EU-Marktzugangsverordnung für bestimmte Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören
Bonn (GTAI) – Das Königreich Lesotho und die Republik Mosambik werden in den Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1076 aufgenommen. Diese Verordnung legt die Regelungen über den Zugang zum Markt der Europäischen Union (EU) sowie die Anwendung von Schutzmaßnahmen durch die EU für bestimmte Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, fest. In Anhang I der Verordnung findet sich die Liste der Länder, für welche die Regelungen...