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Portal 21 Zypern

Vertragsrecht

Bei Verträgen zwischen zyprischen Dienstleistungserbringern und deutschen Dienstleistungsempfängern sind bei Geltung des Rechts von Zypern unter anderem die folgenden Punkte relevant:

Das zyprische Vertragsrecht ist im Wesentlichen im Contract Law (Chapter 149) geregelt. Section 10 ebendort legt für den Vertragsschluss fest, dass dieser freiwillig erfolgen und dass er einen rechtmäßigen Zweck verfolgen muss. Es muss außerdem eine Gegenleistung („consideration“) vereinbart werden. Verträge können (teilweise) mündlich oder schriftlich oder auch durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Für bestimmte Verträge kann allerdings Schriftform zwingend vorgeschrieben sein. Dies gilt beispielsweise bei Grundstückskäufen oder längerfristigen Grundstücksmietverträgen, aber auch etwa im Handelsvertreterrecht. Die zumindest schriftliche Abfassung von Verträgen ist jedoch aus Beweisgründen immer ratsam und entspricht auch in Zypern der Praxis des Handelsverkehrs.

Verträge bestehen auch in Zypern aus Angebot und Annahme. Grundsätzlich kann ein Angebot allerdings bis zur Annahme widerrufen werden. Der Anbietende kann seinen Antrag auch mit einer bestimmten Frist zur Annahme verbinden.

Sowohl Zypern als auch Deutschland haben das Übereinkommen der Vereinten Nationen über das UN-Kaufrecht ratifiziert. Daher werden u.a. bei Kauf- und auch Werklieferungsverträgen zwischen deutschen und zyprischen Vertragspartnern in der Regel die Bestimmungen dieses multinationalen Abkommens für die vertraglichen Beziehungen gelten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Ersteller des Werkes die wesentlichen Teile zur Werkherstellung mitliefert.

Germany Trade & Invest (Stand: Februar 2024)

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