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Special | Usbekistan | Coronavirus
Die Normalisierung der usbekischen Wirtschaft setzt sich fort. Flugverbindungen in das Land soll es voraussichtlich ab Mitte Juni 2020 wieder geben.
19.06.2020
Von Uwe Strohbach | Taschkent
Quarantänemaßnahmen gelten in Usbekistan noch bis zum 1. August 2020. Die Lockerungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in den weniger von der Coronakrise betroffenen Landesteilen nehmen deutlich an Dynamik zu.
Der schrittweise und regional differenzierte Ausstieg aus den Coronabeschränkungen orientiert sich seit dem 7. Mai 2020 an den Fallzahlen in den Landkreisen, Städten und Stadtbezirken der Hauptstadt Taschkent. Dafür teilt die Republikanische Kommission für den Kampf gegen das Coronavirus in regelmäßigen Abständen alle Verwaltungseinheiten in grüne, gelbe und rote Zonen ein. Dieses Ampelsystem soll helfen, lokale und regionale „Corona-Brandherde“ durch schnelle und örtlich begrenzte Beschränkungen zu bekämpfen. Es ist zugleich die wichtigste Messlatte dafür, regional die Beschränkungen zu lockern.
In der roten Zone befinden sich gegenwärtig zwei Städte und 24 Landkreise. Hier wurden innerhalb der letzten 14 Tagen die meisten Corona-Erkrankungen diagnostiziert. In den gelben Zonen gibt es an Covid-19 erkrankte Personen, aber keine neuen Erkrankungsfälle innerhalb der letzten 14 Tage. In den grünen Zonen gelten alle am Coronavirus erkrankten Menschen als genesen und es sind keinen neuen erkrankten Personen registriert.
Auch in der Hauptstadt Taschkent stieg zuletzt die Anzahl der Neuerkrankungen. Daraufhin hatte die Sonderkommission 71 Stadtviertel abgeriegelt und zu roten Zonen erklärt. Märkte und Einkaufszentren wurden geschlossen. Bewohner dieser Stadtteile dürfen das Haus nur noch im äußersten medizinischen Notfall verlassen.
Über die Beendigung oder eine Verlängerung der Quarantänemaßnahmen über den 1. August 2020 hinaus haben die Republikanische Kommission für den Kampf gegen das Coronavirus und die Agentur für sanitär-epidemiologisches Wohlbefinden im Ministerium für Gesundheitswesen noch keine Entscheidung getroffen.
Einer generellen Aufhebung der Quarantäne wird die Regierung Usbekistans nach Auffassung von Beobachtern wohl erst dann zustimmen, wenn keine Gefahr einer Einschleppung des Virus aus dem Ausland mehr besteht.
Rund 92 Prozent aller Industriebetriebe, mehr als 60 Prozent der Bauunternehmen und jeweils etwa die Hälfte der Dienstleistungs- und Handelsunternehmen gehen wieder ihrer Tätigkeit nach (Stand: 1. Juni 2020). Der Inlandstourismus kann vielerorts seit Anfang Juni 2020 wieder aufleben. Hotels, Gästehäuser, Familienpensionen und Sanatorien können in den gelben und grünen Zonen ihre Dienste anbieten.
Stadtautobusse (keine Minibusse) für den innerstädtischen und stadtnahen Passagiertransport fahren in den gelben und grünen Regionen seit dem 8. Juni 2020 wieder. Ab 15. Juni dürfen die Bekleidungsmärkte (Basare), alle bislang noch geschlossenen Restaurants, öffentliche Mittagsstuben und Cafés öffnen und die Busse auch den inländischen Fernverkehr bedienen.
Alle wieder tätigen Unternehmen und Objekte müssen bestimmte Auflagen, Einschränkungen und strenge Hygienevorschriften, etwa regelmäßige Desinfektion, Maskenpflicht und Abstandsregeln einhalten.
Erste Vorbereitungen laufen für die Wiederbelebung des regionalen Fremdenverkehrs innerhalb der zentralasiatischen und GUS-Republiken und des für etwas später geplanten internationalen Tourismus, einschließlich der Wiederaufnahme des Passagierflugverkehrs mit dem Ausland. Bisher gibt es nur einzelne Füge, um Staatsbürger aus dem Ausland zurückzuholen. Sie finden seit 11. Mai 2020 statt. Seit dem 30. März sind alle Flughäfen im Land geschlossen.
Noch im Verlauf des Monats Juni sollen unter anderem die ersten Flugzeuge aus der Türkei in Taschkent abgefertigt werden. Dies sieht eine Vereinbarung zwischen den nationalen Fluggesellschaften beider Länder vor.
Vorgesehen ist die Einführung eines effektiven und strengen sanitär-epidemiologischen Systems, das Touristen und Dienstreisenden aus dem Ausland einen aus medizinischer Sicht sicheren Aufenthalt in Usbekistan gewährleisten soll.
In das System unter der Marke „O´zbekiston. Xarfsiz sayohat kafolatlangan“ („Uzbekistan. Safe travel guaranteed“) werden die Pass- und Zollkontrolle an den Grenzen, inklusive der in Flughäfen und Bahnhöfen einbezogen. Auch Kultureinrichtungen wie Museen sowie Hotels und andere Herbergen sollen an dem System teilnehmen.