Grundstücksbesteuerung
Grundstückseigentümer in Deutschland sind zur jährlichen Entrichtung von Grundsteuer sowie zur einmaligen Entrichtung einer Grunderwerbsteuer verpflichtet.
Grundstückseigentümer in Deutschland sind zur jährlichen Entrichtung von Grundsteuer sowie zur einmaligen Entrichtung einer Grunderwerbsteuer verpflichtet.
Die Umsatzsteuer besteuert den Güter- und Leistungsaustausch. Unternehmen sind verpflichtet, ihren Kunden für Waren oder Dienstleistungen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
Der Gewerbesteuer unterliegen alle Gewerbebetriebe in Deutschland, unabhängig von ihrer Rechtsform. Der Steuersatz wird von den Kommunen individuell festgesetzt.
Die Besteuerung von Unternehmen in Deutschland besteht aus drei Teilen: Körperschaft-/Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
Das deutsche Steuersystem bietet verschiedene Möglichkeiten, die Steuerschuld zu verringern. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung bietet aktuell erweiterte Optionen.
Deutschland verfügt über ein großes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, mit denen es die internationale Doppelbesteuerung von Gewinnen vermeiden oder einschränken kann.
Alle Körperschaften unterliegen der Körperschaftsteuer. Diese liegt bundesweit einheitlich bei 15 Prozent.
Jeder Steuerpflichtige muss grundsätzlich eine jährliche Steuererklärung abgeben. Zuständig ist das Finanzamt an dem Ort, an dem das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat.