Informationen über Kuba/Kontaktadressen
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Kuba.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Kuba.
Gesetzliche Grundlage für ausländische Investitionen in Kuba ist das Auslandsinvestitionsgesetz (Ley de Inversión Extranjera, Gesetz Nr. 118/2014).
Regelungen zur Gewährleistung finden sich im Zivilgesetzbuch, im Gesetzesdekret über wirtschaftliche Verträge und im Dekret über Vertragstypen.
Ein eigenes Produkthaftungsgesetz gibt es in Kuba nicht. Die Haftung des Produzenten (Responsabilidad del Productor) wird im Zivilgesetzbuch geregelt.
Für Geschäftsreisende, die für einen Kurzaufenthalt nach Kuba reisen, ist ein Business Visum zu beantragen.
Patente werden im Dekret Nr. 290/2011 geregelt.
Die Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen ist in Kuba grundsätzlich möglich.
Ein eigenständiges Handelsvertreterrecht gibt es in Kuba nicht.
Im April 2019 ist die neue kubanische Verfassung in Kraft getreten.
Ausländische Arbeitnehmer unterliegen in Kuba nicht der Sozialversicherung.