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Zollbericht Vereinigtes Königreich Brexit

Brexit bedingte Übergangsfristen

Für Einfuhren aus der Europäischen Union (EU) gibt es zahlreiche Übergangsbestimmungen - eine Übersicht.

Von Stefanie Eich | Bonn

Das Vereinigte Königreich führt das neue Zollregime für Unionswaren stufenweise ein. Nach mehreren Fristverschiebungen kündigte die britische Regierung eine weitere Verschiebung bis Ende 2024 an. Die genauen Daten stehen mittlerweile fest. 

Des Weiteren gibt es Übergangsfristen für die Einhaltung von Produktvorschriften und Kennzeichnungspflichten.

Zollkontrollen

Die meisten Vereinfachungen sind mittlerweile ausgelaufen. Die letzte ausstehende Änderung betrifft Summarische Eingangsanmeldungen (ESumA, Safety and Security Declarations). Sie sind aktuell für Importe aus der EU noch nicht verpflichtend. Das ändert sich 2024: Safety and Security Declarations sind ab 31. Oktober 2024 Pflicht.

Lebensmittel, Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Pflanzenprodukte

Für die Einfuhr von Lebensmitteln, Erzeugnissen mit tierischem Ursprung sowie Pflanzenprodukten sind ab dem angegebenen Datum folgende Kontrollen und Pflichten zu beachten: 

  • 31. Januar 2024: Pflicht zur Vorlage von Veterinärbescheinigungen beziehungsweise Pflanzengesundheitszeugnissen für Waren und Erzeugnisse, die in die hohe und mittlere Risikokategorie eingruppiert werden;
  • 30. April 2024: Kontrollen finden nicht mehr am Bestimmungsort der Waren, sondern an bestimmten Zolleingangsstellen (Border Control Post) statt;
  • 30. April 2024: Einführung von Kontrollen (Dokumente, Nämlichkeit sowie Warenbeschau) für Waren, die der hohen und mittleren Risikokategorie zuzuordnen sind. Die Kontrolldichte folgt einem Risiko-basiertem Ansatz. 

Produktvorschriften und Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung und Registrierung einzelner Produktkategorien gibt es ebenfalls Übergangsfristen, die bereits mehrmals verlängert wurden.

CE-Kennzeichnung / UKCA

Die CE-Kennzeichnung kann für die meisten Produktgruppen unbefristet in Großbritannien verwendet werden. Die Pflicht zur Umstellung auf das neue UKCA-Label tritt nicht in Kraft.

CE-Kennzeichnung/ UKCA für Medizinprodukte

Die CE-Kennzeichnung behält in Großbritannien vorläufig ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2028 beziehungsweise bis zum 30. Juni 2030.

Welche Frist im Einzelfall gilt, hängt von der Klassifizierung des konkreten Medizinproduktes ab sowie von der Gesetzesgrundlage, auf deren Basis das Produkt zugelassen wurde. 

Allerdings müssen Registrierungspflichten beachtet werden.

Chemikalien unter UK REACH

REACH-Registrierungen können in das neue UK REACH überführt werden (Grandfathering). Frist für die Notifizierung bei der zuständigen Behörde ist 30. April 2021, die vollständige Überführung kann in einem Zeitraum von zwei bis sechs Jahren, abhängig von der Substanz und der Tonnage, erfolgen. Zurzeit ist eine Verlängerung der Fristen um jeweils drei Jahre in Planung, das heißt abhängig von der Substanz und der Tonnage läuft die Überführung in das britische REACH-System bis zum 27. Oktober 2026, 2028 beziehungsweise 2030.

Alternativ können nachgeschaltete Anwender zu Importeuren werden und eine sogenannte Downstream User Import Notification (DUIN) bis 27. Oktober 2021 einreichen. Der Zeitraum für die vollständige Registrierung wird ebenfalls um jeweils drei Jahre verlängert, abhängig von der Substanz.

Lebensmittelkennzeichnung

Kontaktdaten eines britischen Unternehmens (food business operator) müssen ab 1. Januar 2024 angegeben werden. Bis 31. Dezember 2023 darf ein Produkt auf dem britischen Markt vertrieben werden, solange auf der Verpackung eine Adresse innerhalb der EU angegeben ist.

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