Kolumbien – Zollbefreiung für zahlreiche Waren
Bonn (gtai) – Die kolumbianische Regierung hat mit Dekret 1625 vom 14.8.2015 bereits bestehende umfangreiche Zollbefreiungen für zahlreiche Rohstoffe und Kapitalgüter um zwei Jahre verlängert und anhand einer detaillierten Auflistung der betroffenen Unterpositionen des kolumbianischen Zolltarifs die betroffenen Waren genau definiert. Überdies wurde der Kreis der zollbefreiten Waren ausgeweitet. Die Zollbefreiungen gelten seit dem 16.8.2015 nur für Produkte, bei denen keine nationale Produktion...