Eurasische Wirtschaftsunion – Zertifizierungspflicht für Kinderdreiräder, Roller und Lauflernhilfen für Kinder
Bonn (gtai) – Die Zertifizierungspflicht nach dem Technischen Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) TRTS Nr. 008/2011 ist von Dreirädern und Rollern der Warennummer 950300100 auch auf Lauflernhilfen mit den Warennummern 9403700002 und 9403700003 ausgeweitet worden.
Die Entscheidung tritt am 7.3.16 in Kraft.
Quelle: Entscheidung des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 9.2.16 Nr. 18