Wirtschaftsumfeld | Brasilien | Zahlungsverhalten und Kreditsicherung
Zahlungsverkehr
Die brasilianische Zentralbank arbeitet an der Digitalisierung des Finanzsektors. FinTechs sollen ab 2022 internationale Überweisungen vereinfachen und so günstiger machen.
10.11.2021
Von Johannes Dimas | Rio de Janeiro
Das durchschnittliche Zahlungsziel im B2B-Geschäft der im Zahlungsmoralbarometer 2019 befragten Unternehmen betrug 38 Tage, der durchschnittliche Verzug 18 Tage. Gemessen am Gesamtwert wurden durchschnittlich 32,5 Prozent der Forderungen nicht fristgerecht bezahlt. Der Bausektor bildet hier mit 37 Prozent das Schlusslicht.
Mit Lieferantenkrediten wird sich folglich zurückgehalten. Gegenüber Barzahlungen lag ihr Anteil am Gesamtwert im Jahr 2019 bei 46,4 Prozent. In der Befragung des Jahres 2016 waren es noch über 50 Prozent. Rund ein Drittel der befragten Unternehmen sicherte sich gegenüber Währungsrisiken ab.
Internationale Zahlungen laufen nur über zugelassene Institute
Devisengeschäfte bedürfen keiner gesonderten Genehmigung. Sie müssen aber in der Regel unter Verwendung einer zwischengeschalteten Währung über zugelassene Banken und Makler abgewickelt werden. Im Binnenhandel sind Zahlungsvorgänge nur in Landeswährung erlaubt. Der SWIFT-Standard ist etabliert. Für Web-Shops ist zu berücksichtigen, dass brasilianische Kreditkarten regelmäßig keine internationalen Einkäufe erlauben.
Neu und schon weit verbreitet ist Pix, ein kostenloses und bankenübergreifendes System für elektronische Sofortzahlungen im Inland. Ab 1. September 2022 können auch digitale Zahlungsdienstleister einschließlich FinTechs Devisengeschäfte anbieten. So soll der internationale Zahlungsverkehr erleichtert und günstiger werden.
Vereinfachter Zahlungsverkehr mit Argentinien, Uruguay und Paraguay
Das Zahlungssystem SML richtet sich an Unternehmen und natürliche Personen. In Brasilien ermöglicht es grenzüberschreitende Zahlungen mit den Ländern Argentinien, Uruguay sowie Paraguay in brasilianischen Real. Ein formales Devisengeschäft samt Wechselkursrisiken und verbundenen Kosten entfällt.
Bestimmungen im Devisenrecht und im Zahlungsverkehr finden Sie in unserer Publikation
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