Zollbericht USA Einfuhrabgaben

Mindestpreise und Zusatzzölle für Polykristallines Silicium

Ab dem 4. Dezember 2026 gelten für Einfuhren von Silicium Mindestpreise sowie Zusatzzölle von 15 Prozent.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Mit der Proklamation 11052 vom 6. August 2026 kündigen die USA handelspolitische Maßnahmen für die Einfuhr von Polysilizium/Polykristallines Silicium auf Grundlage von Section 232 Trade Expansion Act an.

Handelspolitische Maßnahmen in Form von Mindestpreisen und Zusatzzöllen

Mindestpreise

Waren gemäß des Anhanges I und II, die am oder nach dem 4. Dezember 2026 um 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem sogenannten MIP-Programm (minimum import prices) und dürfen somit bei Einfuhr die festgelegten Mindestpreise nicht unterschreiten. Dies gilt auch dann, wenn der Marktpreis geringer ist.

Der Importeur muss darlegen, dass der erste Verkauf der eingeführten Ware zu marktüblichen Bedingungen (Arm’s-Length-Geschäft) oder mindestens zum jeweils geltenden Mindestimportpreis erfolgt oder auf einem bereits vor Unterzeichnung der Proklamation abgeschlossenen Festpreisvertrag beruht. Bei Nichtvorlage solcher Dokumente wird ein spezifischer Zoll in Höhe des jeweils geltenden Mindestimportpreise (MIP) erhoben. Liegt der Warenwert unterhalb des Mindestimportpreises, wird die Differenz zwischen Warenwert und MIP fällig.

Mindestpreise für die Einfuhr von Silizium und Derivaten (Minimum Import Prices/MIP)Anpassungen sind von Zeit zu Zeit möglich
ZolltarifnummerMindestpreis
2804.61.000021 US$ pro Kilogramm für Polysilizium
3818.00.0020100 US$ pro Kilogramm für Polysilizium-Barren und -Scheiben
3818.00.0040
3818.00.0045
3818.00.0050
3818.00.0091
8541.42.00100,22 US$ pro Watt für Solarzellen
8541.42.0080
8541.43.00100,38 US$ pro Watt für Solarmodule
8541.43.0080
Quelle: https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2026/08/ANNEX-I.pdf

Zusatzzölle

Waren gemäß des Anhanges I und II, die am oder nach dem 4. Dezember 2026 um 00:01 Uhr ET (Eastern Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen zudem Zusatzzöllen von 15 Prozent (The duty provided in the applicable subheading + 15%).

Die Zusatzzölle werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.

Für einige Länder gelten Ausnahmen: Waren mit Ursprung Japan, Korea, Taiwan, Schweiz, Liechtenstein und der Europäischen Union unterliegen einem sogenannten "all-inclusive"-Zollsatz von 15 Prozent, der die MFN-Zölle aus Spalte 1 "General" des HTSUS bereits mit einschließt. Waren aus dem Vereinigten Königreich werden mit Zusatzzöllen von 10 Prozent belegt (The duty provided in the applicable subheading + 10%).

Änderungen des US-ZolltarifsDie Änderungen betreffen das Kapitel 99 HTSUS
HTSUS-PositionBeschreibungZollsatz "General"Zollsatz "Special"
9903.45.30Produkte mit den ZTN 3818.00.0020, 3818.00.0040, 3818.00.0045, 3818.00.0050, 3818.00.0091, 8541.42.00, 8541.43.00; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 15%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 15%
9903.45.31Produkte mit den ZTN 3818.00.0020, 3818.00.0040, 3818.00.0045, 3818.00.0050, 3818.00.0091, 8541.42.00, 8541.43.00 aus Japan, Korea, Taiwan, Schweiz, Liechtenstein und der Europäischen Union; wie in US Note 42, (a)-(b), (d) beschrieben.15%15%
9903.45.32Produkte mit den ZTN 3818.00.0020, 3818.00.0040, 3818.00.0045, 3818.00.0050, 3818.00.0091, 8541.42.00, 8541.43.00 aus dem Vereinigten Königreich; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10%
9903.45.33Polysiliziumprodukte mit der ZTN 2804.61.0000; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 21 US$/kgZollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 21 US$/kg
9903.45.34Polysilizium-Barren und -Scheiben mit den ZTN 3818.00.0020, 3818.00.0040, 3818.00.0045, 3818.00.0050, 3818.00.0091; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 100 US$/kgZollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 100 US$/kg
9903.45.35Solarzellen aus Polysilizium mit der ZTN 8541.42.00; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0,22 US$/wattZollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0,22 US$/watt
9903.45.36Solarmodule aus Polysilizium mit der ZTN 8541.43.00; wie in US Note 42, (a)-(b) beschrieben.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0,38 US$/wattZollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0,38 US$/watt
ZTN = ZolltarifnummerQuelle: https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2026/08/Annex-II.pdf

Kurz zusammengefasst

Nach dem derzeitigen Wortlaut scheinen die Mindestimportpreise (MIP) und die zusätzlichen Zölle kumulativ angewendet zu werden. Demnach ergibt sich Folgendes:

  • Wenn der Warenwert bei der Einfuhr höher als der Mindestimportpreis ist, fällt nur der Zusatzzoll an. 
  • Wenn der Warenwert bei der Einfuhr geringer als der Mindestimportpreis ist, wird zusätzlich zum Zusatzzoll ein MIP-Ausgleich in Höhe der Differenz zwischen Warenwert und MIP erhoben. 
MIP und Zusatzzoll - wann gilt was?Die Darstellung basiert auf einer vorläufigen Auslegung des derzeit vorliegenden Wortlauts der Proklamation
 MIP-AusgleichZusatzzoll
Warenwert bei Einfuhr ≥ MIPneinja
Warenwert bei Einfuhr < MIPja, in Höhe der Differenz zwischen Warenwert bei Einfuhr und MIPja
MIP=MindestimportpreisQuelle: https://www.govinfo.gov/content/pkg/FR-2026-08-11/pdf/2026-16400.pdf

Investitionsanreize

Ausländische Unternehmen, die in den USA investieren wollen, können von Vorteilen profitieren. Dies setzt jedoch voraus, dass entsprechende Onshoring-Pläne genehmigt wurden und deren Umsetzung bis zum 20. Januar 2029 startet.

Waren in Freizonen (FTZ)

Jede unter diese Proklamation fallende Ware, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fällt, und am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Maßnahmen in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, muss als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Nach Entnahme der Ware aus der FTZ und Überlassung in den freien Warenverkehr fallen die entsprechenden (Zusatz-)zölle an.

Drawback

Eine Rückerstattung der zusätzlichen Zölle durch das sogenannte Manufacturing Drawback ist vorgesehen, sofern die Bedingungen der Klausel 8 der Proklamation erfüllt sind.

US-Untersuchung vorgeschaltet

Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden. Dabei stellte die Regierung fest, dass Polysilizium in solchen Mengen und unter solchen Umständen in die USA importiert wird, dass eine Gefährdung der nationalen Sicherheit der USA möglich sei. Auf Grundlage dieses abgeschlossenen Prüfberichts entschied sich der Präsident für entsprechende Maßnahmen: Mindestpreise und Zusatzzölle, um die Einfuhr zu regulieren, sowie Investitionsanreize, um die US-amerikanische Produktion weiter zu stärken.

Quellen und weitere Informationen: