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Branchen | Vereinigtes Königreich | Abfallwirtschaft

Rahmenbedingungen

Die neue Zollgrenze haben die Rahmenbedingungen für das Geschäft auf der Insel verändert.

Von Stefanie Eich, Karl Martin Fischer, Marc Lehnfeld | Bonn, London

Öffentliche Ausschreibungsdatenbanken nutzen

Ausschreibungen öffentlicher Einrichtungen im Vereinigten Königreich können bei einem Beschaffungsvolumen von über 10.000 Pfund Sterling (umgerechnet etwa 12.000 Euro) über den Contracts Finder gefunden werden. Teurere Beschaffungsprojekte ab einem Wert von 118.000 Pfund Sterling (umgerechnet etwa 141.600 Euro) werden in der "Find a Tender"-Datenbank inseriert, die nach dem Brexit das europäische TED ersetzt. Projekte der öffentlichen Hand sind unter anderem bei den über 600 kommunalen Wertstoffhöfen (Household Waste Recycling Centre, HWRC) zu erwarten, die auch vom kommerziellen Anbieter bidstats übersichtlich dargestellt werden. Weitere Investitionsprojekte und Beschaffungspläne listet auch letsrecycle.com.

Marktzugang für europäische Unternehmen

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union richtet sich der Marktzugang für europäische Unternehmen nicht mehr nach EU-Recht, sondern nach internationalen Verträgen. Zum einen gilt das Government Procurement Agreement (GPA), das ein gewisses Maß an Zugang zu den Beschaffungsmärkten der Vertragsparteien gibt - sowohl die EU als auch das VK haben dieses Abkommen unterzeichnet.  Die Marktzugangsliste des VK finden Sie unter diesem Link. Waste & Sewage Disposal sind in der Liste enthalten.

Zum anderen gelten zusätzlich die Vorschriften des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem VK vom 24.Dezember 2020. Dort ergänzen die Artikel 276 ff die Regelungen des GPA und sehen bestimmte Erleichterungen vor.  

Die Einfuhr von Abfall unterliegt Beschränkungen

Durch den Brexit ist eine Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union (EU) entstanden. Dadurch sind nicht nur Zollformalitäten im Warenverkehr zu beachten, sondern auch Beschränkungen und Verbote bei der Ein- und Ausfuhr. 

Die Ausfuhr von Abfällen zur Beseitigung aus der EU ist grundsätzlich verboten; eine Ausfuhr zur Verwertung ist hingegen erlaubt. Auch im Vereinigten Königreich gelten strenge Regelungen: Die Ein- und Ausfuhr von Abfall darf grundsätzlich nur zur Verwertung erfolgen. Importe oder Exporte zur Entsorgung sind im Vereinigten Königreich mit wenigen Ausnahmen verboten.

Der Leitfaden für Im- und Exporte von Abfall der britischen Regierung informiert ausführlich über die Vorschriften. Informationen zur Ausfuhr aus der EU bietet die deutsche Zollverwaltung

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.


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