EU - EuGH entscheidet über Einkommensteuerabzug von Entleiherfirmen
(gtai) Mit Urteil vom 19.6.2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über Einkommensteuerabzüge durch Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, entschieden.
Konkret ging es um zwei tschechische Unternehmen, die Arbeitnehmer von Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt hatten. Das Zeitarbeitsunternehmen hatte seinen Sitz in der Slowakei, handelte aber über eine Zweigniederlassung in Tschechien. Nach tschechischem Recht haben Entleiherfirmen, welche die Dienste eines Zeitarbeitsunternehmen in Anspruch...