EU / Deutschland - Registrierung bei der kleinen einzigen Anlaufstelle seit 1.10.2014 möglich
(gtai) Seit 1.10.2014 können sich in Deutschland umsatzsteuerlich erfasste Unternehmen, die Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Wege Dienstleistungen an private Kunden im EU-Ausland erbringen, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das "BZStOnline-Portal" für die Teilnahme an dem Besteuerungsverfahren der kleinen einzigen Anlaufstelle (KEA) (auch: Mini-One-Stop-Shop, kurz: M1SS) registrieren. Dies soll den Unternehmen die Erfüllung ihrer umsatzsteuerlichen...