.00; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben. | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 15% | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 15% |
| 9903.45.31 | Produkte mit den ZTN 3818.00.0020, 3818.00.0040, 3818.00.0045, 3818.00.0050, 3818.00.0091, 8541.42.00, 8541.43.00 aus Japan, Korea, Taiwan, Schweiz, Liechtenstein und der Europäischen Union; wie in US Note 42, (a)-(b), (d) beschrieben. | 15% | 15% |
| 9903.45.32 | Produkte mit den ZTN 3818.00.0020, 3818.00.0040, 3818.00.0045, 3818.00.0050, 3818.00.0091, 8541.42.00, 8541.43.00 aus dem Vereinigten Königreich; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben. | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10% | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10% |
| 9903.45.33 | Polysiliziumprodukte mit der ZTN 2804.61.0000; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben. | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 21 US$/kg | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 21 US$/kg |
| 9903.45.34 | Polysilizium-Barren und -Scheiben mit den ZTN 3818.00.0020, 3818.00.0040, 3818.00.0045, 3818.00.0050, 3818.00.0091; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben. | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 100 US$/kg | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 100 US$/kg |
| 9903.45.35 | Solarzellen aus Polysilizium mit der ZTN 8541.42.00; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben. | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0,22 US$/watt | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0,22 US$/watt |
| 9903.45.36 | Solarmodule aus Polysilizium mit der ZTN 8541.43.00; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben. | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0,38 US$/watt | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0,38 US$/watt |
Kurz zusammengefasst
Nach dem derzeitigen Wortlaut scheinen die Mindestimportpreise (MIP) und die zusätzlichen Zölle kumulativ angewendet zu werden. Demnach ergibt sich Folgendes:
- Wenn der Warenwert bei der Einfuhr höher als der Mindestimportpreis ist, fällt nur der Zusatzzoll an.
- Wenn der Warenwert bei der Einfuhr geringer als der Mindestimportpreis ist, wird zusätzlich zum Zusatzzoll ein MIP-Ausgleich in Höhe der Differenz zwischen Warenwert und MIP erhoben.
| MIP-Ausgleich | Zusatzzoll | |
|---|---|---|
| Warenwert bei Einfuhr ≥ MIP | nein | ja |
| Warenwert bei Einfuhr < MIP | ja, in Höhe der Differenz zwischen Warenwert bei Einfuhr und MIP | ja |
Investitionsanreize
Ausländische Unternehmen, die in den USA investieren wollen, können von Vorteilen profitieren. Dies setzt jedoch voraus, dass entsprechende Onshoring-Pläne genehmigt wurden und deren Umsetzung bis zum 20. Januar 2029 startet.
Waren in Freizonen (FTZ)
Jede unter diese Proklamation fallende Ware, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fällt, und am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Maßnahmen in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, muss als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Nach Entnahme der Ware aus der FTZ und Überlassung in den freien Warenverkehr fallen die entsprechenden (Zusatz-)zölle an.
Drawback
Eine Rückerstattung der zusätzlichen Zölle durch das sogenannte Manufacturing Drawback ist vorgesehen, sofern die Bedingungen der Klausel 8 der Proklamation erfüllt sind.
US-Untersuchung vorgeschaltet
Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden. Dabei stellte die Regierung fest, dass Polysilizium in solchen Mengen und unter solchen Umständen in die USA importiert wird, dass eine Gefährdung der nationalen Sicherheit der USA möglich sei. Auf Grundlage dieses abgeschlossenen Prüfberichts entschied sich der Präsident für entsprechende Maßnahmen: Mindestpreise und Zusatzzölle, um die Einfuhr zu regulieren, sowie Investitionsanreize, um die US-amerikanische Produktion weiter zu stärken.
Quellen und weitere Informationen: