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Usbekistan treibt die Reformen und die Internationalisierung seiner Wirtschaft mit unvermindertem Nachdruck voran. Das Land lockt von Jahr zu Jahr mehr ausländische Handelspartner und Investoren.
21.01.2021
Von Uwe Strohbach | Taschkent
Usbekistan bleibt eines der weltweit reformfreudigsten Länder und einer der chancenreichsten Zukunftsmärkte des asiatischen Kontinents. Viele der noch dem Staat vorbehaltenen Wirtschaftsbereiche werden schrittweise für den Privatsektor geöffnet. Das Land am Kaspischen Meer wird zunehmend in das internationale Geschäftsleben eingebunden. Immer mehr Hürden für den grenzüberschreitenden Handel fallen.
Die Ergebnisse des 2017 gestarteten Reformprozesses für eine wachstumsorientierte Neuausrichtung der Wirtschaft können sich sehen lassen. Der Erfolg spiegelt sich in einem vermehrten Engagement ausländischer Investoren im Land wider. Die Direktinvestitionen aus dem Ausland erreichten 2020 trotz der Corona-Pandemie ein beachtliches Volumen von 6,6 Milliarden US-Dollar - gegenüber 6,5 Milliarden US-Dollar im Vorjahr.
Die Regierung kündigte für 2021 neue Reformprojekte an, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verbessern sollen. Allen voran soll die Privatwirtschaft intensiver gefördert und die Marktöffnung vorangetrieben werden. Außerdem ist geplant, die internationale Kooperation weiter auszubauen.
Das Reformpaket soll das Wachstum und den Zufluss ausländischer Direktinvestitionen ankurbeln. Für 2021 erwartet die Regierung einen realen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 5 Prozent. Die ausländischen Direktengagements sollen auf etwa 7,7 Millionen US-Dollar steigen.
Usbekistan bemüht sich intensiv um die Integration in den internationalen Handel. Das Freihandelsregime mit acht Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) sowie mit Georgien und Turkmenistan ermöglicht zollfreie Lieferungen in die Partnerländer. Mit weiteren 47 Ländern bestehen Vereinbarungen über die Gewährung der Meistbegünstigung. In naher Zukunft will das Land auch mit Korea (Rep.) und Singapur ein Freihandelsabkommen abschließen.
Aserbaidschan | Moldau |
Belarus | Russische Föderation |
Georgien | Tadschikistan |
Kasachstan | Turkmenistan |
Kirgisistan | Ukraine |
Quelle: Staatliches Zollkomitee der Republik Usbekistan
Ende 2020 erhielt Usbekistan einen Beobachterstatus in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Taschkent will in Vorbereitung eines möglichen mittelfristigen Beitritts seine Normen und Standards schrittweise an die EAWU-Standards anpassen. Damit einhergehen Erwägungen, mit der EAWU eine Vereinbarung über ein Präferenzsystem abzuschließen. Die Regierung kündigte auch an, den Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) zu forcieren und ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) zu stärken.
EU-Länder | Andere |
---|---|
Belgien | Afghanistan |
Bulgarien | Ägypten |
Dänemark | Bangladesch |
Deutschland | Brasilien |
Estland | Volksrepublik China |
Finnland | Indien |
Frankreich | Indonesien |
Griechenland | Israel |
Irland | Japan |
Italien | Jordanien |
Kroatien | Republik Korea |
Lettland | Malaysia |
Litauen | Pakistan |
Luxemburg | Saudi-Arabien |
Malta | Schweiz |
Niederlande | Singapur |
Österreich | Türkei |
Polen | Vereinigte Staaten von Amerika |
Portugal | Vietnam |
Rumänien | |
Schweden | |
Slowakei | |
Slowenien | |
Spanien | |
Tschechien | |
Ungarn | |
Zypern |
Am 30. November 2020 nahm die Europäische Kommission Usbekistan offiziell in die Liste jener Länder auf, denen die EU erweiterte Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (ASP+) gewährt. Dabei handelt es sich um eine Sonderregelung, mit der die EU ausgewählte Länder für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung begünstigt.
Diese Sonderregelung umfasst 6.300 Tarifpositionen, für die die EU die Zollsätze vollständig aussetzt. Die bislang geltende Regelung (APS) gewährte eine Zollaussetzung für 3.000 Tarifpositionen und setzte für die übrigen 3.300 die Zollsätze herab.
Ein Anfang 2020 von der EU veröffentlichter Bericht gibt das Volumen der 2016 bis 2018 aus Usbekistan in die EU gelieferten Waren im Rahmen des APS mit einem Jahresdurchschnitt von 99 Millionen Euro an. Hauptexportgüter waren Kleidung, Bekleidungszubehör und Lederwaren (Schuhe). Das System APS+ dürfte Investitionen in die Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie ankurbeln und zum Aufbau neuer internationaler Geschäftsmodelle beitragen.
Zu Jahresbeginn 2021 hat Usbekistan die Verbrauchssteuer für 73 Warenpositionen des Imports abgeschafft. Von der Steuer waren vor allem die Einfuhr von Nahrungsmitteln und Elektronikartikeln betroffen. Zudem wurden die Zollabfertigungsgebühren gesenkt.
Das Land intensiviert die Reform des Zollwesens. Ein international konformes Warenverkehrsregelwerk und ein kosteneffizientes Zollsystem sollen den Handel vereinfachen. Im Zuge der Reformen ist geplant, internationale Übereinkommen in das nationale Zollrecht zu implementieren, Bürokratie und Zollschranken abzubauen sowie die Zollabwicklung zu modernisieren.
Die Reform der Zollverwaltung verfolgt folgende Ziele:
Was das Zollrecht betrifft, so trat Usbekistan 2020 drei internationalen Übereinkommen bei.
Usbekistan trat im Jahr 2020 drei internationalen Übereinkommen bei |
Internationales Übereinkommen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren - Kyoto-Konvention vom 18. Mai 1973 inklusive des Änderungsprotokolls vom 26. Juni 1999 (der Beitritt bezieht sich nicht auf die Regelungen zur Kabotage) |
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (Basisregelwerkes für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter) |
Istanbuler Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung von Waren vom 26. Juni 1990 (laut diesem Zollverfahren dürfen bestimmte Waren und Beförderungsmittel unter Aussetzung der Eingangsabgaben und frei von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen wirtschaftlicher Art für einen bestimmten Zweck in ein Zollgebiet verbracht werden und innerhalb einer bestimmten Frist in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden, der Beitritt erstreckt sich auf die Anlagen des Übereinkommens A - Zollpapiere Carnets ATA und CPD sowie B1 bis B6 - Waren zur Nutzung auf Messen und ähnlichen Veranstaltungen, Waren für die Berufsausübung, für den Unterricht, wissenschaftliche und kulturelle Zwecke, Warenmuster, Waren, die für ein Herstellungsverfahren eingeführt werden, und persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden) |