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Europäische Fahnen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel Der Global Gateway Investment Hub ist eine Initiative der EU-Kommission. | © GettyImages/Bosca78

Deutsche Anlaufstelle – Global Gateway Investment Hub

Der Global Gateway Investment Hub ist ein Angebot der Europäischen Kommission, um privatwirtschaftliche Investitionen in Subsahara-Afrika, Asien und Lateinamerika zu unterstützen.

  • Der Global Gateway Investment Hub ist ein Angebot der Europäischen Kommission, um privatwirtschaftliche Investitionen in Subsahara-Afrika, Asien und Lateinamerika im Rahmen der Global Gateway-Strategie zu unterstützen. Über den Investment Hub besteht vorrangig für Unternehmen oder Konsortien von Unternehmen mit Hauptsitz in der Europäischen Union die Möglichkeit, EU-Unterstützungsmaßnahmen anzufragen. Der Investment Hub ist kein neues Finanzierungsinstrument, sondern dient der besseren Verzahnung der vorhandenen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

    Unterstützt werden Investitionsvorhaben in den Partnerländern der Generaldirektion für Internationale Partnerschaften (DG INTPA) in Subsahara-Afrika, Asien oder Lateinamerika, in den Schwerpunktsektoren von Global Gateway – dies umfasst Infrastrukturprojekte in den Bereichen Transport, Energie & Klima, Digitales, Gesundheit sowie Bildung & Forschung.

    Anträge von Unternehmen werden nicht direkt bei der Europäischen Kommission eingereicht, sondern über die nationalen Anlaufstellen der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. Deutsche Unternehmen und Konsortien unter Führung deutscher Unternehmen können ihre Vorschläge hier über diese Website einreichen. Sofern auch Anlaufstellen in anderen EU-Mitgliedsstaaten kontaktiert werden, sollte dies im Antrag explizit vermerkt sein. 

    Der Investment Hub wird von der Generaldirektion Internationale Partnerschaften (INTPA) der Europäischen Kommission koordiniert. Weitere Informationen finden sich hier: Investment Hub - International Partnerships - European Commission

  • Die deutsche Anlaufstelle wird verantwortet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Auswärtigen Amt (AA). Beteiligt sind außerdem weitere Akteure wie die AWE, DEG, Euler Hermes, GIZ, GTAI und KfW. 

    Das deutsche Global Gateway- „Team National“ prüft die eingehenden Projektvorschläge und übernimmt – bei positiver Vorprüfung – die Absprachen mit den Unternehmen hinsichtlich der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene. Die Institution innerhalb der Anlaufstelle, die das jeweilige passende Unterstützungsinstrument betreut, übernimmt die Antragsbearbeitung.

    Unterstützungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene:

    Die deutsche Anlaufstelle ist über das Kontaktformular auf dieser Seite zu erreichen.

  • Nach Prüfung der nationalen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Instrumente der Bundesregierung kann im nächsten Schritt die Unterstützung im Rahmen des Global Gateway Investment Hub geprüft werden. Diese Unterstützung kann sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Art sein. Nach Einreichen eines Antrags über die deutsche Global Gateway Anlaufstelle führt ein positiver Bescheid der EU-Kommission nicht automatisch zu einer Zusage für eine finanzielle Unterstützung. Der Global Gateway Investment Hub dient hauptsächlich als Koordinierungsstelle für die von der EU finanzierten Instrumente. Weitere Informationen sind hier auf der Website von DG INTPA zu finden.

     

    Mögliche nicht-finanzielle Unterstützung im Rahmen des Global Gateway Investment Hub:

    • Politische Unterstützung, Wirtschaftsdiplomatie, Dialog mit lokalen Behörden (z. B. zu Regulierungsfragen, Investitionsbedingungen, Marktzugang usw.)
    • Technische Unterstützung (z.B. im Rahmen von Unterstützung im regulatorischen Umfeld im Partnerland, Capacity Development usw.)
    • Koordinierung zur Förderung des EU-Angebots in internationalen Ausschreibungsverfahren
    • Suche nach europäischen Partnern zum Aufbau eines wettbewerbsfähigen Angebots

     

    Die Europäische Union verfügt über mehr als 140 Delegationen weltweit, die unterstützend zur Verfügung stehen.

     

    Mögliche finanzielle Unterstützung im Rahmen des Global Gateway Investment Hub:

    • Projektentwicklungskosten, Investitionszuschüsse, Garantien
    • Eigenkapital-, Fremdkapital- und Garantieinstrumente öffentlicher oder privater Finanzinstitute, gegebenenfalls mit EU-Garantie
    • Finanzierung in lokaler Währung, Absicherung von Wechselkursrisiken
    • Finanzielle Unterstützung für ergänzende und fördernde Investitionen (z. B. Infrastruktur, Ausbildung von Arbeitskräften, Entwicklung lokaler Lieferketten usw.).

     

  • Die EU setzt folgende Kriterien an, diese werden teilweise von deutscher Seite konkretisiert (hier eingeschoben und kursiv ergänzt):

    • Das Investitionsvorhaben findet sich in den Schwerpunktsektoren von Global Gateway wieder, d.h. es handelt sich um ein Infrastrukturprojekt im Bereich Transport, Energie & Klima, Digitales, Gesundheit oder Bildung & Forschung.
    • Es steht im Einklang mit seinen Prinzipien und Werten (einschl. den ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsprinzipien „grün & sauber“, gute Regierungsführung und Transparenz):

    Klarstellendes deutsches Kriterium: Die Anwendung international anerkannter Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards (USM) wird vorausgesetzt. 

    • Der „Project Sponsor“ hat seinen Hauptsitz in der EU. Wenn der Projektsponsor von einem Unternehmen kontrolliert wird, das nicht seinen Hauptsitz in der EU hat, wäre das Projekt förderfähig, wenn es eindeutig EU-Interessen dient. 

    Klarstellendes deutsches Kriterium: Das anfragende Unternehmen muss einen Unternehmenssitz in Deutschland haben und ein profitables Geschäftsmodell (individuell oder auf Gruppenebene) vorweisen (z.B. durch Bereitstellung von Jahresabschlüssen). 

    • Eine oder mehrere Organisationen stellen finanzielle oder nicht-finanzielle Beiträge in Aussicht oder die nationale Regierung spricht eine grundsätzliche politische Unterstützung für den Antrag aus.
    • Ziel-/Partnerland ist ein INTPA-Partnerland in Subsahara-Afrika, Lateinamerika/Karibik, Asien/Pazifik, Mittlerer Osten. Länder in Nordafrika, im Nahen Osten oder der Östlichen Partnerschaft sind hiervon nicht erfasst.
    • Mindestprojektvolumen i.H.v. 10 Mio. Euro; Ausnahme: Vorhaben trägt zu einem Global Gateway-Leuchtturm-Projekt bei.
    • 10 % Eigenkapitalbeteiligung des Unternehmens, sofern finanzielle Zuschüsse beantragt werden.
    • Der Erwerb von Vermögenswerten in Partnerländern ist nur dann förderfähig, wenn das Projekt Teil einer Industriestrategie ist, bei der das Interesse der EU langfristig gewahrt bleibt.
    • Das Vorhaben passt in die Entwicklungsagenda des Partnerlandes, wird durch dieses unterstützt und ist im gemeinsamen Interesse des Partnerlandes und der EU. 

    Klarstellendes deutsches Kriterium: Das Vorhaben stellt einen entwicklungspolitischen Mehrwert für das Partnerland dar. Der Beitrag zur Entwicklungsagenda des Partnerlandes oder der -Strategie von lokalen Partnerunternehmen muss durch den Antragsteller dargelegt werden, eine erste Abstimmung mit Partnerregierung und/oder Unternehmen im Partnerland sollte stattgefunden haben. Die deutsche Anlaufstelle unterstützt auf Wunsch des anfragenden Unternehmens bei der Abstimmung im Zielland sowie der darüberhinausgehenden Vernetzung. 

  • Das Angebot des Global Gateway Investment Hubs gilt für Investitionen in INTPA-Partnerländern. Die vollständige Liste der Länder ist hier zu finden: Countries - International Partnerships - European Commission

     

  • Diese Bewertungskriterien stellen in transparenter Weise dar, nach welchen Bewertungsmaßstäben die EU-Kommission / DG INTPA eine ergänzende Unterstützung in Betracht zieht und wie die deutsche Anlaufstelle sie ggf. konkretisiert (siehe eingeschobener, kursiv geschriebener Teil). Sie sind nicht alle zwingend zu erfüllen. Je mehr Kriterien erfüllt werden bzw. je stärker das Kriterium bedient wird, umso höher ist die Möglichkeit einer Unterstützung. Es gibt keinen Anspruch auf eine Unterstützung. 

    • Beitrag zu europäischen Interessen.

    Klarstellendes deutsches Kriterium: Das Vorhaben liegt im strategischen Interesse Deutschlands. Ausschlaggebende Faktoren für eine Anerkennung strategischer Relevanz könnten z.B. sein: Reduzierung von einseitigen Abhängigkeiten, Einsatz und/oder Export innovativer Technologien, Sicherung deutscher Wertschöpfung und Arbeitsplätze, Stärkung internationaler Beziehungen zu strategischen Märkten, geopolitische Überlegungen, außenpolitische Partnerschaften, gezielte sektorale Wirtschaftsförderung in Deutschland, Rohstoffversorgungssicherheit, Diversifizierung und De-Risking der Zielmarktstruktur der deutschen Exportwirtschaft oder ein potentieller Beitrag zur deutschen Energieversorgungssicherheit. 

    • Beitrag zu den Zielen der entwicklungspolitischen Agenda der EU (Additionalität).
    • Beitrag des Team National.
    • Europäische Dimension oder Potenzial von Team Europe.

    Klarstellendes deutsches Kriterium: Bedarf an EU-Unterstützung und/oder Einbezug weitere EU-Mitgliedsstaaten

    • Gesamtes Projektinvestitionsvolumen.
    • Zeithorizont / Reife. 

    Klarstellendes deutsches Kriterium: Das Vorhaben ist privatwirtschaftlich motiviert und befindet sich im fortgeschrittenen Planungsstadium (d. h. es gibt beispielsweise eine mit der Finanzierung mandatierte Bank, es liegt ein Project Information Memorandum (PIM) sowie ein Financial Model vor).

    • Erfahrung des Projektträgers in der Zielregion/dem Zielland und Kapazität.
    • Das Projekt sieht eine physische Investition vor (Sichtbarkeit). 

    Klarstellendes deutsches Kriterium: Physisches Investment: Es handelt sich um ein staatliches oder privatwirtschaftliches Projekt mit einer physischen Investitionskomponente

    • Das Projekt erfordert oder könnte durch 360°-Investitionen ergänzt werden.

    Klarstellendes deutsches Kriterium: Es gibt einen Bedarf an entwicklungspolitischer Flankierung direkt im Unternehmensprojekt oder unmittelbar in dessen Umfeld, einschl. politikbasierter Finanzierungen, die auf die sektoralen Rahmenbedingungen für Unternehmen einwirken.

  • Vorschläge können jederzeit eingereicht werden:

     

    • Prüfen Sie, ob die Kriterien für die Einreichung eines Investitionsvorschlags der Europäischen Kommission und der deutschen Anlaufstelle erfüllt sind.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus.
    • Senden Sie Ihren Vorschlag an die deutsche Anlaufstelle zum Global Gateway Investment Hub. Wenn Sie ein Konsortium sind, ist eine Einreichung durch das federführende Unternehmen ausreichend.
    • Die deutsche Anlaufstelle führt eine Vorabprüfung der Förderfähigkeit und eine erste Bewertung Ihres Projekts durch. Sie erhalten zeitnah Rückmeldung.
    • Wenn die deutsche Anlaufstelle das Projekt befürwortet, wird die potenzielle Unterstützung auf nationaler Ebene durch Instrumente der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Außenwirtschaftsförderung ermittelt und der Gesamtvorschlag – in Absprache mit dem antragstellenden Unternehmen – bei der Europäischen Kommission eingereicht.
    • Die Europäische Kommission bewertet den Vorschlag und sagt innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung zu.
    • Bei positiver Weiterverfolgung durch die Europäische Kommission wird dem Projekt ein Ansprechpartner von INTPA zugewiesen.

     

  • Hinweise zu Kriterien und weitere Hintergrundinformationen finden Sie in den Ausführungen der vorherigen Kapitel auf dieser Seite.

    Bitte laden Sie das Antragsformular von der Webseite des Global Gateway Hubs herunter, füllen es aus und laden es an nachfolgender Stelle hoch: Einreichung Ihres Projektvorschlags

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