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Rahmenbedingungen
Seit dem EU-Austritt haben sich die Rahmenbedingungen für das Geschäft auf der Insel verändert.
23.06.2026
Ausschreibungen öffentlicher Einrichtungen im Vereinigten Königreich können bei einem Beschaffungsvolumen von über 12.000 Pfund Sterling (umgerechnet etwa 13.800 Euro) im Contracts Finder gefunden werden.
Beschaffungsprojekte ab 139.688 Pfund Sterling (umgerechnet etwa 160.641 Euro) werden in der Datenbank Find a Tender inseriert. Sie ersetzt nach dem Brexit das europäische TED.
Projekte der öffentlichen Hand sind unter anderem bei den über 600 kommunalen Wertstoffhöfen (Household Waste Recycling Centre, HWRC) zu erwarten. Weitere Investitionsprojekte und Beschaffungspläne listet auch letsrecycle.com auf.
Marktzugang für europäische Unternehmen
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union richtet sich der Marktzugang für europäische Unternehmen nicht mehr nach EU-Recht, sondern nach internationalen Verträgen.
Zum einen gilt das Government Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation. Das Abkommen bietet ein gewisses Maß an Zugang zu den Beschaffungsmärkten der Vertragsparteien. Sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich haben das Abkommen unterzeichnet.
Zum anderen gelten zusätzlich die Vorschriften des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vom 24. Dezember 2020. Dort ergänzen die Artikel 276 ff die Regelungen des GPA und sehen bestimmte Erleichterungen vor.
Die Einfuhr von Abfall unterliegt Beschränkungen
Durch den Brexit ist eine Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union entstanden. Dadurch sind im Warenverkehr nicht nur Zollformalitäten zu beachten, sondern auch Beschränkungen und Verbote bei der Ein- und Ausfuhr.
Die Ausfuhr von Abfällen zur Beseitigung aus der EU ist grundsätzlich verboten; eine Ausfuhr zur Verwertung ist hingegen erlaubt.
Auch im Vereinigten Königreich gelten strenge Regelungen: Die Ein- und Ausfuhr von Abfall darf grundsätzlich nur zur Verwertung erfolgen. Importe oder Exporte zur Entsorgung sind im Vereinigten Königreich mit wenigen Ausnahmen verboten.
Der Leitfaden für Im- und Exporte von Abfall der britischen Regierung informiert ausführlich über die Vorschriften. Informationen zur Einfuhr und Ausfuhr aus der EU bietet die deutsche Zollverwaltung.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.