Zollbericht USA Einfuhrabgaben

USA kündigen Zölle auf pharmazeutische Produkte und Wirkstoffe an

Für die ersten Unternehmen sollen die Zusatzzölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act am 31. Juli in Kraft treten.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Mit der Proklamation 11020 vom 2. April 2026 möchten die USA zusätzliche Zölle auf Einfuhren von (patentierten) pharmazeutischen Produkten und Wirkstoffen einführen. Die Zusatzzölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act sollen stufenweise in Kraft treten:

  • am 31. Juli 2026 (00:01 Uhr Eastern Time (ET)) für die in Anhang III der Proklamation aufgeführten großen Unternehmen,
  • am 29. September 2026 (00:01 Uhr ET) für alle anderen Unternehmen.

Dabei ist jeweils der Zeitpunkt der Einfuhr entscheidend. Demnach fallen die entsprechenden Zusatzzölle an, sobald die Waren zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden.

Anpassung des US-Zolltarifs

Um die in der Proklamation 11020 festgelegten Zollsätze umzusetzen, erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt eine Anpassung der U.S. note 40 - subchapter III - chapter 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS). 

Die Zusatzzölle gemäß der neuen HTSUS-Positionen werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.

Betroffene Produkte

Von den Zusatzzöllen sind pharmazeutische Produkte (Pharmaceutical articles) sowie patentierte pharmazeutische Produkte (Patented pharmaceutical articles) betroffen. Diese werden wie folgt eingereiht:

2918.99.3000, 2921.49.3800, 2921.49.4300, 2922.19.0900, 2922.29.2700, 2922.49.2600, 2922.50.1400, 2922.50.2500, 2924.29.6250, 2925.29.2000, 2928.00.3000, 2930.90.9235, 2931.90.2200, 2932.20.2000, 2933.19.3500, 2933.19.4500, 2933.29.2000, 2933.29.4500, 2933.39.4100, 2933.49.2600, 2933.59.2100, 2933.59.3600, 2933.59.4600, 2933.59.5300, 2933.59.5900, 2933.79.0800, 2933.79.8500, 2933.99.4600, 2933.99.5300, 2933.99.5590, 2933.99.6100, 2933.99.6500, 2933.99.7000, 2933.99.7500, 2933.99.9000, 2934.30.2300, 2934.30.2700, 2934.99.3000, 2934.99.4700, 2935.90.4800, 2935.90.6000, 2937.11.0000, 2937.12.0000, 2937.19.0000, 2937.22.0000, 2937.23.1010, 2937.23.1050, 2937.23.5010, 2937.23.5020, 2937.23.5050, 2937.29.9040, 2937.29.9050, 2937.29.9095, 2937.50.0000, 2937.90.4500, 2937.90.9000, 2938.90.0000, 2939.11.0000, 2939.19.2000, 2939.19.5000, 2941.10.5000, 2941.90.1050, 2941.90.3000, 2941.90.5000, 2942.00.0500, 3002.12.0040, 3002.13.0010, 3002.13.0090, 3002.14.0010, 3002.14.0090, 3002.15.0011, 3002.15.0091, 3002.41.0000, 3002.42.0000, 3002.49.0050, 3002.51.0000, 3002.59.0000, 3002.90.1000, 3002.90.5220, 3002.90.5250, 3003.20.0000, 3003.31.0000, 3003.39.1000, 3003.39.5000, 3003.49.0000, 3003.90.0120, 3003.90.0140, 3003.90.0180, 3003.90.0190, 3004.10.1010, 3004.10.5010, 3004.20.0010, 3004.20.0083, 3004.31.0000, 3004.32.0060, 3004.39.0010, 3004.39.0055, 3004.41.0000, 3004.49.0005, 3004.49.0010, 3004.49.0020, 3004.49.0030, 3004.49.0040, 3004.49.0050, 3004.49.0060, 3004.49.0070, 3004.50.5005, 3004.90.1000, 3004.90.9201, 3004.90.9206, 3004.90.9208, 3004.90.9210, 3004.90.9211, 3004.90.9215, 3004.90.9216, 3004.90.9225, 3004.90.9236, 3004.90.9243, 3004.90.9246, 3004.90.9249, 3004.90.9251, 3004.90.9252, 3004.90.9253, 3004.90.9260, 3004.90.9263, 3004.90.9267, 3004.90.9268, 3004.90.9270, 3004.90.9271, 3004.90.9273, 3004.90.9276.

Generika und zugehörige Wirkstoffe unterliegen derzeit keinen Zusatzzöllen. Dies wird in einem Jahr erneut überprüft.

Änderungen des Chapter 99 HTSUSBetreffende pharmazeutische Produkte und Wirkstoffe
HTSUS-PositionArtikelbeschreibungMFN-Zollsatz ("General")"Special"-ZollsatzHinweise zur Ermittlung des Zollsatzes
9903.04.60Bestimmte pharmazeutische Produkte (betroffene Zolltarifnummern siehe Annex I, A. (c))100%100%

MFN-Zollsatz < 100% -> Sec. 232-Zollsatz von 100% findet Anwendung

MFN-Zollsatz > 100% -> MFN-Zollsatz gem. HTSUS findet ohne weitere Aufschläge Anwendung

9903.04.61Patentierte pharmazeutische Produkte, die von bestimmten Unternehmen vor dem 29. September 2026 (00:01 Uhr ET) in die USA eingeführt werden. Die entsprechenden Unternehmen werden der CBP vom Secretary gemeldet. 
((c) und (e) U.S. note 40)
Zollsatz gemäß der geltenden UnterpositionZollsatz gemäß der geltenden Unterposition 
9903.04.62Patentierte pharmazeutische Produkte mit Ursprung EU, Japan, Südkorea, Schweiz und Liechtenstein.
((c) und (f) U.S. note 40)
15%15%

MFN-Zollsatz < 15% -> Sec. 232-Zollsatz von 15% findet Anwendung

MFN-Zollsatz > 15% -> 15% als vereinbarte Obergrenze finden Anwendung

9903.04.63Patentierte pharmazeutische Produkte mit Ursprung Vereinigtes Königreich.
((c) und (g) U.S. note 40)
Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10% 
9903.04.64Patentierte pharmazeutische Produkte, die für Unternehmen eingeführt werden, die einem vom Secretary of Commerce genehmigten Onshoring‑Plan unterliegen.
((c) und (h)(i) U.S. note 40)
Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 20%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 20% 
9903.04.65

Patentierte pharmazeutische Produkte, die die Anforderungen von Unterabschnitt (h)(i) erfüllen und für Unternehmen eingeführt werden, die mit dem Secretary of Health and Human Services eine Vereinbarung über die Preisgestaltung nach dem Meistbegünstigungsprinzip für pharmazeutische Produkte geschlossen haben. 
((c) und (h)(ii) U.S. note 40)

Dies gilt auch für die in Annex II aufgeführten Unternehmen.

Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0% (voraussichtlich bis zum 20. Januar 2029)Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition 
9903.04.66Pharmazeutische Produkte für die in (c) und (h)(iii) U.S. note 40 vorgesehenen spezifischen Verwendungszwecke.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0%Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition 
9903.04.67Generika, sofern sie unter eine der in Annex I, A. (c) aufgeführten Zolltarifnummern fallen.Zollsatz gemäß der geltenden UnterpositionZollsatz gemäß der geltenden Unterposition 
9903.04.68Pharmazeutische Produkte mit einem in den USA hergestellten Wirkstoff, der in Darreichungsform verpackt ist.Zollsatz gemäß der geltenden UnterpositionZollsatz gemäß der geltenden Unterposition 
9903.04.69Produkte, die zwar unter einer Zolltarifnummer gem. Annex I, A. (c) geführt werden, aber kein pharmazeutisches Produkt sind (Erläuterungen hierzu siehe (c) (i)-(iii))Zollsatz gemäß der geltenden UnterpositionZollsatz gemäß der geltenden Unterposition 
Quelle: https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2026/04/Pharmaceuticals-Imports-ANNEXES-I-II-III-IV.pdf

Unterliegt ein Produkt mehr als einem Zollsatz gemäß dieser Proklamation, gilt der niedrigste anwendbare Satz.

Ausnahmen

Einfuhren von pharmazeutischen Produkten mit US-amerikanischem Ursprung unterliegen derzeit nicht den durch diese Proklamation erhobenen Zöllen.

Annex IV der Proklamation 11020 führt Produkte bzw. Zolltarifnummern auf, die nicht unter die Maßnahmen von Annex I fallen. Diese Produkte unterliegen deshalb einem Section‑232‑Zollsatz von null Prozent. Ferner unterliegen diese Zolltarifnummern nicht den Zusatzzöllen gemäß Proklamation 11012 (Imposing a Temporary Import Surcharge to Address Fundamental International Payments Problems).

Drawback

Eine Rückerstattung der zusätzlichen Zölle durch das sogenannte Drawback ist vorgesehen. Das bedeutet, dass Unternehmen unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung der gezahlten Zusatzzölle beantragen können.

Freizonen (FTZ)

Produkte, die unter Klausel  4 der Proklamation 11020 fallen und somit zollpflichtig sind, müssen ab Inkrafttreten dieser Regelung mit dem Status "privileged foreign“ eingelagert werden (gemäß 19 CFR 146.41). Es sei denn, sie erfüllen die Bedingungen laut 19 CFR 146.43 für den Status "domestic“ (inländisch). Sobald sie für den US-Inlandsverbrauch freigegeben werden, unterliegen sie den geltenden ad valorem-Zollsätzen gemäß ihrer Einreihung im HTSUS-System.

US-Untersuchung vorgeschaltet

Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden. Die Untersuchung kam dabei zu dem Ergebnis, dass die starke Abhängigkeit der USA von Importen pharmazeutischer Produkte und Wirkstoffe ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellt. Auf Grundlage dieses abgeschlossenen Prüfberichts entschied sich der Präsident für entsprechende Maßnahmen.

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