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Branchenbezogene Registrierungen (Bauwesen)

Architekten

Englische Architekten müssen sich gemäß Sektion 20 Gesetz Nr.--Nummer 22/1997 (Architects Act 1997) beim Architects Registration Board (ARB) registrieren. Wer in diesem Architektenregister eingetragen ist, kann vom deutschen Dienstleistungsempfänger im Internet mit der Mitglieder-Suchmaske des ARB recherchiert werden.

Arbeitsschutz

In Erweiterung der üblichen Arbeitsschutzregelungen (vgl.--vergleiche die Rubrik Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters) müssen bei allen Bauvorhaben in Großbritannien zudem die Construction (Design and Management) Regulations 2015 - ("CDM Regulations") beachtet werden. Nach diesen bestehen für Kunden / Bauherren, Designer, Bauunternehmer und auch Arbeiter weitreichende Pflichten, um ein Bauvorhaben in Bezug auf den Bau, den Gebrauch und die Wartung / Unterhaltung sicher zu machen. Bei Bauvorhaben, die über 500 Manntage (person days) andauern beziehungsweise mindestens 30 Tage andauern und für die mindestens 20 Arbeiter beschäftigt sind, muss z.B.--zum Beispiel eine Anzeige auf dem Formular F10 an den Health & Safety Executive erfolgen. Wenn für ein Bauprojekt mehr als ein ausführendes Unternehmen (inklusive Subunternehmer) benötigt wird, muss vor Beginn der Ausführungsphase ein "Principal Designer" bestellt werden (sections 11 und 12 derCDM Regulations). Dieser hat unter anderem die Aufgabe, schon in der Planungsphase die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen und die Beteiligten zu informieren und koordinieren. In der Ausführungsphase steht er insbesondere in Sachen Arbeitsschutz in ständigem Kontakt mit dem Generalunternehmer. Weitere Informationen zu den CDM Regulations sind auf der Homepage der Health and Safety Executive erhältlich.

In Nordirland gelten seit dem 1. August 2016 die "Construction (Design and Management) Regulations (Northern Ireland) 2016".

Registrierung zur Selbst-Zertifizierung

Nach den in der Verordnung Nr. 2214/2010 (Building Regulations 2010) festgelegten Bauvorschriften müssen in England bei bestimmten Bauarbeiten eine Bauanzeige (building notice) (Sektion 12 Absatz 2 i.V.m.--in Verbindung mit 13) und ggf.--gegebenenfalls sogar vollständige Baupläne (full plans) (Sektion 12 Absatz 2 i.V.m. 14) bei den zuständigen lokalen Behörde eingereicht werden. Dies gilt allerdings nicht für Unternehmer, die sich bei einer für die Selbst-Zertifizierung zuständigen Einrichtungen (self certification scheme) überprüfen und als kompetente Person (competent person) registrieren haben lassen (Sektion 20 i.Vm. Schedule 3 Building Regulations 2010).

Der Internetauftritt der englischen Regierungsbehörden enthält eine Übersicht über die verschiedenen Tätigkeiten, für die die Selbst-Zertifizierung in Frage kommt und über die Einrichtungen, die competent persons registrieren.

Die verschiedenen Einrichtungen stellen oft eine Suchmaske zur Verfügung, in der man nach an einem Ort bei dieser Einrichtung registrierten Unternehmen suchen kann, z.B.--zum Beispiel die British Standards Institution, die Elecsa Limited, die NAPIT Registration Limited und die NICEIC Group Ltd. Darüber hinaus haben sie auf eine Internetseite das Competent Person Register aufgebaut. In dem kann man nach competent persons - unabhängig davon, bei welcher Einrichtung sie registriert ist - suchen.

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